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Und selbst über die darf die Schule autonom entscheiden. Die Bezirksregierung hat zwar die obere Schulaufsicht, aber sie entscheidet solche Dinge eigentlich nur, wenn es zu Widersprüchen kommt.
Warum sollte die Schule darüber entscheiden können? Wenn ich die fachgebundene Hochschulreife irgendwann mal erworben habe, und die Ergänzungsprüfung machen möchte, um die allgemeine Hochschulreife zu erwerben, dann mach ich es so, wie es in der Verordnung und auf den Seiten der Bezirksregierungen steht. Ich stelle meinen Antrag dort mitsamt allen geforderten Unterlagen. Die Bezirksregierung teilt mir dann die Zulassung mit und nennt mir die Schule und die Zeit, wo dann geprüft wird. Also wie es hier bspw. steht: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/th..._merkblatt.pdf Das macht doch Sinn, alles andere für mich nicht, warum sollte die Schule bei der Zulassung "autonom entscheiden"?!?

Ich habe jetzt mal an alle Bezirksregierungen Mails mit deinen Aussagen verschickt, bin gespannt, was rauskommt...

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Nein, du brauchst bei drei Wochenstunden (= normale Stundenanzahl für Grundkurse in der Oberstufe) insgesamt 107 Wochen, um die erforderliche Stundenzahl zu bekommen. Da da aber noch Ferien und ähnliches dazwischenkommen, muss man die Fremdsprache eben durchgängig drei Schuljahre belegen. 320 Stunden ist dabei auch die Mindestanzahl, die man machen muss.
Nein braucht man nicht. Ich spreche hier vom Berufskolleg, von der FOS 12 B und anschließenden FOS 13. Schau einfach mal in die APO-BK oder hier: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/...stundentafeln/ Bei letzteren in den Anlagen (Rahmenstundentafeln) für die FOS 12 B und FOS 13, da steht bei der FOS 12B:

"Für Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang in der FOS 13 fortsetzen wollen, um die allgemeine Hochschulreife zu erwerben, ist ein Angebot von 160 Unterrichtsstunden in der zweiten Fremdsprache vorzusehen"

bzw. der FOS 13

"Für Schülerinnen und Schüler, die zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife die zweite Fremdsprache fortsetzen wollen, ist ein entsprechendes Angebot von 160 Stunden vorzusehen."

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Nochmals: Die Ergänzungsprüfung funktioniert nur, wenn man in der Mittelstufe bereits einmal eine Fremdsprache unterhalb der Mindestanzahl belegt hat. Ist diese nicht vorhanden, fällt auch die Möglichkeit zur Prüfung weg, selbst wenn du dir autodidaktisch etwas aneignest. Das hat ganz einfach etwas mit der Standardsicherung zu tun, dass die Abschlüsse vergleichbar sind.
Wie gesagt, sehe ich nicht so. Ich lass das aber durch die Bezirksregierungen klären. Werde die Antworten hier posten und wenn ich mich irre und du Recht hast, geb ich das dann auch gern zu!

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Zu d): Auch hier musst du den Sprachkurs mindestens über einen bestimmten Zeitraum besucht haben, um das Zertifikat zu bekommen, da auch dort der eine Mindeskompetenz im schriftlichen und mündlichen Bereich nachgewiesen werden muss. Selbst wenn du dir da autodidaktisch Sachen aneignest, musst du dann trotzdem diese Zeit investieren. Und rechnet man das zusammen, kommt man mindestens genauso schnell (wenn nicht sogar noch schneller) mit dem dritten Jahr in der Oberstufe weg, als wenn man es auf diese Art und Weise versucht.
Also ob jetzt drei Jahre Kolleg oder 1 Jahr FOS 13 + evtl. noch weitere Zeit die man für die Ergänzungsprüfung oder das Zertifikat braucht, macht schon nen Unterschied. Selbst wenn man für meinen Vorschlag 1 1/2 oder 2 Jahre braucht wegen der FS, ist das nunmal deutlich schneller...