Zitat von Ineluki
Nein, selbst das ist auch keine rechtliche Sicherheit, denn DU haettest in dem Fall nachpruefen muessen, OB die Abteilung, die dir die Zusage gegeben hat, auch ueberhaupt rechtlich dazu von der Firmenleitung berechtigt ist, eine solche Zusage zu machen, ob schriftlich oder nicht.
Natuerlich kannst du sagen: "Die spinnen doch, das kann doch niemals rechtens sein." Und vielleicht hast du sogar recht, aber das selbe behauptet die Rechtsabteilung. Also muesste das ganze vor Gericht gehen, was ggf einen mehrjaehrigen Rechtsstreit nach sich zieht, der dich als kleinen Hanswurst mal eben mehere hunderttausend Euro kosten kann. Da du das niemals bezahlen kannst, die Rechtsabteilung bei eb! allerdings bezahlt wird, ob sie sie nun verwenden, oder nicht, entstehen fuer eb! nicht einmal Mehrkosten durch ein Gerichtsverfahren, nicht einmal nennenswert, falls sie NICHT recht bekommen sollten. Also bleibt dir nichts anderes uebrig, als die Schadensersatzforderung von 1000 bis 5000 Euro oder so zu bezahlen, denn ein Gerichtsverfahren, dass du dir a) nicht leisten kannst, und b) dessen Aussgang dann auch noch ungewiss ist, kannst du dir nicht leisten.
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