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Thema: [Diskussion]Geistiges Eigentum- Wo fängt Diebstahl an?

  1. #221
    Zitat Zitat von Daen vom Clan
    Was UNS beispielsweise schon reichen würde wäre - sofern rechtlich machbar - lediglich eine anzuklickende EULA die man beim Spielehochladen mit Nickname unterzeichnen kann die uns von jeder Haftung freispricht.
    Sollte es dann doch zu Problemen kommen, kann man noch immer auf die IP gehen usw.

    Niemand wird gezwungen sein Projekt mit vollen Namen anzumelden und zu präsentieren.
    IP-Abgleich ist mindestens genauso schlimm wie der Klarname.

    Ich könnte mir deshalb vorstellen, dass ihr meinen Account löscht und ich mich hier mit IP-Verschleierungssoftware neu registriere (wie bspw. Stealthy für Firefox).

  2. #222
    Zitat Zitat von sorata08 Beitrag anzeigen
    Anstatt Panik zu fiktiven Szenarien zu hegen könntet ihr alle auch einfach Ruhe bewahren und die Staffies erstmal machen lassen, bis sie neue Regelungen zusammengestellt haben.

    MfG Sorata
    Jep, seh ich auch so solange wir nicht wissen wie die Neuregelung aussieht ist es unsinn sich jetzt schon eine Platte zu machen. Meckern können wir dann ja immer noch im nachhinein.

  3. #223
    Zitat Zitat von Davy Jones Beitrag anzeigen
    Und wenn dich jemand nicht leiden kann, durchforstet er die Ordner in deinem Spiel solange BIS er was findet, womit er dich anschwärzen kann. Wenn sich dann später herausstellt dass deine scheinbar sichere Lizenz keinen Wert besitzt, weil der Typ bei den Midis geschummelt hat, bist du erledigt.

    Also ein richtiges Damoklesschwert.

    *popcorn*
    Es kann nur derjenige dich anschwärzen, der auch das Recht dazu hat. Es kann nicht jeder Vollidiot kommen und dir eine Abmahnung verpassen, und Anwälte dürfen auch nicht aus alleiniger Kraft Abmahnungen verteilen. Hat keiner den Redtube/The Archive AG/U+C-Fall verfolgt?
    Wenn ihr wirklich auf Nummer Sicher gehen wollt, damit Abmahnanwälte keine Angriffsfläche mehr haben, dann müsst ihr die Webseite schließen, denn auch mit rechtlich unbedenklichen Spielen kann es dazu kommen, dass jemand auf die Idee kommt, ein bisschen Geld zu verdienen, weil er meint, sein Recht sei verletzt worden, sei es auch nur, dass irgendjemand einen angebissenen Apfel gemalt hat, und gleich Apple vor der Tür steht. Das gabs ja schon öfters.

    Geändert von Whiz-zarD (11.02.2014 um 14:16 Uhr)

  4. #224
    Mir war es immer nur so bekannt, dass man als Beklagter nachweisen musste DASS man die Rechte an XY besitzt.

    Im Falle des Kamis glaube ich nämlich kaum, dass hier die japanischen Firmen am Werk waren.

  5. #225
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Hat keiner den Redtube/The Archive AG/U+C-Fall verfolgt?
    AHA! IDEE! PORNOMEDIAXIS!

  6. #226
    Zitat Zitat von steel Beitrag anzeigen
    AHA! IDEE! PORNOMEDIAXIS!
    Da kommst du ein paar Jahre zu spät Die Idee gabs schon.

  7. #227
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Da kommst du ein paar Jahre zu spät Die Idee gabs schon.
    Egal. Klau ich die Idee einfach. Womit wir full circlejerk wären mit dem eigentlichen Thema

  8. #228
    Zitat Zitat von steel Beitrag anzeigen
    AHA! IDEE! PORNOMEDIAXIS!
    Beim letzten Mal kamen bunte Pferde dabei raus.

  9. #229
    Zitat Zitat von Davy Jones Beitrag anzeigen
    Mir war es immer nur so bekannt, dass man als Beklagter nachweisen musste DASS man die Rechte an XY besitzt.
    Der Verletzte muss beim Anwalt vorlegen, dass er die Rechte besitzt. Andernfalls handelt der Anwalt grob fahrlässig. Der Anwalt muss ja irgendwas in der Hand haben, ansonsten könnte §97a Abs.2 Nr.2 des UrhG nicht erfüllt werden.

