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Thema: Status der Download-Datenbank

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Glueck gehabt. Aber wie sieht es mit Theodore aus. Ich mapp
    zwar hauptsaechlich mit Refmap aber Theodore istmeiner
    Nummer 2.

  2. #2
    Zitat Zitat von MagicMaker
    Diese Regel die ich mal erwähnt habe, hat MACK irrerweise aus seinen Nutzungs-
    bedingungen gestrichen, also macht euch mal um REFMAP keine Gedanken mehr.
    Nein, wie ich damals erwähnt habe. Er hat immer noch was gegen die Nutzung im illegalen Maker .

  3. #3
    Was haltet ihr von Quellenangaben? Dann hat sich die Diskussion auch erledigt.
    REFMAP License Agreement

  4. #4
    Zitat Zitat von Our Graphic data
    All of our resources are free, without regard to your game is a shareware or a free-ware. Of course, you can also subscribe your game used our graphic data for a game contest.
    Although our resources are for RPG Tkool 2000*1, you can use them for a original programming game, for your website, for a movie, for a screen saver, etc.
    No special permission to use.
    REFMAP and FSM does not take any responsibility of any damage caused by having used our material.
    Also heisst es, dass man diese ohne weiteres nutzen darf?
    Ich selber bin doch geschockt ...

    Zitat Zitat von Rules of Usage
    Although our resources are distributed as a free material, this does NOT mean "copyright abandoned". It only means "no charge to use" and "no need to ask our permission". All of the right of our graphic data is reserved by REFMAP.

    When you use our resources, please indicate in READ ME file (or in somewhere a player can recognize) author name "REFMAP", URL of this website (http://www.tekepon.net/fsm) and mention of using the resources of REFMAP in your game. Moreover, please clearly forbid extracting image data and using them from your game.

    Please write in your READ ME file like this:

    "Some (All) of graphic data in this software are free game resources distributed by REFMAP(http://www.tekepon.net/fsm).
    You must not use the graphic data which is in this software, for the purpose except playing this game. When you want to get these resources, go to the website above."
    ... das sich keiner an sowas hält. Ich selber habe bis jetzt kein Spiel gesehen, wo sowas angeben wurde, abgesehen von den Grafiknamen.

    Zitat Zitat von Required Change to redistribute
    "RPG Tkool" series is the registered trademark of ASCII,Inc. and ENTERBRAIN,Inc. The companies do not approve the software called "maker" series ("RPGMaker2K", "RM95", etc.) distributed by the illegal act, and so we forbid use of our resources for such software.
    Moment? Heisst das nicht, dass man diese Grafiken nicht für den RPG Maker nutzen darf? Mein Englisch ist nicht gerade das Beste und frage daher vorsichtighalber nochmal nach!

  5. #5
    Zitat Zitat von alpha und beta Beitrag anzeigen
    ... das sich keiner an sowas hält.
    Um sich an sowas zu halten müsste man diese Bestimmungen auch erstmal lesen.

    Zitat Zitat von alpha und beta Beitrag anzeigen
    Moment? Heisst das nicht, dass man diese Grafiken nicht für den RPG Maker nutzen darf? Mein Englisch ist nicht gerade das Beste und frage daher vorsichtighalber nochmal nach!
    Zitat Zitat
    The companies do not approve the software called "maker" series distributed by the illegal act
    Sprich man darf die Ressourcen eigentlich nicht benutzen, wenn man eine illegale Version des RPG-Makers benutzt, was auf einen Großteil der community zutreffen würde.

  6. #6
    Ohne jetzt 30 Seiten hier zu durchsuchen, soll die Entnahme der Musik jetzt die einzige Maßnahme sein? Oo

    Das kann eigentlich ja keine dauerhafte Lösung sein. Zumal viele sich die Spiele ohne Musik nicht mehr runterladen werden. Alleine diverse Fungames machen ohne Musik keinen Sinn mehr. Da kann man sie auch direkt weglassen. ._.
    Außerdem ist es so nur eine Frage der Zeit, bis die nächste Abuse-Meldung ins Haus flattert, weil dann eben die Grafiken stören.

