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Thema: Frage zu Fangames

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  1. #32
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    @Orange4
    Der Seiteninhaber ist auch für verlinkte Inhalte verantwortlich. Das Distanzieren von verlinkten Inhalten ist rechtlich gesehen wirkungslos.
    Das wusste ich nicht, man lernt nie aus Schade eigentlich, aber irgendwie auch verständlich xD

    Zitat Zitat
    Zelda Fangame: the Legend of Hyrule (2009).
    Wurde eingestellt, die komplette Homepage gesperrt. Die Homepagebesitzer mussten 3489,33€ Strafe wegen verbreitung Urheberrechtlich geschützter Spiele zahlen.

    Sonic the Speedrunner (2006).
    Sega verklagte die Entwickler. 2600€ Strafe + 1 jahr auf bewährung

    Tales of Chaos (2007).
    Homepage, Forum, Webserver und Spiel.. WEG..
    5012€ Strafe.

    The One Piece Saga (2005 MMO).
    Eingestellt, gesperrt und mit 4700€ Strafe für jeden beteiligten verurteilt.

    Das sind zumindest Beispiele wo die Betroffenen sich zu weit aus dem Fenster gelehnt haben denke ich, oder das ist der Preis dafür wenn ein Fangame zu berühmt wird :S
    Hab mal kurz etwas recherchiert und ein paar Fälle überflogen, offenbar wird man in den seltensten Fällen auch sofort verklagt sondern in der Regel zunächst abgemahnt.
    Zitat Urheberrecht.de: "Stellt sich vor Gericht heraus, dass aufgrund einer Abmahnung das Verfahren unnötig gewesen wäre, weil der Täter einsichtig ist, kann auch der Rechteinhaber an den entstandenen Kosten beteiligt werden"

    Denke also mal wenn die Fälle tatsächlich existiert haben sollten haben sich die mutmaßlich zunächst abgemahnten Personen offenbar auch etwas uneinsichtig gezeigt damit es zu besagten Verurteilungen und Strafen kam ^^
    (Zu genannten Fällen konnte ich auch nichts finden, die Höhe der Strafen wäre aber nach dem was ich eben etwas gelesen habe durchaus plausibel wenn es zu einer Verurteilung kam)

    Scheint in der heutigen Zeit tatsächlich nicht ratsam zu sein, ein Fangame zu machen ^^

    edit
    Wobei ich es rechtlich auch widerrum interessant fände inwieweit die Betreiber des Forums für die Inhalte der Nutzer haftbar gemacht werden können. Ich zitiere mal ganz frech Wikipedia:

    Zitat Zitat
    „Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern 1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.“
    Beruft man sich bzgl der Regelung eventuell auf den zweiten Punkt?

    Geändert von Orange4 (15.02.2017 um 18:43 Uhr)

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