    Beim Redtube/The Archive AG/U+C-Fall, war es sogar der Fall, dass The Archive AG dachte, sie hätten die Rechte, und haben sie auch der Anwaltskanzlei U+C vorgelegt. Die Anwaltskanzlei hat dies aber nicht weiter geprüft. Später stellte sich aber heraus, dass der Rechteverwerter, der die Rechte an The Archive AG verkauft hat, gar nicht de Rechte am besagten Film besaß. Folglich waren auch die Abmahnungen ungültig, da The Archive AG keinen Verwertungsanspruch am Film besaß.

    Geändert von Whiz-zarD (11.02.2014 um 15:07 Uhr)

  10. #230
    Zitat Zitat
    Niemand wird gezwungen sein Projekt mit vollen Namen anzumelden und zu präsentieren.
    Persönlich hätte ich jedoch nichts dagegen wenn die Szene in der Richtung "erwachsener " wird.
    Realnamen im Internet zu verteilen wie Reis bei einer Hochzeit hat nichts mit "erwachsen sein" zu tun...

  11. #231
    Interessanter Thread. Dass der Beklagte irgendwas nachweisen muss hab ich auch noch nie gehört. Nur glaub bei der GEMA, die irgendwelche Sonderrechte haben wo dann gilt, dass alle Musik von der GEMA verwertet wird außer man weist nach dass das nicht so ist.

    Strafrechtlich kann ja schon irgendwas passieren(sonst gäbs ja die Paragraphen nicht). Aber glaub auch nicht dass da jemand Strafantrag stellt. Denen gehts ja dann in erster Linie um nen persönlichen Vorteil, deshalb die Abmahnungen mit denen die selber dann Geld kassieren können.

    Daens Anwältin muss wohl wirklich sehr sexy sein, wenn er das 2x posten musste.

    ---

    Bei den alten RTP liegts wohl tatsächlich daran, dass die Dateinamen geändert wurden(im Original wohl japanische Schriftzeichen) und dann noch eigene Installer gebaut wurden, nehm ich an.

    Was wäre wenn jeder die japanischen Versionen nützen würde(die man sicher auch irgendwo illegal herunterladen kann). Derjenige könnte dann ja sagen, er habe die Lizenz(das Programm) käuflich erworben(was eh keiner nachprüfen kann - vor allem nicht der Betreiber der Seite hier). Es müssten dann halt am Ende die Spieler sich das Original-RTP(was man dann sicherlich anbieten kann) herunterladen.

    Problem wäre wohl: Bei Windows kanns eventuell beim entpacken irgendwelcher Dateien zu Problemen führen wenn Windows nicht auf Japanisch gestellt ist. Kenne ich von einigen Visual Novels. AppLocale hilft da nicht immer. Da kann dann eine komplette Umstellung nötig sein - geht zwar schnell, da nur 1 Option, aber erfordert Neustart des Rechners. Müsste man testen obs hier auch ohne Aufwand geht.

    Dann natürlich das Problem mit dem Makern an sich, wenn jemand kein Japanisch spricht. Keine Ahnung inwiefern man es so machen kann dass trotzdem die übersetzte Version benutzt wird(sind da auch Dateinamen übersetzt oder nur beim RTP)? Oder irgendwelche Dateien die man sich zieht, damit man das Original-RTP(auf Spielerseite) laden kann aber dann am Ende die Dateinamen durch irgendeinen "Patch" umbenannt werden. Wenn das ja nicht so bearbeitet angeboten wird dürfte es ja kein Problem sein.

    Die ganzen inoffiziellen Patches werden wohl aber ein Problem sein. Die sind ja meist integeriert und dann wird das Spiel so zum Downlaod angeboten und wenn dann Sachen an der .exe verändert werden wird das wohl ein Problem sein...

