Zitat Zitat von sorata08
Es kommt auch auf die Realitätsnähe an. Wenn eine Pixelfigur ihren Kopf verliert und noch lustig herumsteht ist das schon weit abstrakter als hochauflösende Bilder von abgeschlachteten Menschen.
Das sollte für den Gesetzgeber aber eigentlich keine Rolle spielen, weil es nicht um den Darstellungsgrad der Gewalt, sondern um ihren Kontext geht. Die Formen von Gewalt, die bei uns gesetzlich verboten sind, sind das auch mit Maker-Grafik. Natürlich wird in der Maker-Community gerne gesagt: "Wo kein Kläger, da kein Richter", doch das ist ein Spiel mit dem Feuer. Deswegen gilt im Atelier: "Pornografische, menschenverachtende, gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Inhalte sind verboten" (Zitat vom Portal).