  7. #7
    Zitat Zitat
    Mh, fast alle Games dauerhaft ohne Musik. Wüsste net warum ich noch was im Atelier hochladen sollte.
    Wenn du eigene Musik verwendest wird das auch im Atelier welche haben
    Und sie es mal positiv, wenn dein Spiel eines der wenigen ist, die Musik haben wird es sicher bevorzugt werden.
    Neues Feature: Kein Stummspiel!

  8. #8
    Erstmal ordentlich Musik finden. An Kampfmusik finde ich zwar viele gute MP3s (wenngleich wenig wirklich epische), aber bei Midis hab ich z.B. letztens sicher 60 Stück durchgehört und so gut wie jedes Lied wieder gelöscht weil die einfach nicht gut klangen.

    Und finde mal sowas bei freien Songs.

  9. #9
    Es reicht doch, wenn sich die CRTP-Gruppe erstmal um Musik kümmert. Wenn genügend Stücke vorhanden sind, können die Musikstücke in die alten Spiele eingebaut werden. Natürlich nur bei den beliebten Spielen. Sonst macht sich ja keiner die Arbeit.^^

  10. #10
    "Und das Spiel hat keine Musik. Wie bei Delta Star."

  11. #11
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    "Und das Spiel hat keine Musik. Wie bei Delta Star."
    Eigentlich schreit die ganze Sache inklusive der 'Stummspiele' doch geradezu nach einem Assi-Review-Spezial.

  12. #12
    Zitat Zitat von wusch Beitrag anzeigen
    Eigentlich schreit die ganze Sache inklusive der 'Stummspiele' doch geradezu nach einem Assi-Review-Spezial.
    Dann aber auch stumm. Aus Solidarität. =c=

  13. #13
    Bezüglich § 24 I UrhG bei Fan-Spielen:
    BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00 - Gies-Adler
    "Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Rahmen einer Parodie verändert wiedergegeben oder zum Gegenstand einer Karikatur gemacht, kann nicht ohne weiteres allein aufgrund der vielfältigen Übereinstimmungen und der Wiedererkennbarkeit auf eine unfreie Bearbeitung geschlossen werden. Der Abstand, den ein in freier Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG geschaffenes Werk zum Original halten muß, liegt in diesem Fall weniger in deutlichen Veränderungen, sondern in der antithematischen Behandlung des Stoffes."

    Quelle: http://lexetius.com/2003,2004


    Das Werk in diesem Urteil ist zwar nicht mit einem Maker-Spiel vergleichbar (es geht um den Bundesadler), aber die hervorgehebene Aussage müsste auch für Maker-Spiele gelten.

    D.h. wenn ein Fanfiction-Spiel nicht die Handlung, etc. wiedergibt sondern parodiert, müsste es noch von § 24 I UrhG gedeckt sein.






    Bezüglich § 57 UrhG:
    Ist zwar nur von Wikipedia, aber ich befürchte, dass die Grafiken, etc. von Maker-Spielen nicht unter die Vorschrift fallen:

    "Im deutschen Urheberrecht erlaubt § 57 UrhG die Abbildung (Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe) eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn dieses nur als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Abbildungsgegenstand anzusehen ist.

    [...] die Rechtsprechung [ist] der Ansicht, die Vorschrift sei eng auszulegen. Nur was letztlich austauschbar sei, unabsichtlich ins Bild gerate werde in dieser Weise privilegiert."

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk



    Aber, wenn § 24 I UrhG bereits eingreift, spielt § 57 UrhG keine Rolle, da § 24 UrhG den Inhalt des Urheberrechts regelt, während § 57 UrhG eine Schranke des Urheberrechts ist.

    D.h. wenn § 24 bereits sagt, dass ein Werk unter diesen Umständen ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht und verwertet werden darf, ist es unerheblich ob § 57 eingreifen würde.

    Nur wenn § 24 nicht gegeben ist, kommt es auf § 57 an, der imo leider wohl nicht eingreift.

