Zitat Zitat von Ineluki Beitrag anzeigen
Nein, selbst das ist auch keine rechtliche Sicherheit, denn DU haettest in dem Fall nachpruefen muessen, OB die Abteilung, die dir die Zusage gegeben hat, auch ueberhaupt rechtlich dazu von der Firmenleitung berechtigt ist, eine solche Zusage zu machen, ob schriftlich oder nicht.

Natuerlich kannst du sagen: "Die spinnen doch, das kann doch niemals rechtens sein." Und vielleicht hast du sogar recht, aber das selbe behauptet die Rechtsabteilung. Also muesste das ganze vor Gericht gehen, was ggf einen mehrjaehrigen Rechtsstreit nach sich zieht, der dich als kleinen Hanswurst mal eben mehere hunderttausend Euro kosten kann. Da du das niemals bezahlen kannst, die Rechtsabteilung bei eb! allerdings bezahlt wird, ob sie sie nun verwenden, oder nicht, entstehen fuer eb! nicht einmal Mehrkosten durch ein Gerichtsverfahren, nicht einmal nennenswert, falls sie NICHT recht bekommen sollten. Also bleibt dir nichts anderes uebrig, als die Schadensersatzforderung von 1000 bis 5000 Euro oder so zu bezahlen, denn ein Gerichtsverfahren, dass du dir a) nicht leisten kannst, und b) dessen Aussgang dann auch noch ungewiss ist, kannst du dir nicht leisten.
Hmm, da hast du mal wieder recht, denn du bist in den Fragen hier unser 'Profi', auch wenn du kein Experte bist, du kennst dich halbwegs gut aus und kannst es gut erklären, zumindest besser als fast alle anderen hier würde ich mal so sagen.

Ich bezog mich jetzt eigentlich auf einen echten Vertrag mit Unterschriften, Stempel und Absegnung und so weiter, denn in dem anderen Fall hast du recht, da ich mich undeutlich ausgedrückt habe, denn in einer großen Firma kann das mit solchen Dingen wirklich eine Wissenschaft für sich sein die Verbindungen und Regelungen der Abteilungen untereinander zu entwirren.