    ---

    Ich denke man sollte schon strikt vorgehen. Der Euro kam auch mal und wir hatten die ganze Zeit vorher die Mark und viele jammerten und man rechnete in Gedanken noch um. Später nicht mehr. Klar werden anfangs viele sich beschweren. Aber wenn man mal anfängt die ganzen Ressourcen die es gibt zusammenzutragen(gescheite Listen eventuell nach Themen gruppieren und Vorschau oder alles irgendwie auf einer Übersichtsseite, wenn die Ersteller es erlauben dass man die Sachen selber auch irgendwo anbieten darf und dann in ein System ein wo man gut suchen kann) und dann noch mit eigenen Ressourcen ergänzt, dann könnte der Umstieg viel einfacher fallen.

    Zakkie hat dauernd irgendwelche Links wo man so viel Material für neuere Maker findet. Die Umorganisation der Foren haben wir auch in der Diskussion(damit man da übersichtlicher eventuell mal Links posten kann).

    Wenn natürlich auf eigene Verantwortung Leute auch weiterhin die rechtlich problematischeren Sachen anbieten dürfen ist das auch gut für die Community - da ja viele Angst haben und weggehen wollen. Aber die Frage ist natürlich wie das dann am Ende da aussieht:

    Rechteinhaber wendet sich direkt an den Ersteller des Spiels(den er vielleicht gar nicht findet, wenn manche ihre IP verschleiern) und dem Atelier passiert nix(und kann auch nix passieren, wenn der Ersteller die IP verschleiert und nicht auffindbar ist)?

    ODER:

    Rechteinhaber wendet sich erst mal ans Atelier und das Atelier muss Geld zahlen hat aber dann das Recht sich vom Ersteller des Spiels das Geld wieder zu holen(der eventuell nicht auffindbar da verschleiterte IP - oder er hat gar kein Geld das man sich zurückholen könnte).

    Zweite Option wäre ja wohl schlechter, das ist wohl allen klar.

  12. #232
    Zitat Zitat von Luthandorius2 Beitrag anzeigen
    Daens Anwältin muss wohl wirklich sehr sexy sein, wenn er das 2x posten musste.

    Funktioniert doch super - es ist sogar hängengeblieben
    Die Erwähnung war insofern wichtig weil ich damit sagen will dass ich mit einer Anwältin gesprochen habe und wir entsprechend ihre Beratung realisieren wollen.
    In einem Thread in dem so viel gefährliches Halbwissen unterwegs ist wollen und sollen wir uns einfach absichern.


    Liferipper:
    "Erwachsen" im Sinne von "professionell".
    Für mich bedeutet das: Legale Ressourcen, legal gekauftes Handwerkszeug, Fähigkeiten zur Teambildung und zur Verwaltung von menschlichen Ressourcen. (z.B. schafft es Grufty an mehreren Projekten als Scripter zu arbeiten, andere Pixler hinterlassen ihre Handschrift bei vielen Projekten, mit Viviane hatte das Forum eine sehr gute Betatesterin die sich für viele Projekte eingesetzt hat)

    Also weg vom Kinderbaukasten hin zu einem ernstgenommenen Hobby in dem man mit voller Inbrunst sagen kann: "Ich erschaffe ein Spiel. Es kostet zwar Geld und Nerven, aber ich erschaffe etwas Kreatives."

  13. #233
    Zitat Zitat von Luthandorius2 Beitrag anzeigen
    Zakkie hat dauernd irgendwelche Links wo man so viel Material für neuere Maker findet.
    Die habe ich garantiert. Gerade vorhin eine neue Ressourcen-Page für Spiele gefunden, welche mir unbekannte japanische Battle Voices anbietet. Ich denke, ich werde mit der Zeit einmal eine gute Link-Sammelliste für die japanischen Ressourcenpages erstellen.

  14. #234
    @Daen:
    Grundsätzlich gebe ich dir da Recht, aber bis zur Verwirklichung ist es ein langer, steiniger Weg, den zu gehen vielleicht nicht alle bereit sind.
    Wirklich fähige Pixler sind recht rar gesät und nicht jeder will seine Ressourcen für alle zugängig machen, zumal man technisch gesehen nur ein Mal kaufen müsste und dann kostenfrei an Hinz und Kunz weiterverteilen könnte, wodurch dem Pixler sein durchaus verdienter Obolus vorenthalten wird, was sich wiederum auf die Motivation schlägt und wir wieder in das alte Muster zurückfallen, nämlich das der Urheberrechtsverletzenden Ressourcenaasgeier.
    Ich denke, ich spreche hier für viele, wenn ich sage, dass jene, die hier Massen an hochwertigen Grafiken und Sounds aus eigener Hand zur Verfügung stellen, das nicht umsonst machen müssen.

