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Thema: [Diskussion]Geistiges Eigentum- Wo fängt Diebstahl an?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Hm... die Spieleersteller erstellen Spiele. Manche verlangen dafür sogar Geld(im englischsprachigen Raum eher). Viele bieten kostenlos etwas an. Davon ist vielleicht nicht alles sehr wertvoll. Aber es gibt durchaus auch einige Spiele die richtig gut sind... und kostenlos.

    Dem könnten doch Pixler & Co. folgen. Warum sollten die alle Geld verlangen wollen - wenn die das auch nur als Hobbie machen(zumindest das was in der Makerszene vorgestellt wird sollte ja Hobby sein, selbst wenn die hauptberuflich noch sonstwo auf anderer Ebene mit Grafiken zu tun haben). Oder sind Pixler am Ende etwas besseres, weil ja das Storymachen usw. von nem RPG viel weniger Aufwand isst(mal ein Spiel angenommen wo derjenige nur Story usw. selber macht und ansonsten sich vieler freier fremder oder kostenpflichtiger fremder Ressourcen bedient)?


    Ich denke es auf Spendenbasis zu probieren wäre eine gute Sache. So könnte man vielle Leute erreichen und würde nicht solche ausschließen die kein Geld geben wollen bzw. vielleicht auch nicht können(vielleicht geben weniger wohlhabende User ja sogar dann etwas - was besser ist als nix, wenn sie nen hohen Festpreis nicht zahlen könnten). Würde dazu führen dass die vielleicht auch ein tolles Spiel mit den Ressourcne machen könnten was ohne diese Ressourcen weniger toll wäre.

    Auf der andern Seite hat vielleicht dann mal jemand im Lotto gewonnen und würde viel mehr Spende als man normal als Festpreis verlangen würde.


    In der englischen Szene wo viel mehr Aktivität herrscht wäre es vielleicht nicht schlecht wenn die dort mal sogar Indie Bundles anbieten könnten(wenn irgendwie viele Leute ihre Ressourcen zu vernünftigem Preis anbieten und man irgendwann sehr viel hat und dann Leute sich das noch günstiger als Bundle holen können).

  2. #2
    Das mit den Spenden ist ein interessantes Thema. Gehen die wirklich als Schenkung durch oder würde man irgendwann schon von einem Gewerbe sprechen?

  3. #3
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    Das mit den Spenden ist ein interessantes Thema. Gehen die wirklich als Schenkung durch oder würde man irgendwann schon von einem Gewerbe sprechen?
    Es gibt auch sowas wie Schenkungssteuer ^^. Ich sag's mal so: Bei den erwarteten Summen kann man wohl kaum von einem Gewerbe reden. Es gibt zwar auch "gewerbliche" Spendensammler (diverse betrügerische "Tierschutzvereine"), aber das trifft auf uns nicht zu.

    Vorsicht: Ihr dürft nicht irgendwas wie "Bitte spendet für uns" auf die Seite schreiben, Spenden sind steuerlich absetzbar, und um Spenden sammeln zu dürfen müssen diverse rechtliche Vorraussetzungen erfüllt sein. Ein Text nach dem Motto "Klickt hier, wenn ihr das Atelier mit ein paar Euronen unterstützen wollt" dürfte rechtlich jedoch unbedenklich sein, gilt dann jedoch auch nicht als Spende sondern als Schenkung (und kann vom "Spender" dementsprechend auch nicht von der Steuer abgesetzt werden). Aber auch das könnte man Daen's Anwältin fragen, damit wir genaueres wissen.

  4. #4
    http://de.wikipedia.org/wiki/Spende#Rechtsfragen
    Zitat Zitat
    Der Begriff Spende ist dem Zivilrecht unbekannt. Bürgerlich-rechtlich ist die Spende eine Schenkung, deren Merkmale des § 516 Abs. 1 BGB von der Spende erfüllt werden. Es handelt sich um eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Spende#...enden.E2.80.9C
    Zitat Zitat
    In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für Lieferungen oder Dienstleistungen (Download). Die Zahlungen sind deshalb keine Spende, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger sind sie Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

    Wenn ich das richtig verstehe, dann ist selbst bei kosenlosen Sache für die man freiwillig Spenden kann diese Spende(die rechtlich eine Schenkung ist) als Einnahme anzusehen.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe...T.C3.A4tigkeit
    Zitat Zitat
    Selbständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs.1 HGB). Wer nicht weisungsgebunden ist, ist demnach selbständig tätig. Dabei muss es sich um eine rechtliche Selbständigkeit handeln, eine wirtschaftliche Selbständigkeit reicht allein nicht aus.

