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Mythos
FemShit-Debatte - ich teile steels Auffassung
Zu der Sache mit den Mädchen:
Die Folgen der eigenen Handlung absehen können, umfasst mehr als zu wissen das darf ich nicht tun, sonst gibt es die und die Strafe. Das kannst du auch einem Hund beibringen. Was damit gemeint ist, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Fähigkeit (im Gegensatz zu Erwachsenen) stärker eingeschränkt sind langfristige Konsequenzen zu erkennen, zukunftsplanend zu handeln und auch Regeln und Gesetze nicht nur zu kennen sondern auch zu verstehen und auch zu verstehen, was für Gedanken noch dahinter stehen. Ebenfalls eingeschränkt ist die Wahrnehmung der Bedürfnisse bzw. der eigenen PErson anderer Menschen. Auch Erwachsene können dem jeweils entbehren, aber gerade bei Kindern und Jugendlichen sind die psychologischen Voraussetzungen für all diese wichtigen Punkte zwangsläufig durch die noch laufende Entwicklung nicht gegeben. Sie können deshalb eben nicht behandelt werden wie Erwachsene und das ist die Prämisse unter der das Jugendstrafrecht steht. Das Erwachsenenstrafrecht kennt das auch in der Form wenn Straftätern eine verminderte Schuldfähigkeit (aufgrund von Schwachsinn bspw.) zugewiesen wird. Auch Verbraucherschutz argumentiert damit, dass bspw. bei komplizierten Finanzprodukten nicht vorausgesetzt werden kann, dass Otto-Normal-Bürger diese eben auch verstehen können. Im Falle von Erwachsenen sind das zumeist fachliche Qualifikationen, im Falle von Kindern sind es entwicklungsbiologische Zusammenhänge. Selbst wenn ein Kind noch so scheinbar vernünftig auftreten mag, kann man ihm pauschal keineswegs attestieren die geistige Reife eines normalen Erwachsenen zu besitzen. Und meiner Ansicht nach konnten die Mädchen eindeutig ihre Handlung nicht abschätzen und ihnen fehlt ganz offensichtlich die moralische Einsicht, das wird jetzt nach erwachsenenmaßstäben als Zeichen von Kaltblütigkeit empfunden, sollte aber hinnsichtlich des Alters wirklich eher als noch nicht ausgeprägtes Wertesystem begriffen sein. Der Grund für die Anwendung von Jugendstrafrecht das deren Prämisse offensichtlich berührt worden ist. Aus diesem Grund ist auch die besondere schwere der Tat kein Argument von der Jugendstrafe abzusehen. Ein Argument gegen die Jugendstrafe kann nur sein sie geistig mit Erwachsenen gleichzustellen und das sehe ich nicht. Wenn jetzt mal unabhängig von der Frage Jugendrecht oder nicht die Schwere der Tat betrachten, müssen wir uns eins eingestehen: WIR messen der Tat besondere Schwere zu aus Gründen, die das eigentlich nicht begründen.
1. Unser gewohnter Kontext lässt uns nicht glauben, glauben wohlgemerkt, dass Kinder zu solchen Taten fähig sein könnten. Deshalb muss es sich bei diesen Mädchen um ganz besonders abscheuliche Subjekte handeln. Aber Kinder prügeln sich, stehlen, quälen Mitschüler, Tiere, spielen mit Feuer... kaum vergleichbar mit einem Mord? Kinder sind zu dieser Nuancierung noch nicht vollumfänglich in der Lage. Bsp: Sie lernen Lügen sind böse und wenn sie dann eine Notlüge miterleben, muss ihnen auch erklärt werden, dass es diese Nuancierung gibt, sonst verstehen sie das nicht.
2. Die 19 Messerstiche werden als besonders brutal gewertet. Sind sie nicht, wenn wir uns hineinversetzen, dass die Täterinnen keine Ahnung haben was sie tun. Sie stechen einfach zu und hoffen, dass ihr Opfer einfach stirbt. Da es das nicht tut, stechen sie immer und immer wieder zu.
3. Mangelnde Reue. Das korelliert wie gesagt mit der Eingeschränktheit das eigene Handeln vernünftig beurteilen zu können. Ob zudem eine psychologische Indikation vorliegt, müsste dann auch noch untersucht werden.
4. Das Motiv. In dem Fall könnte man das denke ich mit einem Kind vergleichen, dass beweisen will das es fliegen kann und vom Garagendach springt. Auch hier sind die Konsequenzen falls es schief geht nicht Teil der Vorausplanung. Das Opfer wird hier getrennt von der Tatsache das die Freundin tot ist. Sie wissen vielleicht das sie dann tot ist, aber sie machen sich keine wirkliche Vorstellung davon, was das bedeutet.
5. Planung. Fragwürdig. Es gibt einen Vorsatz und den gibt es bei jeder Tat, die nicht im Affekt geschieht. Sie versuchen vorauszuplanen wie sie es machen wollen, aber sind offenbar weder konsequent noch vorbereitet. Das sind wirre Ideen und schließlich geschieht die Tat ja auch spontan im Park. Es gibt keine Vorstellung davon, dass es eine Leiche gibt, um die man sich kümmern müsste, dann die Tatwaffe usw. Auch hier sehe ich ein starkes Defizit in den geistigen Fähigkeiten, die Voraussetzungen für einen kaltblütig-planmäßigen Mord wären.
Der Vorwurf der besonderen Schwere ist für mich also einerseits absurd und auf der anderen Seite selbst wenn er zuträfe ist er kein Grund für eine Nicht-Anwendung des Jugendstrafrechts.
Die Zweckrichtung also Rehabilitation, Schutz der Gesellschaft, Abschreckung (Strafe ist kein Zweck, die Strafe ausdefiniert in der Art der Strafe ist nur das Mittel) sind etwas das wir dem Recht ganz allgemein zuweisen. Wir weisen das nicht nur einem bestimmten Teil des Rechts zu, sondern wir begründen unsere ganze Rechtsauffassung damit. Wenn unsere Rechtsauffassung also ist, dass es darum geht zu rehabilitieren dann gilt dies sowohl für erwachsene als auch jugendliche Straftäter und machen den Unterschied dann nur in der Angepasstheit der jeweiligen Strafen auf die entsprechenden Bedürfnisse des Falls. Die Amerikaner haben eine Rechtsauffassung der Abschreckung, die erwiesenermaßen Blödsinn ist. Wenn von einer Nichtanwendung der Jugenstrafe da also die Rede ist geht es entweder um Strafe als Selbstzweck (was zu nicht mehr als plumper Rache verkommt auf die sich die Justiz nicht einlassen darf und was zu dem auch nicht von der Gesellschaft sonder einzig und allein durch die Betroffene bzw. deren Familie legitim zu fordern ist) oder darum die Abschreckung "effektiver" zu machen, in dem man den Weg für eine deutliche schärfere Strafe freimacht, was die Institution des Jugendrechts erstens beschädigt und zweitens wie oben bereits angesprochen Blödsinn ist. Wen will man damit abschrecken? Andere 12jährige Mädchen, die ihre Freundinnen töten wollen um den Slenderman zu beschwören?
Für mich ist das wie gesagt keine Diskussion, die man ernsthaft führen kann, wenn man in einem Land ein System der Jugendstrafe eingeführt hat, weil dann offenbar die Gesellschaft weit genug war, um zu erkennen, dass Kinder nicht einfach mit Erwachsenen gleichzubehandeln sind.
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