Ich habs im PSN-Store gesehen. Wie lange geht denn die Demo? Hatte beispielsweise die Dragon Ball Ps3 Demo, die lediglich zwei Schauplätze hatte mit jeweils 5 Minuten Kampf und dafür waren mir die ~700mb nicht wert.
Daher würde ich schon gerne wissen, wie lange man mit der Demo spielen kann.![]()
--~Death's vastness holds no peace. I come at the end of the long road - neither human, nor devil. All bends to my will~
~What do you intend to accomplish by avoiding... God's justice? Where will you go...?~
Naja, ich würde sagen ca. 15-20 Minuten? Wenn du durchrennst und NICHT das Training machst (um dich mit der Steuerung vertraut zu machen), ich hab noch bisschen mit der Macht rumgespielt und ca. 30 Minuten+ gebraucht.
Sind keine genauen Angaben, nur grob geschätzt, hab beim Zocken nicht wirklich auf die Uhr geschautIst aber deutlich länger als die DBZ oder Naruto Demo.
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Alles klar, vielen dank. Dann werde ich mir die Demo mal anschauen.![]()
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=! != !=
Ansonsten hast du recht.
Die PEGI-Einstufungen sind ncihts weiter als Altersempfehlungen, während die USK-Einstufungen gesetzlich gebundene Altersfreigaben sind.
Der Unterschied (einfach um ihn nochmal klar zu machen) liegt darin, dass man beim Verkauf von Spielen bspw. ab 16 den Verkäufer (im Sinne des Shops) anzeigen kann, wenn "er" das Spiel an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft.
Das ist bei den PEGI-Einstufungen scheißegal. Die sind genauso an das Gesetz gebunden wie die USK-Einstufungen von vor dem April 2003.
Danke, Mr. Parse error. :)
Ich muss aber auch erwähnen, dass soweit ich weiß, die PEGI-Empfehlungen ähnlich dem deutschen USK, in Wien seit diesem Jahr gesetzlich verbindlich sind, jedoch nur in Wien und nicht in ganz Österrreich. Glücklich bin ich darüber aber nicht, da das PEGI meiner Meinung und auch der Meinung des PEGI selber, wie es scheint, nur informieren und nicht beschränken soll.
Zum genannten Spiel, nämlich "Sega Casino", muss ich sagen, dass ich die Empfehlung schon irgendwie verstehen kann, denn meiner Meinung ist Spielsucht (bezogen natürlich auf Glücksspiele und nicht auf Videospiele) ein eher noch heikleres Thema als Gewaltdarstellungen in Videospielen. Verhindern kann so eine Empfehlung keine echte Spielsucht, das ist klar, aber man sollte trotzdem darauf hinweisen, dass solche Spiele wenn sie aus dem Videospiel ins RL übertragen werden, obwohl es weiterhin Spiel und Spaß bleiben sollte, schon viele Menschen, egal wie gescheit, besonnen und standfest sie waren, in den finanziellen und persönlichen Ruin getrieben haben. Wie gesagt: es sollen nur Hinweise und Denkanstösse sein, keine Gebote.
Wo hast du das denn aufgeschnappt? Würde mich interessieren, weil laut offizieller Seite nichts von einer Verbindlichkeit steht (und ich auf der PEGI-Seite auch nichts finde). Ich weiß aber nicht, wie alt der Artikel dort ist.
http://futurezone.orf.at/it/stories/235576/
Wie gesagt, ich weiß nicht, wie aktuell die Sache heute noch ist.
Joar, wird sich zeigen. Vergibt die PEGI eigentlich generell eine Wertung, oder verweigert sie diese auch ab und an, so wie die USK? Das wäre dann nämlich ein Problem, würde die PEGI nämlich wirklich verbindlich werden, dürften Spiele ohne PEGI-Rating konsequenterweise auch nicht mehr verkauft werden - ganz wie beim Nachbarn halt. Auch, wenn ich dann einfach wirklich in die SCS fahren und mir das Spiel holen würde, aber ich bin mir sicher, dass, sollte sich das Spiel in Wien etablieren, auch auf Bundesebene ausgeweitet wird.
Btw, wann kommst du endlich mal nach Wien!??!ß1ß
Bezweifel ich ganz stark. Würde auch deren Position zu Indizierungen widersprechen.
Ihr seid nicht immer Avantgarde.Zitat
Zumindestens muss hier mancher alkoholischer Drink noch immer ab 18 und nicht per se ab 16 verkauft werden.
Gala und ich kommen doch im Jänner zum "WVCIW"-CT nach Wien!Zitat
bzw. nie.
Ich möchte mir demnächst ein bundesweit beschlagnahmtes Spiel aus Großbritannien bestellen. Besteht eine besondere Gefahr, dass die Lieferung vom Zoll abgefangen und mir vorenthalten wird? Bei indizierten Medien ist der Versand ja nicht verboten, in dem Fall bin ich mir aber nicht sicher.
Ich werde schon wahrscheinlich bei einer Privatperson und nicht viel sonstiges bestellen, trotzdem möchte ich möglichst sichergehen.
Normalerweise ist der Verkauf und auch der Besitz beschlagnahmter Sachen in Deutschland strafbar. Nur kann einem niemand Beweisen, wann man etwas beschlagnahmtes gekauft hat (Manhunt, Dead Rising wären da schöne Beispiele). Da die Sachen aber aus Europa kommen, sollte der Zoll da eh nicht wirklich drauf schauen.
Ist es auch.
Hier wird alles genau beschrieben, besonders die Grün gehaltenen Stellen sind zu beachten.
http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml