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Thema: Status der Download-Datenbank

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von wusch Beitrag anzeigen
    Und das ganze betrifft auch die Österreicher, Schweizer usw. hier, da der Server in deutschland steht, gillt das deutsche Recht, da könnt ihr sein wo ihr wollt.
    Dan nehmen wir den Server und schieben ihn einfach woanders hin!
    Und Hau ruck! *schieb schieb*
    Problem gelöst! /o/

  2. #2
    Zitat Zitat von Supermike Beitrag anzeigen
    Dan nehmen wir den Server und schieben ihn einfach woanders hin!
    Und Hau ruck! *schieb schieb*
    Problem gelöst! /o/
    Meines Wissens muss derjenige der den Server mietet/betreibt auch außerhalb Deutschlands leben/eingetragen sein.
    Zitat Zitat
    Weil es natürlich am schönsten wäre, wenn in Deutschland dieser EULA null und nichtig wäre
    Wunderbar, aber wir hätten das immer noch eine nicht legale Tätigkeit.

  3. #3
    Zitat Zitat von Karl Beitrag anzeigen
    Meines Wissens muss derjenige der den Server mietet/betreibt auch außerhalb Deutschlands leben/eingetragen sein.
    Schtärnefoifi! Das chas ja ned si! D: Verdammt! Dx

  4. #4
    Zitat Zitat von Supermike Beitrag anzeigen
    Dan nehmen wir den Server und schieben ihn einfach woanders hin!
    Und Hau ruck! *schieb schieb*
    Problem gelöst! /o/
    Dann ab in die Schweiz damit!
    Digi wird sich sicher drüber freuen xD

  5. #5
    Zitat Zitat von jwiechers Beitrag anzeigen
    Ob die EULA gültig ist oder nicht kann uns egal sein. Das ist wie mit Musik CDs. Nur weil du Eigentum am physikalischen Datenträger erwirbst heißt das nicht, dass du damit irgendwas machen darfst außer ihn dir im privaten anzuhören.

    Ich bedauere wirklich, dass die Leute so wenig von Recht verstehen - zugegeben, es ist ein kompliziertes Fach, aber :-/

    Das Problem ist das Urheberrecht. Selbst wenn die EULA ungültig wäre - und die wird dir vor dem Download von der offiziellen Seite/den offiziellen Seiten auch angezeigt - wäre das völlig irrelevant für unser Problem. Du darfst eine von einer anderen Person erstellte Grafik nicht nutzen oder verändern ohne das Einverständnis der Person. Und die Standardannahme ist immer, dass diese Person dir nicht das Okay dafür gibt. Die EULA des RTP stellt enge Grenzen der Verwendung der Grafiken zur Verfügung. Die als "nichtig" zu erklären wäre tendenziell wenig zielführend, denn dann kann man sich nichtmal mehr auf diese berufen.
    Naja, ich kenne mich zwar etwas mit recht aus, aber eben nicht mit dem Uhrheberrecht, das hatten wir in Recht nicht und wird auch nicht drankommen.

    Zitat Zitat von ~Jack~ Beitrag anzeigen
    Dann ab in die Schweiz damit!
    Digi wird sich sicher drüber freuen xD
    Dann aber in ein Bankschließfach udn behaupten er wäre was anderes, Probleme würds nur geben wenn er auf eienr ganz bestimmten CD auftaucht.

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