Warum sollte die Schule darüber entscheiden können? Wenn ich die fachgebundene Hochschulreife irgendwann mal erworben habe, und die Ergänzungsprüfung machen möchte, um die allgemeine Hochschulreife zu erwerben, dann mach ich es so, wie es in der Verordnung und auf den Seiten der Bezirksregierungen steht. Ich stelle meinen Antrag dort mitsamt allen geforderten Unterlagen. Die Bezirksregierung teilt mir dann die Zulassung mit und nennt mir die Schule und die Zeit, wo dann geprüft wird. Also wie es hier bspw. steht: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/th..._merkblatt.pdf Das macht doch Sinn, alles andere für mich nicht, warum sollte die Schule bei der Zulassung "autonom entscheiden"?!?
Ich habe jetzt mal an alle Bezirksregierungen Mails mit deinen Aussagen verschickt, bin gespannt, was rauskommt...
Nein braucht man nicht. Ich spreche hier vom Berufskolleg, von der FOS 12 B und anschließenden FOS 13. Schau einfach mal in die APO-BK oder hier: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/...stundentafeln/ Bei letzteren in den Anlagen (Rahmenstundentafeln) für die FOS 12 B und FOS 13, da steht bei der FOS 12B:
"Für Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang in der FOS 13 fortsetzen wollen, um die allgemeine Hochschulreife zu erwerben, ist ein Angebot von 160 Unterrichtsstunden in der zweiten Fremdsprache vorzusehen"
bzw. der FOS 13
"Für Schülerinnen und Schüler, die zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife die zweite Fremdsprache fortsetzen wollen, ist ein entsprechendes Angebot von 160 Stunden vorzusehen."
Wie gesagt, sehe ich nicht so. Ich lass das aber durch die Bezirksregierungen klären. Werde die Antworten hier posten und wenn ich mich irre und du Recht hast, geb ich das dann auch gern zu!
Also ob jetzt drei Jahre Kolleg oder 1 Jahr FOS 13 + evtl. noch weitere Zeit die man für die Ergänzungsprüfung oder das Zertifikat braucht, macht schon nen Unterschied. Selbst wenn man für meinen Vorschlag 1 1/2 oder 2 Jahre braucht wegen der FS, ist das nunmal deutlich schneller...