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Thema: Frage zu Fangames

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  1. #1
    @BDraw
    Ich bin mir selbst nicht ganz sicher. Zumindest in Japan sind "Parodien" soweit ich weiß erlaubt, sonst gäbe es die ganzen Doujinshis zu Mangas nicht.

    @Orange4
    Der Seiteninhaber ist auch für verlinkte Inhalte verantwortlich. Das Distanzieren von verlinkten Inhalten ist rechtlich gesehen wirkungslos.

    Gemeldet hat sich bisher noch niemand, aber es wäre jederzeit möglich.

  2. #2
    Zitat Zitat von Kelven
    Gemeldet hat sich bisher noch niemand, aber es wäre jederzeit möglich.
    War da nicht was mit einem Typen namens Chamberlain? Soll wohl nen Maxtroll gewesen sein, aber sicher ist sicher.

  3. #3
    Chamberlain ist Teil einer Gruppe, die seit Jahren versuchen, dieses Forum und andere Foren, in denen sie immer und immer und immer wieder rausfliegen, in die Scheisse zu reiten.Wenn man sich mal die Bannliste der letzten Jahre anschaut, sind das zu 90% Accounts von einer oder zwei Personen, die es immer wieder versuchen. Das war eine Privatperson, die Sachen gemeldet hat. Allgemein bekommen wir solche "privaten" Meldungen häufiger und reagieren dann entsprechend.

    Worum es Kelven und elvissteinjr aber ging, war die Frage, ob es schon einmal offizielle Publisher gab, die dem Atelier etwas gemeldet haben, und das ist tatsächlich noch nie vorgekommen.

  4. #4
    @Japan & Doujinshi:
    Parodien etc. sind auch in Japan nicht erlaubt. Diese werden lediglich geduldet, können aber vereinzelt unterbunden werden, was beispielsweise bei zu großen Auflagen oder Umsätzen passiert. Ich weiss nicht, ob es noch aktuell ist, aber eine Zeit lang zumindest, wurde die unerlaubte Nutzung der Marke Kingdom Hearts von Disney vehement verfolgt und Fanprodukte durften, auch hier in Deutschland, auf Events nicht angeboten werden. Ich weiss von einem Circle, der sogar seine Website mit Nutzerlogin und wechselnden Domains versuchte vor den Fängen Disneys zu bewahren, um die Fanbase weiterhin mit Kingdom Hearts Love Stories zu versorgen.

    Spielepublisher selbst schicken grundsätzlich nichts außer Unterlassungserklärungen raus. Und das kann dauern, selbst wenn diesen das Projekt seit Monaten oder gar Jahren bekannt ist. Teuer wird es nur bei Abmahnanwälten, die genaugenommen nichts mit dem Urheber zu schaffen haben. Es handelt sich lediglich um skrupellose und findige Blutsauger.

    Geändert von Nagasaki (11.02.2017 um 20:49 Uhr)

  5. #5
    Wir haben uns nochmal intern besprochen und dabei ist Folgendes herausgekommen:

    • Das Atelier duldet keine Urheberrechtsverletzungen. Falls in euren Spielen geklaute Ressourcen enthalten sind, müsst ihr jederzeit damit rechnen, dass der Download entfernt wird, sobald jemand den Verstoß meldet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Neuling oder einen bekannten Entwickler handelt, für alle gelten die gleichen Regeln. Wir gehen den Meldungen natürlich nicht nur bei aktuellen Spielen nach, sondern auch bei den älteren, inklusive der Klassiker.
    • Fanspiele können wir bei uns leider nicht mehr anbieten, weil schon das Benutzen fremder Markennamen nicht unbedenklich ist und von einigen Herstellern (s. Nintendo) ja auch aktiv verfolgt wird. Ich werde später die Links aus den Vorstellungen entfernen.
    • Dann wurde ja noch Elektra Kingdom genannt. Ich schau mir mal die Ressourcen aus dem Spiel an und falls sie aus kommerziellen Spielen stammen, wird auch bei dem Spiel der Link entfernt.

