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Thema: KOTT #9 - Keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Motorradcop68 Beitrag anzeigen
    http://futurezone.orf.at/it/stories/235576/

    Wie gesagt, ich weiß nicht, wie aktuell die Sache heute noch ist.
    Joar, wird sich zeigen. Vergibt die PEGI eigentlich generell eine Wertung, oder verweigert sie diese auch ab und an, so wie die USK? Das wäre dann nämlich ein Problem, würde die PEGI nämlich wirklich verbindlich werden, dürften Spiele ohne PEGI-Rating konsequenterweise auch nicht mehr verkauft werden - ganz wie beim Nachbarn halt. Auch, wenn ich dann einfach wirklich in die SCS fahren und mir das Spiel holen würde, aber ich bin mir sicher, dass, sollte sich das Spiel in Wien etablieren, auch auf Bundesebene ausgeweitet wird.

    Btw, wann kommst du endlich mal nach Wien!??!ß1ß

  2. #2
    Zitat Zitat von Broken Chords Can Sing A Little Beitrag anzeigen
    Joar, wird sich zeigen. Vergibt die PEGI eigentlich generell eine Wertung, oder verweigert sie diese auch ab und an, so wie die USK?
    Bezweifel ich ganz stark. Würde auch deren Position zu Indizierungen widersprechen.

    Zitat Zitat
    Auch, wenn ich dann einfach wirklich in die SCS fahren und mir das Spiel holen würde, aber ich bin mir sicher, dass, sollte sich das Spiel in Wien etablieren, auch auf Bundesebene ausgeweitet wird.
    Ihr seid nicht immer Avantgarde. Zumindestens muss hier mancher alkoholischer Drink noch immer ab 18 und nicht per se ab 16 verkauft werden.

    Zitat Zitat
    Btw, wann kommst du endlich mal nach Wien!??!ß1ß
    Gala und ich kommen doch im Jänner zum "WVCIW"-CT nach Wien!

    bzw. nie.

  3. #3
    Ich möchte mir demnächst ein bundesweit beschlagnahmtes Spiel aus Großbritannien bestellen. Besteht eine besondere Gefahr, dass die Lieferung vom Zoll abgefangen und mir vorenthalten wird? Bei indizierten Medien ist der Versand ja nicht verboten, in dem Fall bin ich mir aber nicht sicher.
    Ich werde schon wahrscheinlich bei einer Privatperson und nicht viel sonstiges bestellen, trotzdem möchte ich möglichst sichergehen.

  4. #4
    Zitat Zitat von Don Cuan Beitrag anzeigen
    Ich möchte mir demnächst ein bundesweit beschlagnahmtes Spiel aus Großbritannien bestellen. Besteht eine besondere Gefahr, dass die Lieferung vom Zoll abgefangen und mir vorenthalten wird? Bei indizierten Medien ist der Versand ja nicht verboten, in dem Fall bin ich mir aber nicht sicher.
    Ich werde schon wahrscheinlich bei einer Privatperson und nicht viel sonstiges bestellen, trotzdem möchte ich möglichst sichergehen.
    Da bleibt nix beim Zoll hängen das is mir in all den Jahrren die ich nun importiere noch nie passiert. Und da waren auch schon einige Index Games dabei wie Manhunt, Mortal Kombat uvm. ^^

  5. #5
    Zitat Zitat von Zeuge Jenovas Beitrag anzeigen
    Da bleibt nix beim Zoll hängen das is mir in all den Jahrren die ich nun importiere noch nie passiert. Und da waren auch schon einige Index Games dabei wie Manhunt, Mortal Kombat uvm. ^^
    Das klingt schon mal sehr gut.
    Ich bin mir nur nicht sicher, ob beschlagnahmtes bei der Einfuhr prinzipiell abgefangen werden darf. Die Bestimmungen dürften ja eigentlich etwas strenger sein als das reine Werbeverbot bei Indizierungen.
    Wenn es nicht dazu kommt, ist es ja gut

  6. #6

    Badass Freakin' Administrator
    stars_admin
    Normalerweise ist der Verkauf und auch der Besitz beschlagnahmter Sachen in Deutschland strafbar. Nur kann einem niemand Beweisen, wann man etwas beschlagnahmtes gekauft hat (Manhunt, Dead Rising wären da schöne Beispiele). Da die Sachen aber aus Europa kommen, sollte der Zoll da eh nicht wirklich drauf schauen.

