Ich würde vermuten, dass man das so nicht sagen kann. Die Gerichte sind ja relativ frei in der Rechtsprechung und das sind keine eindeutigen Sachen wie Mordfälle. Da gibts zig Varationen wie man das Urheberrecht verletzen kann. Dann gilt da glaub ich auch irgendwie ein "fliegender Gerichtsstand" so dass die Kläger sich das Gericht aussuchen können und dann irgendwie nach Hamburg gehen, wo sehr streng entschieden wird, bezüglich solchen Sachen.

Risiko ist wohl immer dabei. Aber ich würde schon vermuten, dass es anders beurteilt wird, wenn man ne Seite hat mit Download-Links zu RPG-Maker-Spielen(die Spiele selber sind sowieso schon mal woanders gespeichert, bei Filehostern) - die ja durchaus legal erstellbar sind. Vs. z. B. dann so andere Seiten die generell nur darauf ausgelegt sind, illegale Dateien zu hosten(da kann der Betreiber auch nicht sagen "ja hab ich ja nicht gewusst, zu viel Aufwand das alles zu überprüfen", wenn das sowieso gezielt nur auf illegale Sachen ausgelegt ist).

Was ich mir vorstellen könnte - und so würde ich auch urteilen(aber die Gerichte sind halt immer frei alles ganz anders zu sehen):
Uploadformular, bei dem der Uploader seinen Link einträgt und ne Vorstellung und Forenthreadlinks usw. Unten eine Erklärung wo er einen Haken machen muss und erklärt, dass er alle Rechte besitzt usw. (farblich hervorgehoben und man der Haken ist standardmässig nicht gesetzt, sondern muss erst mal geklickt werden).

Dadurch wär ja das Problem dann beim Uploader(Ersteller des Spiels). Dann könnte der Seitenbetreiber sagen, dass er unmöglich alles prüfen kann(ausser vielleicht den Vorstellungstext an sich auf sowas wie "rechte Parolen" usw. - könnte so laufen, dass das freigeschaltet werden muss). Wurde ja oben erklärt, wie kompliziert das ist mit tausend verschiedenen Quellen wo Leute ihre Sachen herholen. Die Seite ist auch keine komplett illegale Seite die es nur darauf anlegt illegale Sachen anzubieten(RPG-Maker ist ja legal erwarbbar und erst mal dazu gedacht, legale Sachen zu machen).

Für Probleme dann ein Formular und dann nach Meldung immer Sachen genauer prüfen und sofort entfernen. Und nur wenn nach Meldung nicht sofort entfernt sollte man haftbar sein.