Wenn der allerschlimmste Fall eintritt darf bald laut deutschem Gesetz gar kein Maker spiel mehr angeboten werden, es sei denn der Ersteller kauft sich ein Altersfreigabesiegel
beim Institut.
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http://www.demonews.de/News/Deutschl...espiele-33827/
Hier der Inhalt des Artikels:
Deutschland Bundesländer fordern Alterseinstufungen für Webseiten und Onlinespiele
Kürzlich wurde ein neuer Jugendmedienschutzstaatsvertrag verabschiedet, der einmal mehr das weltfremde Denken so mancher Politiker offenbart. Denn laut dieses Vertrages soll es in Zukunft im Internet staatlich anerkannte Altersfreigaben für Onlinespiele und sogar Internetseiten geben. Mittlerweile haben sich einige zu diesen Entscheidungen geäußert, die auch gravierende Änderungen beim Jugendschutz zur Folge haben können. Spiegel Online beispielsweise berichtet darüber, dass die Spielebranche befürchtet, das neue Gremium, welches Spiele im Internet (Browser-Games, MMOGs, online vertriebene Spiele, ggf. DLC) sowie Webseiten prüfen soll, eine strenge Haltung verfolgt, ähnlich hart wie die bayerische Staatsregierung. Zudem wird kritisiert, dass die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle nicht die Einstufungen übernehmen soll, sondern eine völlig neue Behörde. Dies würde ggf. für Chaos bei der Vergabe der Kennzeichnungen führen, genauso denkt Ekkehardt Mutschler, Jugendmedienschutzbeauftragter des Deutschen Kinderschutzbundes, auf gewisse Weise eine Aushebelung des Jugendschutzes, da auf ein vorhandenes und funktionierendes System (die USK) verzichtet werde. Dank des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrages müssen sich Anbieter von Onlinespielen selbst Alterseinstufungen bei einer Institution besorgen, welche den Staatskanzleien nahe steht und nicht mehr unabhängig Freigaben erteilt (USK). Olaf Wolters vom Branchenverband BIU rechnet damit, dass es zukünftig mehrere Bewertungssysteme für Spiele geben könnte, sozusagen könnten "Alterskennzeichen als Dienstleistung" angeboten werden. Dies dürfte speziell bei Konsumenten für Verwirrung sorgen. Eine Lösung gibt es zumindest für Spielehersteller: Liegt ein Game auf Datenträger vor, kann dieses von der USK eingestuft werden. Diese Kennzeichnung gilt dann auch für das Internet. Immerhin muss derzeit niemand Onlinespiele zwingend kennzeichnen, jedoch besteht das Risiko, dass sich dies in den nächsten Monaten noch ändern könnte. Zusätzlich ist noch nicht bekannt, wie Einstufungen von Webseiten möglich sein werden. Hierüber gibt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag keine Auskunft.
Edit: Grad erst gesehen das der noch von 2010 ist und wohl noch im kommen ist?
Auf jedenfall will man hier im Deckmantel des Schutzes wieder eine staatliche Kontrolle einrichten die unsere Freiheit gefährdet.
Die USK ist ja wenigstens angeblich staatsunabhängig, aber das? nein bitte nicht.