Es ist ganz egal, wie mans macht: betrügen kann man immer. Aber darum gehts nicht. Ein Nachweis wäre fürs Atelier ein Stück Sicherheit. Schließlich weiß man nie, was noch alles irgendwann abgemahnt wird. Wird die Genehmigung gefälscht, dann ist der Admin nur dann dafür haftbar, wenn die Fälschung offensichtlich ist.
Ersteres stimmt ja (zumindest "gar nicht mehr zum" wäre korrekt) aberZitat
RPG2000 gibts seit Release bis heute ununterbrochen kaufbar zu finden. :'D
Die Comm sollte sich lieber mal was irres für den zehnten Geburtstag dieses
netten Programms einfallen lassen, dem 5. April.
In dem Fall hätte sich eb! über den alles andere als unbekannten HimeyaShopZitat
hergemacht, aber jeder von dem ich weis dass er einen Maker da bestellt hat,
hat ihn auch bekommen.
Das ist leider nicht korrekt. Ob ihr uns die Kaufquittung oder sonst was zeigt, ist unerheblich. Man kann uns in dem Fall immer dran kriegen, wenn es nicht korrekt ist, und es jemanden interessiert. Allerdings koennten wir dann unsererseits wieder unsere Ausgaben zivilrechtlich vom Ersteller einfordern, nur ist das Aufwand ohne Ende und fuer uns finanziell nicht machbar.
Die Komposition ist frei verwendbar, aber du brauchst immer noch jemanden, der sie spielt. Du kannst dir sicher sein, dass du irgendwelche Tonaufnahmen von z. B. Karajan sicher nicht frei in deinen Spielen verwenden darfst. Schon alleine weil die CDs immer noch verkauft werden. Bei der Musik gibt es neben der Komposition eben auch immer die Interpretation. Solange die nicht unter einer freien Lizenz verfügbar ist, hilft es dir auch nicht, dass der Komponist schon lange tot ist.Zitat
Ich frage jetzt einfach mal ganz dreist, da ich nicht wirklich Lust habe, mich durch ein paar 30 Seiten zu lesen:
Das alte RTP scheint ja auch illegal zu sein. Meine Frage bezieht sich jetzt auf Spiele, die Grafiken (vor allem Facesets, Charsets, Monster) aus diesem verwenden (UiD, VD, ...).
UiD oder auch VD werden auf der Hauptseite beide angeboten, und dass, obwohl sie Grafiken aus dem RTP enthalten (auch, wenn es nur wenige oder editierte sind).
Werden auch in Zukunft noch Spiele angenommen, die Grafiken aus diesem enthalten? Oder in wie weit müssen diese editiert sein, wenn man sie verwenden will?
EDIT: Habe mir jetzt doch noch die letzten Seiten des Threads durchgelesen. Also ist es, sofern ich es richtig verstanden habe, so, dass das Problem eigentlich nur bei dir Musik liegt, und dass die Grafiken sonst (fast) kein Problem darstellen? Und wenn das so ist, bezieht sich das dann auch auf RTP-Dateien oder doch nur auf Rips?
Midis aus der RTP vom RPG Maker 2000/ 2003 und XP sind auch verboten? Wäre schön, wenn es mal auf Seite 1 eine Liste an aktuellen Einschränkungen geben würde, was in jedem Fall nicht mehr zulässig sein wird!![]()