Zitat Zitat von Frankii Beitrag anzeigen
Es geht ja auch um die Zulassung zur Ergänzungsprüfung, vgl. § 5 Abs. 1 PO-EPA...
Und selbst über die darf die Schule autonom entscheiden. Die Bezirksregierung hat zwar die obere Schulaufsicht, aber sie entscheidet solche Dinge eigentlich nur, wenn es zu Widersprüchen kommt.

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b) gilt imo nur für Unterrichtsstunden. Die 320 Stunden bekommt man bspw. voll, wenn man FOS 12 B und FOS 13 macht und dort jeweils die zweite FS belegt (jeweils 160 Stunden pro Schuljahr)...
Nein, du brauchst bei drei Wochenstunden (= normale Stundenanzahl für Grundkurse in der Oberstufe) insgesamt 107 Wochen, um die erforderliche Stundenzahl zu bekommen. Da da aber noch Ferien und ähnliches dazwischenkommen, muss man die Fremdsprache eben durchgängig drei Schuljahre belegen. 320 Stunden ist dabei auch die Mindestanzahl, die man machen muss.

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Aber bei c) und d) schaut es imo halt anders aus, da kann man sich wirklich "selbständig" oder über Sprachschulen etc. drauf vorbereiten...
Nochmals: Die Ergänzungsprüfung funktioniert nur, wenn man in der Mittelstufe bereits einmal eine Fremdsprache unterhalb der Mindestanzahl belegt hat. Ist diese nicht vorhanden, fällt auch die Möglichkeit zur Prüfung weg, selbst wenn du dir autodidaktisch etwas aneignest. Das hat ganz einfach etwas mit der Standardsicherung zu tun, dass die Abschlüsse vergleichbar sind.

Zu d): Auch hier musst du den Sprachkurs mindestens über einen bestimmten Zeitraum besucht haben, um das Zertifikat zu bekommen, da auch dort der eine Mindeskompetenz im schriftlichen und mündlichen Bereich nachgewiesen werden muss. Selbst wenn du dir da autodidaktisch Sachen aneignest, musst du dann trotzdem diese Zeit investieren. Und rechnet man das zusammen, kommt man mindestens genauso schnell (wenn nicht sogar noch schneller) mit dem dritten Jahr in der Oberstufe weg, als wenn man es auf diese Art und Weise versucht.