Zitat Zitat von Ineluki Beitrag anzeigen
Das Problem ist, Enterbrain ist Teil eines Multimilliarden Dollar Konzerns. Fuer die ist es uninteressant, wenn das Ganze nicht in grossem Stil abgehalten wird, dann lohnt es den Aufwand nicht. Ergo waere die einzige Moeglichkeit, selbst die Vertriebs- bzw Lizenzrechte fuer z.B. Europa aufzukaufen und dann selber zu vermarkten. Nur waere das entsprechend teuer.

Was den Einsatz der Uebersetzung angeht, sofern man den Maker gekauft hat .. ich glaube, da werden sie nicht gegen vorgehen. Zwar ist es noch immer ein Verstoss gegen ihre EULA, aber immerhin gibt es keinen anderen gangbaren Weg. Koennte sogar sein, dass das in DE vor Gericht akzeptiert wuerde ... aber dazu wirds ohnehin nicht kommen.
Ich weiß, dass eb nicht auf unser Geld angewiesen ist. Aber das Problem ist doch, dass z.B. der 2k3 garnicht zum Kauf angeboten wird und der 2k lange Zeit auch nicht. Und wenn ich mich richtig erinnere, gabs da nicht mal ne Klausel, dass die alten Maker nicht exportiert werden dürfen? In dem Fall wäre doch auch eine japanische Version bei uns nicht legal!
Mein Vorschlag zielte darauf ab, dass man gegen Bezahlung von eb lediglich irgendein Schriftstück kriegt. Darin müsste nur Name, Anschrift und das notwendige Blabla stehn. Die persönlichen Daten würden sowieso über ne Online-Bestellung erfasst werden und der Rest ist kein großer Aufwand.

@MagicMaker
Ganz einfach: Einscannen und mitschicken. Wer keinen Scanner hat, kann dies auch in einem Copy-Shop machen lassen.