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Thema: [Spielevorstellung] Confused

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Die Darstellung vom Hakenkreuz ist aber nicht immer verboten. Im StGB wird gesagt:

    "Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient." (StGB §§ 86 Art. 3)

    Bei einem Makerspiel könnte man geltend machen, dass es sich um Kunst oder die Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens handelt. Solange das Spiel nicht zu Propagandazwecken gemacht wurde.

  2. #2
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    Bei einem Makerspiel könnte man geltend machen, dass es sich um Kunst oder die Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens handelt. Solange das Spiel nicht zu Propagandazwecken gemacht wurde.
    Ich fürchte nur, dass es bislang kein Makerspiel gibt, bei dem das auch nur irgendein Richter so sehen würde. Alle Makerspiele über Nazis waren bislang Fiktion (also keine Berichterstattung) und als Kunst sind Computerspiele in der Regel bislang weitläufig noch nicht anerkannt (was 'ne Sauerei ist, aber es ist halt so).

  3. #3
    @Kelven:
    Genau das wusste ich eben auch. Deswegen dachte ich nicht das gleich so ne Diskussion drüber ausbricht.

    Aber naja am besten Back to Topic und bitte hört mit der Diskussion über die Scheiß Hakenkreuze auf!

    Blacky

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