Zitat Zitat von Zaphod
Das Werk in diesem Urteil ist zwar nicht mit einem Maker-Spiel vergleichbar (es geht um den Bundesadler), aber die hervorgehebene Aussage müsste auch für Maker-Spiele gelten.

D.h. wenn ein Fanfiction-Spiel nicht die Handlung, etc. wiedergibt sondern parodiert, müsste es noch von § 24 I UrhG gedeckt sein.
Es passen leider nicht viele Spiele wirklich in diese Kategorie. Auf Anhieb würde mir csgs Yoshi-Spiel einfallen. Nebenbei hab ich mir darüber informiert, dass der BGH die Antithematikregel nicht sehr streng auslegt. Vor den Urteilen des BGHs mussten Parodien bisweilen an die Grenze der Diffarmierung gehen. Jetzt reicht wohl eine leichte Antithematik. Der Schwerpunkt liegt nunmehr darin das Werk weitgehend irgendwie ins Lustige zu ziehen. In diesem Fall könnten also sogar auch andere Spiele wie Chocobo Panic darunterfallen, was mich hoffnungsvoll stimmt.

Zitat Zitat von Zaphod
Bezüglich § 57 UrhG:

[...] die Rechtsprechung [ist] der Ansicht, die Vorschrift sei eng auszulegen. Nur was letztlich austauschbar sei, unabsichtlich ins Bild gerate werde in dieser Weise privilegiert."
Das wird durch ein Beispiel bei IRights.info ein wenig relativiert:
Zitat Zitat
Zulässig ist die Übernahme fremder Werke in Filmen (und allen anderen Werkarten) dagegen, wenn diese als „unwesentliches Beiwerk“ quasi zufällig oder völlig beiläufig gezeigt werden. Das Interesse der Filmemacher an einer solchen Regelung liegt auf der Hand: Wird etwa eine Einstellung in einem Gebäude gedreht, ist es häufig unumgänglich, nebenbei auch geschützte Werke zu zeigen. Das können Möbel sein, die in einem Raum stehen, Bilder, die an der Wand hängen, oder eine aufgeschlagene Zeitung, in der geschützte Texte abgedruckt sind.
An dieser Stelle hätte man auch Bilder und Möbel wegschaffen und durch eigene Requisiten ersetzen können. Aber ich glaube die ganze Problematik zeigt, wie wischi-waschi die Gesetze sind. Das Thema ist ja auch hochkomplex. Jedenfalls ist das unwesentliche Beiwerk ohnehin ein Umstand, der eher selten auftreten dürfte.