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Thema: Status der Download-Datenbank

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Man sollte die EULA vielleicht auch mal in Originalsprache (japanisch) ranschaffen und jemanden mal zur Übersetzung dransetzen, da ja teilweise diese zig mal übersetzt wurde und dementsprechend auch der Wortlaut und dementsprechend der Sinn des ganzen verändert worden sein kann.
    Schließlich wollen wir hier auch keine plötzlichen Überraschungen erleben.

    So können wir auch vielleicht mal Klarheit in das Geschehen kriegen, auch wenn es schwierig werden dürfte jemanden zu finden der japanisch drauf hat, wobei ich nicht behaupten will, dass das keiner von uns kann (na gut, ich kanns nicht)

  2. #2
    Zitat Zitat von R.F. Beitrag anzeigen
    Man sollte die EULA vielleicht auch mal in Originalsprache (japanisch) ranschaffen und jemanden mal zur Übersetzung dransetzen, da ja teilweise diese zig mal übersetzt wurde und dementsprechend auch der Wortlaut und dementsprechend der Sinn des ganzen verändert worden sein kann.
    Schließlich wollen wir hier auch keine plötzlichen Überraschungen erleben.

    So können wir auch vielleicht mal Klarheit in das Geschehen kriegen, auch wenn es schwierig werden dürfte jemanden zu finden der japanisch drauf hat, wobei ich nicht behaupten will, dass das keiner von uns kann (na gut, ich kanns nicht)
    Warum? s23 will sich selber bei Enterbrain melden. Was anderes sinnvolles gibt es in der Hinsicht auch nicht...

  3. #3
    Zitat Zitat von Square Beitrag anzeigen
    Warum? s23 will sich selber bei Enterbrain melden. Was anderes sinnvolles gibt es in der Hinsicht auch nicht...
    Weil es natürlich am schönsten wäre, wenn in Deutschland dieser EULA null und nichtig wäre, allerdings mache ich mir da nicht zu große Hoffnungen und warte erstmal ab was sich bei der ergibt mit Enterbrain.

  4. #4
    Zitat Zitat
    Und da Eula´s der Erklärung nach wie Allgemeine Geschäfts Bedingungen sind müssten die dann Sofort bei dem Kauf einsehbar sein ansonsten sind sie Ungültig.
    Ob die EULA gültig ist oder nicht kann uns egal sein. Das ist wie mit Musik CDs. Nur weil du Eigentum am physikalischen Datenträger erwirbst heißt das nicht, dass du damit irgendwas machen darfst außer ihn dir im privaten anzuhören.

    Ich bedauere wirklich, dass die Leute so wenig von Recht verstehen - zugegeben, es ist ein kompliziertes Fach, aber :-/

    Das Problem ist das Urheberrecht. Selbst wenn die EULA ungültig wäre - und die wird dir vor dem Download von der offiziellen Seite/den offiziellen Seiten auch angezeigt - wäre das völlig irrelevant für unser Problem. Du darfst eine von einer anderen Person erstellte Grafik nicht nutzen oder verändern ohne das Einverständnis der Person. Und die Standardannahme ist immer, dass diese Person dir nicht das Okay dafür gibt. Die EULA des RTP stellt enge Grenzen der Verwendung der Grafiken zur Verfügung. Die als "nichtig" zu erklären wäre tendenziell wenig zielführend, denn dann kann man sich nichtmal mehr auf diese berufen.

  5. #5
    Zitat Zitat von R.F. Beitrag anzeigen
    Man sollte die EULA vielleicht auch mal in Originalsprache (japanisch) ranschaffen und jemanden mal zur Übersetzung dransetzen, da ja teilweise diese zig mal übersetzt wurde und dementsprechend auch der Wortlaut und dementsprechend der Sinn des ganzen verändert worden sein kann.
    Schließlich wollen wir hier auch keine plötzlichen Überraschungen erleben.

    So können wir auch vielleicht mal Klarheit in das Geschehen kriegen, auch wenn es schwierig werden dürfte jemanden zu finden der japanisch drauf hat, wobei ich nicht behaupten will, dass das keiner von uns kann (na gut, ich kanns nicht)
    Abgesehen davon, ist ja bei vielen dieser .to-Seiten oft nur die Plattform und der freie Austausch (z.B. mp3s, die Ansich auch als solche legal erworben werden können) illegal, bei uns ist im Zweifel auch das Spiel selbst nicht frei von Urherberrechtsverletzungen (wenn es denn nun so ist), so dass man dann im Zweifel immer noch an die Macher könnten.

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