In meiner Fahrschule war das untersagt, weil einige Leute auch schon Fahrstunden genommen haben, nacher aber nach mehreren Anläufen die theoretische Fahrprüfung nicht bestanden haben und letztendlich den Führerschein aufgegeben haben. Wäre alles nicht so tragisch, wenn sich einige Leute nicht geweigert hätten, die bereits gefahrenen Stunden auch zu bezahlen. Ist wohl von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich.^^
Es ist aber gesetzlich vorgeschrieben, dass man erst zur praktischen Fahrprüfung zugelassen ist, wenn man die theoretische Fahrprüfung bestanden hat. Die theoretische Fahrprüfung ist also die Zugangsvorraussetzung für die praktische Fahrprüfung.^^
Nirgends, darum ja das "?".^^
Habe meine praktische Fahrprüfung heute bestanden, hätte ja eigentlich schon vor 2 Wochen stattfinden sollen, war mir und dem Fahrlehrer aber wegen des heftigen Sturmes zu gefährlich, daher schnell einen Krankenschein von einem befreundeten Arzt besorgt und den Termin 2 Wochen nach hinten verlegt. Hätte ich den Krankenschein nicht vorlegen könnnen, hätte ich die TÜV und - Prüfergebühren nochmals bezahlen dürfen. Die Prüfung an sich war ziemlich billig, 2x einparken, ein bisschen durch die Stadt fahren (rechts vor links/Vorfahrtsstraßen beachten) und ein paar technische Fragen beantworten. Fertig.![]()