    Um eventuell die Zahl fähiger Pixler und Komponisten etwas zu dehnen, könnten die, die es drauf haben, Tutorials zur Verfügung stellen.

    @Zakkie:
    Das währe ne lobenswerte Maßnahme :3
    Linklisten zu käuflich erwerbbaren Ressourcen währen auch gut, da kann man auch gleich die talentierten japanischen Zeichner und Komponisten unterstützen ^^
    (ich meine natürlich Links zu den Seiten, wo man selbige kaufen kann :3 )

    Geändert von Yenzear (11.02.2014 um 20:32 Uhr)

  15. #235
    Zitat Zitat von Yenzear Beitrag anzeigen
    @Daen:
    Grundsätzlich gebe ich dir da Recht, aber bis zur Verwirklichung ist es ein langer, steiniger Weg, den zu gehen vielleicht nicht alle bereit sind.
    Das ist sicherlich richtig - aber bitte ruft euch in Erinnerung dass wir diesen ganzen Vorgang nicht aus Spaß starten oder weil wir experimentieren wollen.
    Es ist viel mehr so dass wir nun wissen wie grau die Rechtslage ist und dass wir etwas verändern müssen um auf die sichere Seite zu kommen.
    Illegal ist immer einfacher und bequemer - aber wir müssen nun eben mit einer professionellen Einstellung an die Sache ran gehen.

    Wir können nur hoffen dass die Gemeinschaft diesen Weg mit uns geht, können und werden aber Niemanden aufhalten der sein Heil in der Flucht auf einer Seite sucht, die bedenkliche Inhalte anbietet.

  16. #236
    Das ist natürlich richtig, zumal längst nicht alle der hier postenden die Fähigkeiten haben, eigenen Kram bereit zu stellen.
    Um so wichtiger ist die Vermittlung praktischer Fähigkeiten über leicht verständliche Tutorials, die dazu beitragen sollen, die Fraktion der Pixler und Komponisten innerhalb dieser Reihen zu stärken.

  17. #237
    Hm... die Spieleersteller erstellen Spiele. Manche verlangen dafür sogar Geld(im englischsprachigen Raum eher). Viele bieten kostenlos etwas an. Davon ist vielleicht nicht alles sehr wertvoll. Aber es gibt durchaus auch einige Spiele die richtig gut sind... und kostenlos.

    Dem könnten doch Pixler & Co. folgen. Warum sollten die alle Geld verlangen wollen - wenn die das auch nur als Hobbie machen(zumindest das was in der Makerszene vorgestellt wird sollte ja Hobby sein, selbst wenn die hauptberuflich noch sonstwo auf anderer Ebene mit Grafiken zu tun haben). Oder sind Pixler am Ende etwas besseres, weil ja das Storymachen usw. von nem RPG viel weniger Aufwand isst(mal ein Spiel angenommen wo derjenige nur Story usw. selber macht und ansonsten sich vieler freier fremder oder kostenpflichtiger fremder Ressourcen bedient)?


    Ich denke es auf Spendenbasis zu probieren wäre eine gute Sache. So könnte man vielle Leute erreichen und würde nicht solche ausschließen die kein Geld geben wollen bzw. vielleicht auch nicht können(vielleicht geben weniger wohlhabende User ja sogar dann etwas - was besser ist als nix, wenn sie nen hohen Festpreis nicht zahlen könnten). Würde dazu führen dass die vielleicht auch ein tolles Spiel mit den Ressourcne machen könnten was ohne diese Ressourcen weniger toll wäre.

    Auf der andern Seite hat vielleicht dann mal jemand im Lotto gewonnen und würde viel mehr Spende als man normal als Festpreis verlangen würde.


