Zitat Zitat von Loxagon Beitrag anzeigen
Viele Firmen klagen aber auch nicht gegen Fangames weil sie wissen dass sie sich damit der Lächerlichkeit preisgeben würden. Und lächerlich wäre es. Rechtlich wären sie zwar im Recht, aber naja ...

Zumindest SE hat kein Problem damit auch Fans zu belangen und damit zur Lachnummer zu werden.
Mir ist nur ein Fall bekannt, in dem SQUARE-ENIX gegen ein Fangame vorgegangen ist ... und in dem Fall war dieses fangame ein decompiliertes und verändertes Chrono-Trigger. Und ehrlich ... so dumm muss man auch erstmal sein ... ein Original-Spiel auf basis der original Engine, mit dem Original material und lediglich einer abgeänderten Story herzustellen, um es dann kostenlos zum download anzubieten ... wer da nicht von selber darauf kommt, dass das ärger geben könnte, der gehört einfach bestraft.

Zitat Zitat von Owly Beitrag anzeigen
@caesa_andy:
Insbesondere der fett markierte Satz macht die Sache für mich schwierig. Ich würde meinen, dass z.B. Gottfried Helnweins Micky Maus-Bilder ein Musterbeispiel für diese besondere künstlerische Gedankenführung sind (dabei weiß ich allerdings nicht, ob er die Erlaubnis von Disney hat). Insofern müssen auch legale Werke vorstellbar sein, die eindeutig Mario nutzen, ihn aber instrumentalisieren.
Insgesamt hat der frühe Fall Giana Sisters sicher schon gezeigt, wie dünn das Eis auch bei Videospielen ist.
Ich denke nicht, dass das so gemaint ist. Letztlich ist das eine dieser Wackel-Bestimmungen, die jeder Jurist so auslegen kann, wie er will. Aber ich würde meinen, dass in diesem Fall die "Geistige" Schöpfung irrelevant wird, wenn das lettliche Produkt weit genug voneinander abweicht. Als Beispiel würde ich jetzt die Ähnlichkeit zwischen "Der mit dem Wolf tanzt" und "Last Samurai" anführen. beide Filme haben eine gewisse Inhaltliche nähe, untrscheiden sich in der Umsetzung aber ganz gravierend. Prinzipiell würde ich den Absatz einfach dahingenend interpretieren, dass es legal ist, sich von dem Werk eines anderen zu einem eigenen Werk inspirieren zu lassen.

Zitat Zitat von Das'O' Beitrag anzeigen
Ich meinte nicht die Schöpfungshöhe des Werkes des Klägers, sondern die des Werkes des Beklagten. Ich könnte mir zB. gut vorstellen, das Jemand eine Parodie auf Mario erstellen könnte und sogar die Original-Mario-Sprites darin verwenden könnte, ohne dafür von Nintendo belangt werden zu können, wenn nur die Schöpfungshöhe der Parodie ausreichen hoch und ausreichend gut erkennbar ist. Aber man begäbe sich mit einer solchen Parodie auf juristisches Glatteis, weil halt nicht vohersagbar ist, wie der Richter das Werk des Beklagten, resp. seine Schöpfungshöhe, einschätzen wird.
Das würde ich bezweifeln. Mir wäre jedenfalls auch kein konkreter Fall bekannt, in dem eine Filmparodie die selben Charaktere verwendet hätte, wie der Film, den sie parodiert. Die Abweichungen sind oft marginal, aber sie sind eigentlich immer gegeben. Aus ausnahme bilden da möglicherweise Cameos, da bin ich mir nicht sicher, in wie weit das legal ist, Charaktere aus anderen Spielen ohne erlaubniss für Kurzauftritte heran zu ziehen. Aber Mario als Protagonist in einem 3-D Shooter, in dem du auf Aliens ballerst, wird nicht funktionieren ... schöpfungshöhe hin oder her.