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Thema: Zu viele Entwickler, zu wenige Spieler

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  1. #11
    Zitat Zitat von caesa_andy Beitrag anzeigen
    Auf eine einzelne seite kann man aber bsw. in Signaturen oder Facebook-Profilen oder wo auch immer, einfacher verweisen, als auf eine ganze Community. Wenn 200 Leute auf eine Seite verweisen, ist die Wahrscheinlichkeit größer, das jemand darüber stolpert, als bei je 50 Leuten, die auf 4 unterschiedliche Seiten verweisen.
    Natürlich. Es wird aber nichts desto trotz länger dauern als die Spiele direkt auf den Plattformen vorzustellen. Die Maßnahmen als solches will ich nicht schlecht reden, man sollte nur einen Schritt nach dem anderen machen. Zuerst die guten Maker Spiele allgemein bekannter machen und dann dafür sorgen, dass Interessierte entsprechende Sammlungen an Spielen finden können. Denn erst wenn das Interesse vorhanden ist, lohnt sich der ganze Aufwand erst richtig meiner Meinung nach.

    Zitat Zitat von caesa_andy Beitrag anzeigen
    Ja ... wir brauchen diesbezüglich mal irgendwie eine klar Auskunft. Was darkRaymond schreibt, ist zwar ganz schön, hindert aber Google z.B. nicht daran, auch Seiten mit rechtlich fragwürdigem inhalt zu finden. Wenn ich als Privatmann auf meiner Homepage auf die Hompage eines Freundes verlinke, und der dort den RPG-Maker zum download anbietet, dann bin ich Mitschuld an der Verbreitung, auch wenn ich gar nicht wusste, das er den maker dort zum Dowwnload anbietet?
    Aber wenn ich bei Google nach RPG-Maker Download suche, und dort dann 10.000 Ergebnisse bekomme, dann ist das was anderes und Google kann dafür nicht belangt werden?

    Kann ich mir einfach nicht vorstellen.
    Was ist denn mit Davy jones Games-DB, die er hier hat? Er verlinkt in einem Thread des Forums auf dutzende Maker-Spiele bei Dropbox oder sonst wo, die auch alle rechtlich Fragwürdig sind. Aber das MMX gestattet das, obwohl es dann ja eigentlich auch Mitschuld wäre.
    Du musst verschiedene Sachen dabei Bedenken:
    A) Google ist kein deutsches Unternehmen, muss sich also in vielen Fällen nicht um das deutsche Recht kümmern.
    B) Google ist eine Suchmaschiene, keine Webpräsenz einer Privatperson oder Organisation. Hier werden vermutlich angepasste Regelungen gelten
    C) Auch Google muss bei Verdacht Seiten aus dem "Katalog" streichen. Wenn sich jemand bei Google meldet, müssen sie entsprechende Seite innerhalb von einen Tag oder so überprüfen und gegebenenfalls entfernen. Solange es bei Einzelfällen bleibt wird so ein Verfahren auch bei Privatpersonen mit Webpräsenz angewendet, meines Wissens nach. Wenn jedoch beim Prüfen der Seite 50% der verlinkten Spiele Urheberrechtsverletzung aufweisen, glaubt dir natürlich kein Gericht, dass du davon als Betreiber nichts wusstest.
    Um mal die Banalität der Sache zu erläutern: Selbst wenn jemand auf deiner Facebook-Chronik illegales Zeug postet und du das nicht entfernst auf Anfrage, kannst du dafür zur Rechenschafft gezogen werden.

    Edit für Interessierte: http://en.wikipedia.org/wiki/Notice_and_take_down

    Geändert von Lares Yamoir (25.01.2014 um 19:59 Uhr)

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