So, um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die Voraussetzungen für die allgemeine Hochschulreife (auch als Abitur bekannt) sind in NRW an jeder Schule gleich, egal ob diese an einem Kolleg, der Gesamtschule oder sonstwo abgelegt werden. Im Zuge der allgemeinen Studierfähigkeit kommt man da zwangsweise nicht um die Fremdsprache rum, genausowenig wie um Mathe, Deutsch, Englisch, mindestens eine Natur- und Geisteswissenschaft, ein musisches Fach und Religion oder Praktische Philosophie. Die FOS (also Fachoberschulreife) ist damit als Abschluss nicht gleichzusetzen, genauso wenig wie die fachgebundene Hochschulreife, da dort eben bewusst Einschränkungen gemacht werden, um mehr Leute zum Studieren zu bewegen. Densselben Weg können wir übrigens per beruflicher Bildung mit einem anschließenden Meisterbrief gehen. Auch damit kann man dann fachgebunden studieren.
Die Ausgangsfrage des Threaderstellers bezog sich allerdings eben auch auf die nicht vorhandenen Fremdsprachenkenntnisse. Und selbst da hilft deine Ergänzungsprüfung wenig, da eben unter den einzureichenden Unterlagen auch ein Nachweis der Vorbereitung (was verklausuliert unsere 320 Stunden in der Sprache sind) gibt. Und selbst dann bekommst du nicht automatisch das Abitur nachgereicht, wenn eben nicht die anderen fachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Das mag vielleicht nicht deiner Auslegung entsprechen, ist aber eben so, da man im Zuge der Standardsicherung innerhalb NRWs und der KMK diesen Beschluss für das Abitur gefasst hat.
Soweit die Faktenlage, die eben nicht nur von mir, sondern auch schon von dem Kolleg (welches im Übrigen auch über ähnliche Bildungsgänge wie deine Beispiele verfügt und sei es in Kooperation mit anderen Kollegs) gegenüber Owly bestätigt wurde.