@Eddy131: Ist gut, Eddy. Deine Meinung in allen Ehren, aber wir können uns langsam darauf einigen, dass...
1. ...es genügend Leute wie mir oder Loni gibt, die nun mal auch durch portionierte Gewalthandlungen keine guten Erfahrungen davongetragen haben, und man deswegen deine Ansicht nicht pauschalisiert als *BÄM*
APPROVED abstempeln kann?
2. ...nach §1631 im BGB eine gewaltfreie Erziehung absolutes Recht des Kindes ist und Körperstrafe somit gesetzeswidrig ist (was im Umkehrschluss bedeutet, dass deine Aufforderung, über den Tellerrand zu schauen eine Aufforderung zum Gesetzesbruch ist, aber so penibel wollen wir ja nicht draufschauen

).
3. ...sie zu schlagen
nicht die einzige Art von Bestrafung ist, die man einem Kind erteilen darf? (Es sprach niemand davon, seine Kinder
nicht betrafen zu sollen.)
Ich klinke mich aus der Diskussion jetzt auch raus, versprochen.
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