Glueck gehabt. Aber wie sieht es mit Theodore aus. Ich mapp
zwar hauptsaechlich mit Refmap aber Theodore istmeiner
Nummer 2.
Nein, wie ich damals erwähnt habe. Er hat immer noch was gegen die Nutzung im illegalen MakerZitat von MagicMaker
.
Was haltet ihr von Quellenangaben? Dann hat sich die Diskussion auch erledigt.
REFMAP License Agreement
Also heisst es, dass man diese ohne weiteres nutzen darf?Zitat von Our Graphic data
Ich selber bin doch geschockt ...
... das sich keiner an sowas hält. Ich selber habe bis jetzt kein Spiel gesehen, wo sowas angeben wurde, abgesehen von den Grafiknamen.Zitat von Rules of Usage
Moment? Heisst das nicht, dass man diese Grafiken nicht für den RPG Maker nutzen darf? Mein Englisch ist nicht gerade das Beste und frage daher vorsichtighalber nochmal nach!Zitat von Required Change to redistribute
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Ohne jetzt 30 Seiten hier zu durchsuchen, soll die Entnahme der Musik jetzt die einzige Maßnahme sein? Oo
Das kann eigentlich ja keine dauerhafte Lösung sein. Zumal viele sich die Spiele ohne Musik nicht mehr runterladen werden. Alleine diverse Fungames machen ohne Musik keinen Sinn mehr. Da kann man sie auch direkt weglassen. ._.
Außerdem ist es so nur eine Frage der Zeit, bis die nächste Abuse-Meldung ins Haus flattert, weil dann eben die Grafiken stören.
Wenn du eigene Musik verwendest wird das auch im Atelier welche habenZitat
Und sie es mal positiv, wenn dein Spiel eines der wenigen ist, die Musik haben wird es sicher bevorzugt werden.
Neues Feature: Kein Stummspiel!![]()
Erstmal ordentlich Musik finden. An Kampfmusik finde ich zwar viele gute MP3s (wenngleich wenig wirklich epische), aber bei Midis hab ich z.B. letztens sicher 60 Stück durchgehört und so gut wie jedes Lied wieder gelöscht weil die einfach nicht gut klangen.
Und finde mal sowas bei freien Songs.
Es reicht doch, wenn sich die CRTP-Gruppe erstmal um Musik kümmert. Wenn genügend Stücke vorhanden sind, können die Musikstücke in die alten Spiele eingebaut werden. Natürlich nur bei den beliebten Spielen. Sonst macht sich ja keiner die Arbeit.^^
Bezüglich § 24 I UrhG bei Fan-Spielen:
BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00 - Gies-Adler
"Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Rahmen einer Parodie verändert wiedergegeben oder zum Gegenstand einer Karikatur gemacht, kann nicht ohne weiteres allein aufgrund der vielfältigen Übereinstimmungen und der Wiedererkennbarkeit auf eine unfreie Bearbeitung geschlossen werden. Der Abstand, den ein in freier Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG geschaffenes Werk zum Original halten muß, liegt in diesem Fall weniger in deutlichen Veränderungen, sondern in der antithematischen Behandlung des Stoffes."
Quelle: http://lexetius.com/2003,2004
Das Werk in diesem Urteil ist zwar nicht mit einem Maker-Spiel vergleichbar (es geht um den Bundesadler), aber die hervorgehebene Aussage müsste auch für Maker-Spiele gelten.
D.h. wenn ein Fanfiction-Spiel nicht die Handlung, etc. wiedergibt sondern parodiert, müsste es noch von § 24 I UrhG gedeckt sein.
Bezüglich § 57 UrhG:
Ist zwar nur von Wikipedia, aber ich befürchte, dass die Grafiken, etc. von Maker-Spielen nicht unter die Vorschrift fallen:
"Im deutschen Urheberrecht erlaubt § 57 UrhG die Abbildung (Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe) eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn dieses nur als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Abbildungsgegenstand anzusehen ist.
[...] die Rechtsprechung [ist] der Ansicht, die Vorschrift sei eng auszulegen. Nur was letztlich austauschbar sei, unabsichtlich ins Bild gerate werde in dieser Weise privilegiert."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk
Aber, wenn § 24 I UrhG bereits eingreift, spielt § 57 UrhG keine Rolle, da § 24 UrhG den Inhalt des Urheberrechts regelt, während § 57 UrhG eine Schranke des Urheberrechts ist.
D.h. wenn § 24 bereits sagt, dass ein Werk unter diesen Umständen ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht und verwertet werden darf, ist es unerheblich ob § 57 eingreifen würde.
Nur wenn § 24 nicht gegeben ist, kommt es auf § 57 an, der imo leider wohl nicht eingreift.
