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Thema: Status der Download-Datenbank

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Leana Beitrag anzeigen
    @MagicMaker
    Ganz einfach: Einscannen und mitschicken. Wer keinen Scanner hat, kann dies auch in einem Copy-Shop machen lassen.
    Schon mal was von Fotomontage und digitaler Retuschierung gehört?
    So undenkbar schwer isses dann auch nicht, ein Bild zu fälschen, wenn man weiß wie.

    MfG Sorata

  2. #2
    Zitat Zitat von sorata08 Beitrag anzeigen
    Schon mal was von Fotomontage und digitaler Retuschierung gehört?
    So undenkbar schwer isses dann auch nicht, ein Bild zu fälschen, wenn man weiß wie.

    MfG Sorata
    Es ist ganz egal, wie mans macht: betrügen kann man immer. Aber darum gehts nicht. Ein Nachweis wäre fürs Atelier ein Stück Sicherheit. Schließlich weiß man nie, was noch alles irgendwann abgemahnt wird. Wird die Genehmigung gefälscht, dann ist der Admin nur dann dafür haftbar, wenn die Fälschung offensichtlich ist.

  3. #3
    Zitat Zitat
    Aber das Problem ist doch, dass z.B. der 2k3 garnicht zum Kauf angeboten wird und der 2k lange Zeit auch nicht.
    Ersteres stimmt ja (zumindest "gar nicht mehr zum" wäre korrekt) aber
    RPG2000 gibts seit Release bis heute ununterbrochen kaufbar zu finden. :'D

    Die Comm sollte sich lieber mal was irres für den zehnten Geburtstag dieses
    netten Programms einfallen lassen, dem 5. April.

    Zitat Zitat
    Und wenn ich mich richtig erinnere, gabs da nicht mal ne Klausel, dass die alten Maker nicht exportiert werden dürfen? In dem Fall wäre doch auch eine japanische Version bei uns nicht legal!
    In dem Fall hätte sich eb! über den alles andere als unbekannten HimeyaShop
    hergemacht, aber jeder von dem ich weis dass er einen Maker da bestellt hat,
    hat ihn auch bekommen.

  4. #4
    Zitat Zitat von Leana Beitrag anzeigen
    Es ist ganz egal, wie mans macht: betrügen kann man immer. Aber darum gehts nicht. Ein Nachweis wäre fürs Atelier ein Stück Sicherheit. Schließlich weiß man nie, was noch alles irgendwann abgemahnt wird. Wird die Genehmigung gefälscht, dann ist der Admin nur dann dafür haftbar, wenn die Fälschung offensichtlich ist.
    Das ist leider nicht korrekt. Ob ihr uns die Kaufquittung oder sonst was zeigt, ist unerheblich. Man kann uns in dem Fall immer dran kriegen, wenn es nicht korrekt ist, und es jemanden interessiert. Allerdings koennten wir dann unsererseits wieder unsere Ausgaben zivilrechtlich vom Ersteller einfordern, nur ist das Aufwand ohne Ende und fuer uns finanziell nicht machbar.

  5. #5
    Zitat Zitat
    Generell gilt (soweit ich weiß) dass Werke 70 Jahre Nach dem Tod des Erstellers für alle frei Verwendbar sind.
    Die Komposition ist frei verwendbar, aber du brauchst immer noch jemanden, der sie spielt. Du kannst dir sicher sein, dass du irgendwelche Tonaufnahmen von z. B. Karajan sicher nicht frei in deinen Spielen verwenden darfst. Schon alleine weil die CDs immer noch verkauft werden. Bei der Musik gibt es neben der Komposition eben auch immer die Interpretation. Solange die nicht unter einer freien Lizenz verfügbar ist, hilft es dir auch nicht, dass der Komponist schon lange tot ist.

  6. #6
    Es hat auch was positives, dass wir keine Lizens-Midis mehr in Spielen verwenden dürfen: Jetzt sind wir gezwungen unsere eigenen Soundtracks zu komponieren xD

  7. #7
    Zitat Zitat
    Es hat auch was positives, dass wir keine Lizens-Midis mehr in Spielen verwenden dürfen: Jetzt sind wir gezwungen unsere eigenen Soundtracks zu komponieren xD
    Wenn du dein Spiel auf die Atelierseite laden willst. :'D
    Aber auch dann bleibt dir als Alternative eine der Massen an Quellen für
    Free Game Music, man muss sie eigentlich nur finden.

  8. #8
    Zitat Zitat von Fischkopf Beitrag anzeigen
    Es hat auch was positives, dass wir keine Lizens-Midis mehr in Spielen verwenden dürfen: Jetzt sind wir gezwungen unsere eigenen Soundtracks zu komponieren xD
    Dann verlinkt man sein Spiel in seiner Signatur und lädt es irgendwo anders hoch . So ist es nicht mehr das Problem von dem Atelierseite, wenn irgendetwas faul ist oder jemand da irgendwie Probleme damit hat.

  9. #9
    Ich frage jetzt einfach mal ganz dreist, da ich nicht wirklich Lust habe, mich durch ein paar 30 Seiten zu lesen:

    Das alte RTP scheint ja auch illegal zu sein. Meine Frage bezieht sich jetzt auf Spiele, die Grafiken (vor allem Facesets, Charsets, Monster) aus diesem verwenden (UiD, VD, ...).
    UiD oder auch VD werden auf der Hauptseite beide angeboten, und dass, obwohl sie Grafiken aus dem RTP enthalten (auch, wenn es nur wenige oder editierte sind).

    Werden auch in Zukunft noch Spiele angenommen, die Grafiken aus diesem enthalten? Oder in wie weit müssen diese editiert sein, wenn man sie verwenden will?

    EDIT: Habe mir jetzt doch noch die letzten Seiten des Threads durchgelesen. Also ist es, sofern ich es richtig verstanden habe, so, dass das Problem eigentlich nur bei dir Musik liegt, und dass die Grafiken sonst (fast) kein Problem darstellen? Und wenn das so ist, bezieht sich das dann auch auf RTP-Dateien oder doch nur auf Rips?

    Geändert von Masgan (16.03.2010 um 02:16 Uhr)

  10. #10
    Midis aus der RTP vom RPG Maker 2000/ 2003 und XP sind auch verboten? Wäre schön, wenn es mal auf Seite 1 eine Liste an aktuellen Einschränkungen geben würde, was in jedem Fall nicht mehr zulässig sein wird!

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