    (Bzw. kurz zusammengefasst: §§ 24, 57 UrhG sind Rechtfertigungsgründe, d.h. wenn einer von beiden eingreift ist die Verwertung u. Veröffentlichung (§ 24) bzw. Veröffentlichung (§ 57) in Ordnung. Wollte das nur kurz deutlich machen, da ich mir auch erst nicht sicher war, wie diese Paragraphen zusammenspielen.
    Zumindest hab ich das aus dem TV-Total-Urteil herausgelesen (In dem geht es zwar nicht um § 57, sondern um andere Schrankenbestimmungen. Das dürfte für die Systematik aber keinen Unterschied machen), Quelle: http://www.jurpc.de/rechtspr/20080145.htm)

    Geändert von Zaphod (03.03.2010 um 15:59 Uhr)

  14. #14
    Die verwendeten Grafiken und Musikstücke bleiben auch da jedoch weiterhin geschützt. Daher wird das nicht wirklich was bringen.

  15. #15
    Zitat Zitat von Zaphod
    Das Werk in diesem Urteil ist zwar nicht mit einem Maker-Spiel vergleichbar (es geht um den Bundesadler), aber die hervorgehebene Aussage müsste auch für Maker-Spiele gelten.

    D.h. wenn ein Fanfiction-Spiel nicht die Handlung, etc. wiedergibt sondern parodiert, müsste es noch von § 24 I UrhG gedeckt sein.
    Es passen leider nicht viele Spiele wirklich in diese Kategorie. Auf Anhieb würde mir csgs Yoshi-Spiel einfallen. Nebenbei hab ich mir darüber informiert, dass der BGH die Antithematikregel nicht sehr streng auslegt. Vor den Urteilen des BGHs mussten Parodien bisweilen an die Grenze der Diffarmierung gehen. Jetzt reicht wohl eine leichte Antithematik. Der Schwerpunkt liegt nunmehr darin das Werk weitgehend irgendwie ins Lustige zu ziehen. In diesem Fall könnten also sogar auch andere Spiele wie Chocobo Panic darunterfallen, was mich hoffnungsvoll stimmt.

    Zitat Zitat von Zaphod
    Bezüglich § 57 UrhG:

    [...] die Rechtsprechung [ist] der Ansicht, die Vorschrift sei eng auszulegen. Nur was letztlich austauschbar sei, unabsichtlich ins Bild gerate werde in dieser Weise privilegiert."
    Das wird durch ein Beispiel bei IRights.info ein wenig relativiert:
    Zitat Zitat
    Zulässig ist die Übernahme fremder Werke in Filmen (und allen anderen Werkarten) dagegen, wenn diese als „unwesentliches Beiwerk“ quasi zufällig oder völlig beiläufig gezeigt werden. Das Interesse der Filmemacher an einer solchen Regelung liegt auf der Hand: Wird etwa eine Einstellung in einem Gebäude gedreht, ist es häufig unumgänglich, nebenbei auch geschützte Werke zu zeigen. Das können Möbel sein, die in einem Raum stehen, Bilder, die an der Wand hängen, oder eine aufgeschlagene Zeitung, in der geschützte Texte abgedruckt sind.
    An dieser Stelle hätte man auch Bilder und Möbel wegschaffen und durch eigene Requisiten ersetzen können. Aber ich glaube die ganze Problematik zeigt, wie wischi-waschi die Gesetze sind. Das Thema ist ja auch hochkomplex. Jedenfalls ist das unwesentliche Beiwerk ohnehin ein Umstand, der eher selten auftreten dürfte.

  16. #16
    Zitat Zitat von GSandSDS Beitrag anzeigen
    Jetzt reicht wohl eine leichte Antithematik. Der Schwerpunkt liegt nunmehr darin das Werk weitgehend irgendwie ins Lustige zu ziehen. In diesem Fall könnten also sogar auch andere Spiele wie Chocobo Panic darunterfallen, was mich hoffnungsvoll stimmt.
    Hm, da kommt es wohl auf die Sichtweise des Juristen an, der die Sache behandelt.

    Zitat Zitat von GSandSDS Beitrag anzeigen
    Aber ich glaube die ganze Problematik zeigt, wie wischi-waschi die Gesetze sind.
    Yeah, es gibt einfach keine zufriedenstellende Lösung für Künstler wie hier. Ich finde die Situation nur unnötig, die Menschheit lebt vom von der kreativen Evolution. Wenn jetzt jede Verwendung jeder Entwicklung eines Andern verboten ist, wie soll man dann Veraltetes verbessern und erneuern?

