http://de.wikipedia.org/wiki/Spende#Rechtsfragen
http://de.wikipedia.org/wiki/Spende#...enden.E2.80.9CZitat
Zitat
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist selbst bei kosenlosen Sache für die man freiwillig Spenden kann diese Spende(die rechtlich eine Schenkung ist) als Einnahme anzusehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe...T.C3.A4tigkeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_...hnliche_BerufeZitat
Die Pixler würden wohl auch zu den freien Berufen gehören.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_...che_Behandlung
Gewerbesteuer hätte man mal nicht. Mit der Umsatzsteuer gibts bei kleinen Umsätzen auch irgendwelche Sonderregeln. Einkommensteuer wird wohl anfallen.Zitat
Ob es da irgendwie weitere Sonderregelungen gibt - vor allem wenn das nur nebenher gemacht wird und man kleine Beträge einnimmt die nicht mal regelmässig sind, da die Spenden ja freiwillig sind - da kann sicher nur ein erfahrener Steuerberater genaueres dazu sagen.






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