  6. #6
    Ich habe jetzt wirklich ein schlechtes Gewissen, da einen Stein ins Rollen gebracht zu haben, welcher alle Fangames jetzt aus diesem Forum kegelt. Bitte entschuldigt, aber ich hatte wirklich keine Ahnung dass Fangames hier nicht erlaubt sind während ich über all die Jahre hier immer mal wieder das ein oder andere gute Fangame gefunden habe. Ich dachte das sei hier erlaubt und wollte bevor ich selbst mein Fangame hier präsentiere nach den Regeln zum Veröffentlichen von Fangames Fragen. In vielen Projekten hier steckt ja echt viel Arbeit drin, vielleicht langt es ja wenn die Downloadlinks entfernt werden und bei Interesse der Autor freundschaftlich angeschrieben wird und das Game dann im privaten Bereich geteilt wird. Im Falle einer realen Unterlassungserklärung, welche an das Forum gerichtet ist kann der Thread dann immer noch gelöscht werden. Es ist denke ich sehr selten, dass ein Fangame so berühmt wird, dass sich der Urheber des Originals damit durch finanziellen Verlust belastet fühlt, sowie mit diesen einen Pokemonfangame mit 9 Jahre Entwicklungszeit was unglücklicher Weise zur selben Zeit wie Sun and Moon fertig gestellt wurde. Da ghab es dann eine Unterlassungserklärung und der Downloadlink wurde gelöscht, das ist alles. Viel brisanter ist das ganze bei privaten Servern von MMORPGs, wo die Betreiber Inhalt 1 zu 1 übernehmen und dann über Donations und käuflichen In-Game-Belohnungen jede Menge Geld machen. Und auch hier gibt es in seltenen Fällen nur eine Unterlassungserklärung und dann machen die einfach mit neuen Namen einen Server auf und verdienen sich weiter daran. Das ist etwas ganz anderes als Fangames. In meinen Augen sind Fangames kein Verbrechen, eher eine Bereicherung des originalen Titels. Man schaue auf Projekte wie Mega Man 2.5D wo Capcom der Meinung war dass das das beste Megamanfangame sei und das Projekt sogar auf der Seite von Capcom erwähnt wurde. Es gibt viele Fangame-Titel welche den Entwicklern des Originals positiv auffallen. Selbstverständlich gibt es in größeren Dimensionen einen Unterschied zwischen Entwicklern und denen die die Games verkaufen, und den Lawyers die eigentlich gar keine Ahnung haben was das Game überhaupt ist, aber einfach ihren Job machen weil sie dafür bezahlt werden. Ich bin der Meinung dass dieses Thema im Vergleich zu relevanteren Dingen zu sehr verteufelt wird. In Bezug auf Gewalt und verstörende Inhalte bin ich klarer Meinung dass diese Games in ihren Präsentationsmöglichkeiten eingeschränkt werden sollten. Aber gute Fangames, deren Inhalte das Spektrum des Originals bereichern und viele Leute glücklich machen sollte man nicht in eine dunkle Ecke schieben.

  7. #7
    Die Vorstellungen von gemeldeten Spielen werden nicht gelöscht, wir entfernen nur die Downloads.

  8. #8
    Gemeldete Spiele sind also die erlaubten Fangames, die bis jetzt erstellt wurden, bei denen die Downloadlinks gelöscht werden. Habe ich das richtig verstanden? Und das Erstellen neuer Fangames ist laut Absatz 2 der neuen Regeln nicht erlaubt. Oder muß man ein Fangame melden bevor man es vorstellt, damit es ein gemeldetes Spiel ist, welches dann nicht gelöscht wird wenn kein Downloadlink vorhanden ist?

  9. #9
    Ich denke mal, dass das weitere Erstellen von Vorstellungen zu Fangames legitim ist, aber eben nur ohne Downloadlink. Da nur bei bereits vorhandenen Vorstellungen ein Auge zuzudrücken währe ziemlich unfair und würde auch rein juristisch keinen wirklichen Unterschied machen.

  10. #10
    @kanjiisland
    Meldung heißt: Jemand teilt uns Mods mit, dass ein Spiel rechtlich bedenklich ist, weil es z. B. urheberrechtlich geschütztes Material benutzt. In diesem Fall wird der Download-Link entfernt, bis der Entwickler die geschützten Ressourcen rausgenommen hat. Fanspiele sind eine Ausnahme, weil sie so oder so problematisch sind, deswegen wird der Download bei ihnen nie freigegeben. Sie dürfen aber trotzdem vorgestellt werden, es geht nur um den Download.