(Bzw. kurz zusammengefasst: §§ 24, 57 UrhG sind Rechtfertigungsgründe, d.h. wenn einer von beiden eingreift ist die Verwertung u. Veröffentlichung (§ 24) bzw. Veröffentlichung (§ 57) in Ordnung. Wollte das nur kurz deutlich machen, da ich mir auch erst nicht sicher war, wie diese Paragraphen zusammenspielen.
Zumindest hab ich das aus dem TV-Total-Urteil herausgelesen (In dem geht es zwar nicht um § 57, sondern um andere Schrankenbestimmungen. Das dürfte für die Systematik aber keinen Unterschied machen), Quelle: http://www.jurpc.de/rechtspr/20080145.htm)
Die verwendeten Grafiken und Musikstücke bleiben auch da jedoch weiterhin geschützt. Daher wird das nicht wirklich was bringen.
Es passen leider nicht viele Spiele wirklich in diese Kategorie. Auf Anhieb würde mir csgs Yoshi-Spiel einfallen. Nebenbei hab ich mir darüber informiert, dass der BGH die Antithematikregel nicht sehr streng auslegt. Vor den Urteilen des BGHs mussten Parodien bisweilen an die Grenze der Diffarmierung gehen. Jetzt reicht wohl eine leichte Antithematik. Der Schwerpunkt liegt nunmehr darin das Werk weitgehend irgendwie ins Lustige zu ziehen. In diesem Fall könnten also sogar auch andere Spiele wie Chocobo Panic darunterfallen, was mich hoffnungsvoll stimmt.Zitat von Zaphod
Das wird durch ein Beispiel bei IRights.info ein wenig relativiert:Zitat von Zaphod
An dieser Stelle hätte man auch Bilder und Möbel wegschaffen und durch eigene Requisiten ersetzen können. Aber ich glaube die ganze Problematik zeigt, wie wischi-waschi die Gesetze sind. Das Thema ist ja auch hochkomplex. Jedenfalls ist das unwesentliche Beiwerk ohnehin ein Umstand, der eher selten auftreten dürfte.Zitat
--
Hm, da kommt es wohl auf die Sichtweise des Juristen an, der die Sache behandelt.
Yeah, es gibt einfach keine zufriedenstellende Lösung für Künstler wie hier. Ich finde die Situation nur unnötig, die Menschheit lebt vom von der kreativen Evolution. Wenn jetzt jede Verwendung jeder Entwicklung eines Andern verboten ist, wie soll man dann Veraltetes verbessern und erneuern?
Ich hoffe, es wird eine befriedigendere Lösung gefunden, als die alten Meisterwerke der Makerzunft einfach vergessen zu müssen.
Es geht mir mehr um die Gesamtheit der Games und auch zur Beihilfe zu ihrer Erhaltung (eben vor allem aus dem Datenbank-Fundus). Schließlich ist annähernd jedes Game hiervon betroffen, die Zweigleisigkeit von Forum und Datenbank und warum niemand dazu ein Statement abgibt war mir aber auch schon vorher ein Rätsel.Zitat von Sorata08
Meine Reaktionen resultierten btw eher aus Unverständnis warum nicht auf soetwas (zum wiederholten Male) geantwortet wird, obwohl die Sache relativ wichtig ist. Mittlerweile wurde ich allerdings von jemandem aufgeklärt warum das so ist, ich werde und kann mich hierzu allerdings nicht weiter äußern (ja, es hat bestimmte Gründe auf die nicht näher eingegangen werden kann).
Insofern ziehe ich auch alle Phrasen meines Unverständnisses zurück und entschuldige mich dafür mal an dieser Stelle~
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Geändert von Davy Jones (02.03.2010 um 23:49 Uhr)
Das ist allerdings nicht wirklich überprüfbar, das ist nur eine dieser Standard-Schutzklauseln damit sie selber nicht in Gefahr kommen. Wie will man denn wirklich einwandfrei und perfekt beweisen, das jemand nicht eine legale Version benutzt?Zitat
Ändert der das ständig oder was xDZitat
Ich hab mich doch erst neulich da durchgekämmt und von dem *1-Bereich
war keine Spur mehr. :'D
Gar nicht. Wen piepts?Zitat
Ja erstens sind die Credits meistens falsch, zweitens fehlt die ReadmeZitat
wirklich in jedem deutschen Spiel das mir bekannt ist. Das hab ich bisher
nur bei einigen aus Japan gesehen, so sehr viele mit REFMAP hab ich aber
noch nicht gehabt.
Kannst ihn ja fragen, man trifft Theo hin und wieder auf Pixiv wo er VX-TilesZitat
(nur Maps, keine Tilesets), Background-Arts und sonstwelche netten Sachen
präsentiert. Oder einfach nach der Kontaktadresse auf der Seite gucken.
Vielleicht gibts die Bestimmungen auch noch auf einer Archivseite von der
Wayback Machine.