    Die Tätigkeit darf jedoch nicht den freien Berufen zugehören. Diese erfordern in der Regel eine höhere Bildung und sind besonders durch die persönliche Leitung und Mitarbeit des Betriebsinhabers geprägt (für genauere Erläuterungen siehe den Artikel Freier Beruf (Deutschland)).
    http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_...hnliche_Berufe
    Die Pixler würden wohl auch zu den freien Berufen gehören.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_...che_Behandlung
    Zitat Zitat
    Ausübende der klassischen freien Berufe, auch Katalogberufe genannt, sind nicht gewerbesteuerpflichtig, da sie kein gewerbliches Unternehmen betreiben § 2 GewStG. Sie sind aber umsatzsteuerpflichtig (allerdings sind bestimmte Leistungen der Humanmedizin, für Bildung und Kultur, usw., umsatzsteuerfrei) und einkommensteuerpflichtig. Das Finanzamt entscheidet, ob eine selbständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist.
    Gewerbesteuer hätte man mal nicht. Mit der Umsatzsteuer gibts bei kleinen Umsätzen auch irgendwelche Sonderregeln. Einkommensteuer wird wohl anfallen.


    Ob es da irgendwie weitere Sonderregelungen gibt - vor allem wenn das nur nebenher gemacht wird und man kleine Beträge einnimmt die nicht mal regelmässig sind, da die Spenden ja freiwillig sind - da kann sicher nur ein erfahrener Steuerberater genaueres dazu sagen.

  5. #5
    "Das Atelier" als solches gibt es ja nicht als rechtliche Person, wir sind (wenn ich noch auf dem letzten Stand bin) kein Verein oder keine Firma. Was man aber machen könnte wäre ein Gemeinschaftstopf, in den jeder zahlt, was er kann, und der von ausgesuchten Leuten verwaltet wird. Es gibt da so ein Stichwort, "zweckgebundene Mittel" - sprich, wenn ich dem Daen heute einen Zwanni geben würde, mit den Worten: "Such einen, der fürs Atelier ein Dungeon Tileset pixelt", dann ist das das gleiche, wie wenn ich meinen Sohn zum Einkaufen geschickt hätte - mein Sohn verwaltet das Geld nur, den eigentlichen Gewinn haben der Bäcker, der Milchmann und der Eiermann.

    Das sind alles aber nur hypothetische Überlegungen, in dem Bereich kenne ich micht nur sehr begrenzt aus. Letztendlich weiß ich aber, dass die Entscheidung, was ist Kommerziell und was nicht, unter anderem auch von der Höhe der Beträge abhängig gemacht wird.

  6. #6
    Wobei ich jetzt auch an Spenden für einzelne Personen gedacht hab. "Wenn dir x gefällt, kannst du mir ja Geld schenken" - ich meine, dass einer der Entwickler hier so einen Button schon mal auf seiner Seite hatte. Das könnte auch ein Pixler machen, als Alternative zur bezahlten Arbeit. Ist ein Pixler eigentlich wirklich ein Freiberufler?

  7. #7
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    Wobei ich jetzt auch an Spenden für einzelne Personen gedacht hab. "Wenn dir x gefällt, kannst du mir ja Geld schenken" - ich meine, dass einer der Entwickler hier so einen Button schon mal auf seiner Seite hatte. Das könnte auch ein Pixler machen, als Alternative zur bezahlten Arbeit. Ist ein Pixler eigentlich wirklich ein Freiberufler?
    Es gibt für so ziemlich alle Berufe AFAIK eine 400€ Grenze bis zu der man als Zuverdienst nichts anmelden muss (Vorsicht, Internet-Rechtswissen!), über die wird wohl niemand hinauskommen.

  8. #8
    HILFE! Ich hätte da eine Frage die zum thema passen dürfte.

    Ich hab auf der einen Internetseite ein Non Comercial Tutorial gefunden das einiges vom RPG Maker erklärt, darf ich dieses nur auf dieser Seite verlinken,
    oder darf ich es sogar ganz kopieren und hier im atelier bei den tutorials reinkopieren? (Es versteht sich das man es nicht als eigene Leistung ausgibt.
    Muss ich den Urheber trotzdem nennen? (aus höflichkeit ja) aber was ist wenn der ersteller nicht mehr bekannt ist.

    In dem Fall handelt es sich ja um non kommerzielle Tutorials die verfasst wurden um anderen zu helfen, wie verhält es sich hier? Geistiges eigentum des anderen oder nicht?

  9. #9
    Ganz allgemein ist dieses Tutorial geistiges Eigentum von irgend einer Person. Der Urheber besitzt die alleinigen Rechte zur Veröffentlichung und Vervielfältigung seines Tutorials.
    Als solches ist es für dich verboten das Tutorial einfach zu kopieren.

