Zitat Zitat von Zerk Beitrag anzeigen
Afaik gabs dafür sogar nen Gesetz.
Ja, steht im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), §§535 folgende. Würde das dem Vermieter auch recht schnell sagen, wenn man nichts sagt und den Schimmel auch nicht selbst wegbekommt, kann man am Ende der Dumme sein.