  7. #7
    Ich habe mal gehört, dass das nicht verboten sei.
    Immerhin ist nur der Verkauf in Deutschland strafbar, nicht nach Deutschland. Wenn du es dir aus Österreich holst, sollte da eigentlich nichts bei sein. oô

  8. #8
    Zitat Zitat von Luxray Beitrag anzeigen
    Ich habe mal gehört, dass das nicht verboten sei.
    Immerhin ist nur der Verkauf in Deutschland strafbar, nicht nach Deutschland. Wenn du es dir aus Österreich holst, sollte da eigentlich nichts bei sein. oô
    Dann gäbs aber immernoch den Besitz.

    Sobald du das Teil erwerbst, bist du der Besitzer.
    Da auch der Besitz beschlagnahmter Medien in Deutschland strafbar ist, gäbs dennoch ein Problem, aber halt nur für den Besitzer, der in diesem Fall dann schon Don Cuan wäre und so.

  9. #9
    Zitat Zitat von V-King Beitrag anzeigen
    Dann gäbs aber immernoch den Besitz.

    Sobald du das Teil erwerbst, bist du der Besitzer.
    Da auch der Besitz beschlagnahmter Medien in Deutschland strafbar ist, gäbs dennoch ein Problem, aber halt nur für den Besitzer, der in diesem Fall dann schon Don Cuan wäre und so.
    Das der Besitz beschlagnahmter Median strafbar ist halt ich für ein Gerücht

  10. #10
    Zitat Zitat von Rush Beitrag anzeigen
    Das der Besitz beschlagnahmter Median strafbar ist halt ich für ein Gerücht
    Ist es auch.

    Hier wird alles genau beschrieben, besonders die Grün gehaltenen Stellen sind zu beachten.

    http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml

  11. #11
    Zitat Zitat von Taro Misaki Beitrag anzeigen
    Ist es auch.

    Hier wird alles genau beschrieben, besonders die Grün gehaltenen Stellen sind zu beachten.

    http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml
    Ich hatte mich nur an Knuckles' Post orientiert, mich trifft keine Schuld ;_;

  12. #12

    Kalina Ann Gast
    Ich hatte gestern Geburtstag und niemand außer ShooterInc. hat mir gratuliert...

  13. #13
    Zitat Zitat von V-King Beitrag anzeigen
    Dann gäbs aber immernoch den Besitz.

    Sobald du das Teil erwerbst, bist du der Besitzer.
    Da auch der Besitz beschlagnahmter Medien in Deutschland strafbar ist, gäbs dennoch ein Problem, aber halt nur für den Besitzer, der in diesem Fall dann schon Don Cuan wäre und so.
    Dann müssten eine Menge Leute ihr Dead Rising aber schnellstens verkaufen.
    Oder verbrennen. Verkaufen darf mans ja nicht, olol.

  14. #14
    Ja, macht was ihr wollt

    Mein Nintendo DS ist wieder da Habe den ja zu Nintendo wegen des defekten Scharniers geschickt, kam auch zügig wieder, aber nicht etwa repariert oder ein anderes gebrauchtes Gerät, nein! Total neu!

    Auf jeden Fall finde ich das toll, denn jetzt kann ich wieder munter durch den Tag (und durch die Nacht) nerden

  15. #15
    hey moment mal:

    was ist denn mit silent hill 5?? das wollte konami doch zeigen!wo sind denn bitte die neusten infos und hat man es überhaupt spielen können?

    edit: man ich bin wirklich überarbeitet:das hier ist das der kott und nich der gc fred o_0

    am besten verschieben,das hatten wir schon lange nicht mehr.

  16. #16
    Zitat Zitat
    Übernahmeangebot: Square Enix will Tecmo kaufen

    29.08.08 - Square Enix hat Tecmo (Dead or Alive-Serie) ein Übernahmeangebot von Yen 920 (Euro 5,72 / USD 8,42) pro Aktie unterbreitet. Der Preis liegt 30 Prozent über dem gestrigen Börsenschlusskurs und gilt bis zum 04.09.08, wenn Tecmo dem Aufkauf zustimmt.

    Der Kaufbetrag liegt bei insgesamt Yen 22,34 Mrd. (Euro 139 Mio. / USD 205 Mio.), wie der Wirtschaftsdienst Bloomberg berechnet hat.
    CLICK (Bloomberg: 'Square Enix Makes Takeover Offer for Game Maker Tecmo (Update1)')
    Quelle

    Dead Fantasy The Game bestätigt?*lol Ich frag mich was mit den ganzen Marken wie Ninja Gaiden, Dead or Alive, Fatal Frame etc. passieren würde. Und ob Team Ninja dann in Zukunft für Hack 'n Slash und Beat 'em ups mit Square Enix Marken entwickeln darf?* Valkyrie Profile Gaiden.*lol

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