    Auf der anderen Seite, falls das Tutorial irgendwo Bilder von dem Maker zeigt, zum Beispiel Screenshots, dann hat dieses selbst wieder das Urheberrecht von Enterbrain verletzt. (Außer natürlich Enterbrain hat dem Ersteller des Tutorials eine ausdrückliche Erlaubnis dazu gegeben Screenshots des Programms zeigen zu dürfen)

  10. #10
    Ist es möglich das Tutorial nur als Grundlage zu nutzen um ein eigenes zu schreiben, es sozusagen umzuformulieren und dann zu benutzen?
    Man würde daraus praktisch was neues schaffen.müsste ich drauf achten das ich alles anders schreibe oder nur bei zitaten etc aufpasse und die nicht einfach übernehme? (Ich weiss eigenes machen ist besser aber meine Zeit ist nicht endlos also warum nicht darauf aufbauen was andere schon haben, so funktionieren doch kulturen. aber 3 mal soviel zeit zu investieren nur damits was eigenes ist, wäre mir zuviel. ich helfe gerne und kann auch gut umstrukturieren , beim selber machen harpert es halt etwas^^wie so z.B. wie bei den photo shop kiddies halt^^)

    Weil jetzt so ein Tutorial über Grundlagen, da lässt sich nicht viel ändern wenn eys kurz und knapp beschrieben wurde.
    Ich wollte das halt machen, weil wenn die daten und bilder auf unserem server sind, dann gehen die nicht einfach verloren, bei dem link kann es sein das der in 1 oder 2 jahren nicht mehr existiert und somit die tutorial sektion stück für stücku nbrauchbar wird.

    Geändert von Bex (12.02.2014 um 12:11 Uhr)

  11. #11
    Zitat Zitat von Cornix Beitrag anzeigen
    Auf der anderen Seite, falls das Tutorial irgendwo Bilder von dem Maker zeigt, zum Beispiel Screenshots, dann hat dieses selbst wieder das Urheberrecht von Enterbrain verletzt. (Außer natürlich Enterbrain hat dem Ersteller des Tutorials eine ausdrückliche Erlaubnis dazu gegeben Screenshots des Programms zeigen zu dürfen)
    So einfach ist es nicht. Screenshots von Gebrauchssoftware zur Tutorialerstellung sind wohl kaum eine Verletzung des Urheberrechts; vor allem dann nicht, wenn du schön brav die Quelle angibst. Es gibt immer noch sowas wie ein Zitat - ganz davon abgesehen, dass Enterbrain ein Interesse daran hat, dass die Leute sich für ihre Software interessieren.

    Was das Tutorial angeht: Steht auf der Seite, dass du das Tutorial einfach übernehmen darfst? Nein? Hast du den Autor mal gefragt, was der davon hällt? Nein? Dann wäre dies der erste Schritt, bevor du hier anfragst "was darf ich". Und wenn sich der Autor nicht meldet, dann hast du auch nicht die Erlaubnis, sein Tutorial zu übersetzen und auf eine Website zu stellen. So einfach ist das.

    Edit:
    Zitat Zitat
    Ist es möglich das Tutorial nur als Grundlage zu nutzen um ein eigenes zu schreiben, es sozusagen umzuformulieren und dann zu benutzen?
    Du kannst dich davon inspirieren lassen, aber eine reine Umformulierung solltest du nicht vornehmen, das ist nämlich auch ein Urheberrechtsverstoß.

    Geändert von Shieru (12.02.2014 um 12:14 Uhr)

  12. #12
    Zitat (Knopf im Editor gibts ja nicht und BB Code auswändig kein plan, verschreibe mich gern.
    Ist es möglich das Tutorial nur als Grundlage zu nutzen um ein eigenes zu schreiben, es sozusagen umzuformulieren und dann zu benutzen?
    Du kannst dich davon inspirieren lassen, aber eine reine Umformulierung solltest du nicht vornehmen, das ist nämlich auch ein Urheberrechtsverstoß.
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    reine umformulierung ist nicht genug? was denn noch? bzw was verstehst du unter umformulierung?