    Ich hoffe, es wird eine befriedigendere Lösung gefunden, als die alten Meisterwerke der Makerzunft einfach vergessen zu müssen.

  17. #17
    Zitat Zitat von Sorata08
    Dennoch bleibt mir der Eindruck nicht verwehrt, dass Davias etwas zu sehr GSandSDS' Handhabe unnötig stark kritisiert und schlecht redet.
    Anstatt nun also allen alten Kram zu retten, könnte man doch der Überlegung nachkommen, den betroffenen Spielen durch Suchen nach rechtlich unbedenklicherer Musik auszuhelfen, sofern sich die Ersteller dazu nicht selber in der Lage sehen. Denn selbst wenn man alle Spiele an einem anderen Ort zwischenspeichert, wird ihre Legalität dadurch auch nicht gesteigert. o_ô
    Ich lebe fort, in der Hoffnung, das zumindest diese Worte hier meine Aussage verständlich und weniger angreifen auszudrücken vermögen.
    Es geht mir mehr um die Gesamtheit der Games und auch zur Beihilfe zu ihrer Erhaltung (eben vor allem aus dem Datenbank-Fundus). Schließlich ist annähernd jedes Game hiervon betroffen, die Zweigleisigkeit von Forum und Datenbank und warum niemand dazu ein Statement abgibt war mir aber auch schon vorher ein Rätsel.

    Meine Reaktionen resultierten btw eher aus Unverständnis warum nicht auf soetwas (zum wiederholten Male) geantwortet wird, obwohl die Sache relativ wichtig ist. Mittlerweile wurde ich allerdings von jemandem aufgeklärt warum das so ist, ich werde und kann mich hierzu allerdings nicht weiter äußern (ja, es hat bestimmte Gründe auf die nicht näher eingegangen werden kann).

    Insofern ziehe ich auch alle Phrasen meines Unverständnisses zurück und entschuldige mich dafür mal an dieser Stelle~

    Geändert von Davy Jones (02.03.2010 um 23:49 Uhr)

  18. #18
    Diese Regel die ich mal erwähnt habe, hat MACK irrerweise aus seinen Nutzungs-
    bedingungen gestrichen, also macht euch mal um REFMAP keine Gedanken mehr.

  19. #19
    Zitat Zitat
    Sprich man darf die Ressourcen eigentlich nicht benutzen, wenn man eine illegale Version des RPG-Makers benutzt, was auf einen Großteil der community zutreffen würde.
    Das ist allerdings nicht wirklich überprüfbar, das ist nur eine dieser Standard-Schutzklauseln damit sie selber nicht in Gefahr kommen. Wie will man denn wirklich einwandfrei und perfekt beweisen, das jemand nicht eine legale Version benutzt?

  20. #20
    Zitat Zitat
    REFMAP License Agreement
    Ändert der das ständig oder was xD
    Ich hab mich doch erst neulich da durchgekämmt und von dem *1-Bereich
    war keine Spur mehr. :'D

    Zitat Zitat
    Wie will man denn wirklich einwandfrei und perfekt beweisen, das jemand nicht eine legale Version benutzt?
    Gar nicht. Wen piepts?

    Zitat Zitat
    das sich keiner an sowas hält. Ich selber habe bis jetzt kein Spiel gesehen, wo sowas angeben wurde, abgesehen von den Grafiknamen.
    Ja erstens sind die Credits meistens falsch, zweitens fehlt die Readme
    wirklich in jedem deutschen Spiel das mir bekannt ist. Das hab ich bisher
    nur bei einigen aus Japan gesehen, so sehr viele mit REFMAP hab ich aber
    noch nicht gehabt.

    Zitat Zitat
    Aber wie sieht es mit Theodore aus.
    Kannst ihn ja fragen, man trifft Theo hin und wieder auf Pixiv wo er VX-Tiles
    (nur Maps, keine Tilesets), Background-Arts und sonstwelche netten Sachen
    präsentiert. Oder einfach nach der Kontaktadresse auf der Seite gucken.

    Vielleicht gibts die Bestimmungen auch noch auf einer Archivseite von der
    Wayback Machine.

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