Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun. Medien, die gegen deutsche gesetze verstoßen, kann der Gesetzgeber beschlagnahmen und deren Verbreitung verbieten lassen. Der private Besitz und die Herstellung sind zuersteinmal keine Straftat. Wenn also jemand einen Bekannten anzeigt, weil dieser so etwas BESITZT oder HERSTELLT, dann sind der Polizei die Hände gebunden, denn er tut nichts verbotenes. Da müsste man dann schon mit präventiver Gefahrenabwehr loslegen, und das ist in Deutschland eine ziemlich heikle Geschichte, weil man nicht einfach so die Wohung von jemanden durchsuchen darf, der zwar möglicherweise was verbotenes tun will, aber kein konkreter Verdachtsmoment besteht.
Wirklich RICHTIG Problematisch wird es erst dann, wenn das Spiel irgendwann und irgendwo zum Download auftaucht. Und dann ist die "Gefahr einer Untersuchung auf psychische labilität" so ziemlich das kleinste Problem, das der Verfasser hat, denn schon durch die Verbreitung ist er zum Straftäter geworden und hat eine polizeiliche Ermittlung am Hals. Das "Spiel" dient in diesem Fall dann "nur" noch als Beweismittel.
Ich glaube er wollte damit sagen, das er begonnen hatte, das spiel zu MAKERN, es dann aber abgebrochen hat, weil es ihm vom inhalt her doch zu fragwürdig erschien.