  13. #13
    Zitat Zitat von Shieru-sensei Beitrag anzeigen
    So einfach ist es nicht. Screenshots von Gebrauchssoftware zur Tutorialerstellung sind wohl kaum eine Verletzung des Urheberrechts; vor allem dann nicht, wenn du schön brav die Quelle angibst. Es gibt immer noch sowas wie ein Zitat - ganz davon abgesehen, dass Enterbrain ein Interesse daran hat, dass die Leute sich für ihre Software interessieren.
    Oh doch, ich habe mich mit diesem Thema extra einmal auseinander gesetzt und einen Anwalt gefragt.
    Einen Screenshot im Internet hoch zu laden ist bereits eine Verletzung des Urheberrechts falls du keine Erlaubnis dazu hast den Screenshot zu zeigen.
    Natürlich ist es im Interesse von Enterbrain, aber solange du sie nicht fragst heist das nicht, dass es erlaubt ist.
    Die Chance, dass Enterbrain dagegen klagt ist natürlich verschwindend gering. Wer würde sich schon darüber beschweren, dass die Community für einen selbst kostenlose Werbung erstellt. Illegal ist es aber nichts desto trotz.

  14. #14
    Zitat Zitat von Cornix Beitrag anzeigen
    Einen Screenshot im Internet hoch zu laden ist bereits eine Verletzung des Urheberrechts falls du keine Erlaubnis dazu hast den Screenshot zu zeigen.
    Ja und Nein.
    Da sind sich die Gerichte nicht einig.
    Entscheidend ist §69a Abs.2 UrhG. Einen ähnlichen Wortlaut findet man auch in der EG-Richtlinie (Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 91/250/EWG):

    Zitat Zitat von § 69a Gegenstand des Schutzes
    (2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.
    Das EuGH entschied, dass Screenshots nicht als "Ausdrucksform" gilt. Demnach sind Screenshots erlaubt.
    Offengelassen wurde aber der Fall, dass grafische Oberflächen als eine eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellt (C‑393/09 - CURIA).
    Das OLG Karlsruhe entschied aber, dass dies nur gilt, wenn die grafische Darstellung über das rein Handwerkliche hinausgehe (Urt. v. 14. April 2010, Az. 6 U 46/09).

    Es ist also rechtlich umstritten, ob ein Screenshot nun erlaubt ist, oder nicht.
    Dies muss von Fall zu Fall entschieden werden. Am Besten ist es wohl, den Urheber direkt zu fragen.

    Geändert von Whiz-zarD (12.02.2014 um 12:54 Uhr)

  15. #15
    Zitat Zitat von Cornix Beitrag anzeigen
    Oh doch, ich habe mich mit diesem Thema extra einmal auseinander gesetzt und einen Anwalt gefragt.
    Einen Screenshot im Internet hoch zu laden ist bereits eine Verletzung des Urheberrechts falls du keine Erlaubnis dazu hast den Screenshot zu zeigen.
    Natürlich ist es im Interesse von Enterbrain, aber solange du sie nicht fragst heist das nicht, dass es erlaubt ist.
    Die Chance, dass Enterbrain dagegen klagt ist natürlich verschwindend gering. Wer würde sich schon darüber beschweren, dass die Community für einen selbst kostenlose Werbung erstellt. Illegal ist es aber nichts desto trotz.
    Das ist so aber einfach nicht richtig. ich weiß nicht, wie umfangreich deine Befragung ausgelegt war, aber ich verweise dich hier einfach mal auf http://electure.studiumdigitale.uni-...heberrecht.pdf, bzw. die hier genannten Minimalpflichten.

    Schön ist auch dieser Artikel: http://www.initiative-tageszeitung.d...eitfadenID=159

    So lange also dein Screenshot dazu dient, dein Tutorial zu illustrieren, ist dein Screenshot vollkommen legal, und du dürftest dein Tutorial sogar verkaufen. Was meinst du, wie es die vielen Verlage machen, die Bücher zum Thema Word&Co anbieten? Da fließt kein einziger Cent zu Microsoft.

  16. #16
    Was würdet ihr nun an meiner Stelle machen? Ich würde aus höflichkeit den Urheber fragen, dies geht aber in diesem Fall leider nicht.
    Würdet ihr es dann leicht umformulieren und eigene Bilder nehmen und übernehmen? Oder würdet ihr es einfach als ganzes kopieren?Oder einfach drauf verzichten? (Zeit ein eigenes von grund auf zu machen ist nicht da)
    In diesem Fall handelt es sich um nicht Kommerzielle Tutorials die das verbreiten nicht ausdrücklich verbieten. Bei mir ist auch keine Gewinnerzielungsabsicht im Spiel,
    sondern nur der wunsch wertvolle Inhalte für die Com dauerhaft zu sichern und leicht und übersichtlich zugänglich zu machen ohne das es irgendwann gelöscht wird weil ein hoster down geht.

    Zwickmühle Geistiges eigentum in der rpg maker com hätte das thema heissen sollen^^ im allgemeinen ist das thema zu breit gefächert glaube ich.

    Geändert von Bex (12.02.2014 um 13:05 Uhr)

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