  11. #11
    Ab jetzt wird hier also hart durchgegriffen, eh? Viva La Revolution! Und um mal mit gutem Beispiel voran zu gehen, habe ich alle meine Spiele mit bedenklichen Ressourcen entfernt. Wen interessierts? Niemanden? Egal! Wollte es nur mal gesagt haben.

  12. #12
    Vergisst nicht die Spiele, welche eine illegal übersetzte Version von RPG Maker 2000 oder 2003 verwenden. *duck und weg*

  13. #13
    Am Ende herrscht hier noch die toootale Totenstille ... und dat Forum kann gleich die Schotten dichtmachen. Hehehehe.

    Geändert von Vreeky (14.02.2017 um 01:23 Uhr)

  14. #14
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    @Orange4
    Der Seiteninhaber ist auch für verlinkte Inhalte verantwortlich. Das Distanzieren von verlinkten Inhalten ist rechtlich gesehen wirkungslos.
    Das wusste ich nicht, man lernt nie aus Schade eigentlich, aber irgendwie auch verständlich xD

    Zitat Zitat
    Zelda Fangame: the Legend of Hyrule (2009).
    Wurde eingestellt, die komplette Homepage gesperrt. Die Homepagebesitzer mussten 3489,33€ Strafe wegen verbreitung Urheberrechtlich geschützter Spiele zahlen.

    Sonic the Speedrunner (2006).
    Sega verklagte die Entwickler. 2600€ Strafe + 1 jahr auf bewährung

    Tales of Chaos (2007).
    Homepage, Forum, Webserver und Spiel.. WEG..
    5012€ Strafe.

    The One Piece Saga (2005 MMO).
    Eingestellt, gesperrt und mit 4700€ Strafe für jeden beteiligten verurteilt.

    Das sind zumindest Beispiele wo die Betroffenen sich zu weit aus dem Fenster gelehnt haben denke ich, oder das ist der Preis dafür wenn ein Fangame zu berühmt wird :S
    Hab mal kurz etwas recherchiert und ein paar Fälle überflogen, offenbar wird man in den seltensten Fällen auch sofort verklagt sondern in der Regel zunächst abgemahnt.
    Zitat Urheberrecht.de: "Stellt sich vor Gericht heraus, dass aufgrund einer Abmahnung das Verfahren unnötig gewesen wäre, weil der Täter einsichtig ist, kann auch der Rechteinhaber an den entstandenen Kosten beteiligt werden"

    Denke also mal wenn die Fälle tatsächlich existiert haben sollten haben sich die mutmaßlich zunächst abgemahnten Personen offenbar auch etwas uneinsichtig gezeigt damit es zu besagten Verurteilungen und Strafen kam ^^
    (Zu genannten Fällen konnte ich auch nichts finden, die Höhe der Strafen wäre aber nach dem was ich eben etwas gelesen habe durchaus plausibel wenn es zu einer Verurteilung kam)

    Scheint in der heutigen Zeit tatsächlich nicht ratsam zu sein, ein Fangame zu machen ^^

    edit
    Wobei ich es rechtlich auch widerrum interessant fände inwieweit die Betreiber des Forums für die Inhalte der Nutzer haftbar gemacht werden können. Ich zitiere mal ganz frech Wikipedia:

    Zitat Zitat
    „Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern 1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.“
    Beruft man sich bzgl der Regelung eventuell auf den zweiten Punkt?

    Geändert von Orange4 (15.02.2017 um 19:43 Uhr)

  15. #15
    Fangames haben ihren Platz. Allerdings liegt der weniger in Communities, die sich auf Rollenspiele aller Art konzentrieren. Wenn man ein Fangame erstellen will, ist man besser dort aufgehoben, wo sich viele Fans der entsprechenden Serie aufhalten.

    Nur als Beispiel: Ich bin recht viel in einem bestimmten Pokemon Forum unterwegs und die haben eine ganze Menge an ROM Hacks und RPG-Maker Fangames und das wird auch nicht weniger dort.

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