    In der englischen Szene wo viel mehr Aktivität herrscht wäre es vielleicht nicht schlecht wenn die dort mal sogar Indie Bundles anbieten könnten(wenn irgendwie viele Leute ihre Ressourcen zu vernünftigem Preis anbieten und man irgendwann sehr viel hat und dann Leute sich das noch günstiger als Bundle holen können).

  18. #238
    Das mit den Spenden ist ein interessantes Thema. Gehen die wirklich als Schenkung durch oder würde man irgendwann schon von einem Gewerbe sprechen?

  19. #239
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    Das mit den Spenden ist ein interessantes Thema. Gehen die wirklich als Schenkung durch oder würde man irgendwann schon von einem Gewerbe sprechen?
    Es gibt auch sowas wie Schenkungssteuer ^^. Ich sag's mal so: Bei den erwarteten Summen kann man wohl kaum von einem Gewerbe reden. Es gibt zwar auch "gewerbliche" Spendensammler (diverse betrügerische "Tierschutzvereine"), aber das trifft auf uns nicht zu.

    Vorsicht: Ihr dürft nicht irgendwas wie "Bitte spendet für uns" auf die Seite schreiben, Spenden sind steuerlich absetzbar, und um Spenden sammeln zu dürfen müssen diverse rechtliche Vorraussetzungen erfüllt sein. Ein Text nach dem Motto "Klickt hier, wenn ihr das Atelier mit ein paar Euronen unterstützen wollt" dürfte rechtlich jedoch unbedenklich sein, gilt dann jedoch auch nicht als Spende sondern als Schenkung (und kann vom "Spender" dementsprechend auch nicht von der Steuer abgesetzt werden). Aber auch das könnte man Daen's Anwältin fragen, damit wir genaueres wissen.

  20. #240
    http://de.wikipedia.org/wiki/Spende#Rechtsfragen
    Zitat Zitat
    Der Begriff Spende ist dem Zivilrecht unbekannt. Bürgerlich-rechtlich ist die Spende eine Schenkung, deren Merkmale des § 516 Abs. 1 BGB von der Spende erfüllt werden. Es handelt sich um eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Spende#...enden.E2.80.9C
    Zitat Zitat
    In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für Lieferungen oder Dienstleistungen (Download). Die Zahlungen sind deshalb keine Spende, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger sind sie Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

    Wenn ich das richtig verstehe, dann ist selbst bei kosenlosen Sache für die man freiwillig Spenden kann diese Spende(die rechtlich eine Schenkung ist) als Einnahme anzusehen.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe...T.C3.A4tigkeit
    Zitat Zitat
    Selbständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs.1 HGB). Wer nicht weisungsgebunden ist, ist demnach selbständig tätig. Dabei muss es sich um eine rechtliche Selbständigkeit handeln, eine wirtschaftliche Selbständigkeit reicht allein nicht aus.

    Die Tätigkeit darf jedoch nicht den freien Berufen zugehören. Diese erfordern in der Regel eine höhere Bildung und sind besonders durch die persönliche Leitung und Mitarbeit des Betriebsinhabers geprägt (für genauere Erläuterungen siehe den Artikel Freier Beruf (Deutschland)).
    http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_...hnliche_Berufe
    Die Pixler würden wohl auch zu den freien Berufen gehören.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_...che_Behandlung
    Zitat Zitat
    Ausübende der klassischen freien Berufe, auch Katalogberufe genannt, sind nicht gewerbesteuerpflichtig, da sie kein gewerbliches Unternehmen betreiben § 2 GewStG. Sie sind aber umsatzsteuerpflichtig (allerdings sind bestimmte Leistungen der Humanmedizin, für Bildung und Kultur, usw., umsatzsteuerfrei) und einkommensteuerpflichtig. Das Finanzamt entscheidet, ob eine selbständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist.
    Gewerbesteuer hätte man mal nicht. Mit der Umsatzsteuer gibts bei kleinen Umsätzen auch irgendwelche Sonderregeln. Einkommensteuer wird wohl anfallen.


    Ob es da irgendwie weitere Sonderregelungen gibt - vor allem wenn das nur nebenher gemacht wird und man kleine Beträge einnimmt die nicht mal regelmässig sind, da die Spenden ja freiwillig sind - da kann sicher nur ein erfahrener Steuerberater genaueres dazu sagen.

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