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Thema: Gewalt, Sexuelle Handlungen etc. Jugendschutz?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Da hat schon unser lieber Staat etwas dagegen (und da in diesem Forum auch deutsche Gesetze geachtet werden, ist eine Präsentation von solchen Inhalten ohnehin verboten).

    Ein paar Quellen:
    Jugendmedienschutzgesetz
    Gewaltdarstellung

    Also ja, strafbar ist es.

    Wobei viele Gewaltdarstellungen wohl zwecks der Altersbeschränkung und schlichten Übertriebenheit/Abstrahierung in der Darstellung noch davonkommen.
    Die "Killerspiel"-Diskussionen zeigen aber gut, dass nicht jeder die gleiche Ansicht bei Grenzfällen teilt.

    MfG Sorata

  2. #2
    Zitat Zitat von sorata08 Beitrag anzeigen
    Da hat schon unser lieber Staat etwas dagegen (und da in diesem Forum auch deutsche Gesetze geachtet werden, ist eine Präsentation von solchen Inhalten ohnehin verboten).

    Ein paar Quellen:
    Jugendmedienschutzgesetz
    Gewaltdarstellung

    Also ja, strafbar ist es.

    Wobei viele Gewaltdarstellungen wohl zwecks der Altersbeschränkung und schlichten Übertriebenheit/Abstrahierung in der Darstellung noch davonkommen.
    Die "Killerspiel"-Diskussionen zeigen aber gut, dass nicht jeder die gleiche Ansicht bei Grenzfällen teilt.

    MfG Sorata
    Dh. also wenn ich ein Spiel maker in dem jemanden der Kopf abgehackt wird und es veröffentliche mach ich mich strafbar? Aber z.B. Dreamland R hatte doch ein paar solcher Szenen, haben sie sich also strafbar gemacht?

  3. #3
    Zitat Zitat von SeinSeinSein Beitrag anzeigen
    Dh. also wenn ich ein Spiel maker in dem jemanden der Kopf abgehackt wird und es veröffentliche mach ich mich strafbar? Aber z.B. Dreamland R hatte doch ein paar solcher Szenen, haben sie sich also strafbar gemacht?
    Es kommt auch auf die Realitätsnähe an. Wenn eine Pixelfigur ihren Kopf verliert und noch lustig herumsteht ist das schon weit abstrakter als hochauflösende Bilder von abgeschlachteten Menschen.
    Da Makergames generell schon sehr abstrakt sind, sind viele der angesprochenen Problematiken etwas entschärft, sofern es sich auf die Pixelgrafik bezieht und nicht allzu sehr ins Extreme abdriftet.
    Wie Davy Jones schon sagte, ist es auch wichtig, den Kontext richtig zu setzen.
    Viele Trashgames meinen, Vergewaltigungen und blindes Morden "just for fun" als lustiges Element einzusetzen wäre spaßig. Das tendiert allerdings schon zum vom Gesetzgeber angesprochenen "Verherrlichen von Gewalt".
    Extreme und realitätsnahe Gewalt als positiv (weil lustig) darzustellen, sollte deswegen strengstens vermieden werden.

    Was du stellenweise privat für dich machst, ist allerdings deine Sache. Es wird erst komplexer, wenn du es - wie über dieses Forum - der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen willst.

    Zitat Zitat von Richtlinien für Spielevorstellungen
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    MfG Sorata

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