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Thema: Nintendo Spiel makern ... und die Rechte?!?

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  1. #21
    Zitat Zitat von Owly Beitrag anzeigen
    @Das'O' und caesa_andy: Nee, wie die Rechtslage bei konventionellen Collagen aussieht, ist mir - unsicher und umstritten wie sie ist - klar. Mir geht es um die Annahme, jemand benutzt einen Collage-Stil in seinem Spiel, was ja grundsätzlich nichts neues ist. Wie aber müsste man das Gameplay mit in die Bewertung einbeziehen? Insbesondere dann, wenn es den Kontext, in dem die Grafiken eines Ursprungswerks stehen, nicht ändert. Besteht also rechtlich gesehen ein Unterschied, ob ich Mario-Sprites als Teil eines Collage-Stils in einem Plattformer werwende oder in einem Survival Horror-Spiel?
    Eigentlich war mein Beitrag halb scherzhaft gedacht, doch jetzt interessiert mich die Frage wirklich.
    Eine rechtsgültige Antwort kann ich dir darauf auch nicht geben, ich bin kein Jurist - aber auch ein Jurist könnte das wahrscheinlich nicht, weil das Ergebnis eines Verfahrens immer auch von der Einschätzung des jeweiligen Richters abhängig ist und die kann Niemand zuverlässig voraussagen.

    Im Rahmen der künstlerischen Freiheit geht sicherlich schon so Einiges, und "Mario-Sprites als Teil eines Collage-Stils" könnten vielleicht sogar Chancen vor Gericht haben, aber wie gesagt: Es hängt davon ab, wie hoch ein Richter deinen Eigen-Anteil an der "Gesamt-Schöpfungshöhe" der Collage einschätzt und man kann halt keine Gedanken lesen, auch nicht die eines Richters - und wenn der sagt: "Das reicht nicht", dann wirst Du halt wegen eines Verstoßes gegen das UrhG verknackt.

    Zur "Gesamt-Schöpfungshöhe" könnte durchaus auch das Gameplay gehören, aber in wie weit das mit einbezogen werden würde, hinge im Ernstfall ebenfalls vom Richter ab.

    Geändert von Das'O' (22.08.2012 um 22:22 Uhr)

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