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Thema: Gewalt, Sexuelle Handlungen etc. Jugendschutz?

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  1. #9
    Das was du beschreibst sind meines Wissens nach zwei verschiedene paare Schuhe.

    ALSO
    Software, die über das Internet verbreitet wird und nicht auf Datenträgern angeboten wird, unterliegt erstmal nicht dem Jugendschutz. Nicht-Komerzielle Makergames müssen also meistens nicht von der FSK geprüft werden. In dem Fall ist der Gewaltgrad in irgend einem Spiel - zuerst einmal - egal. Wenn also das blut rumfliegt wie bekoloppt ... ist es halt so. Wird sich keiner groß drum kümmern. Das selbe geilt auch für sexualität.

    Problematisch wird das ganze, wenn die in einem Spiel gezeigte interpretation des Ganzen anfängt, gegen geltendes Recht zu verstoßen ... wenn die gewählte Darstellung also ein Gesetzt bricht. Der Staat verbietet zum Beispiel ausdrücklich GEWALTPORNOGRAFIE. D.h. GEWALT ist Grün, PORNIGRAPHIE ist grün (zumindest für den Gestzgeber aber eine bestimmten altersgruppe). Aber wenn das ganze kombiniert wird, macht sich der autor strafbar. Und da zählt dann weder das pixelmänchen Argument, noch eine FSK18 klausel. Sobald die Handlung ausgeübte Gewalt zu einem Mittel sexueller Stimulanz stilisiert, macht sich der autor strafbar.

    Und da gibt es mehrere Stolperfallen. Grundsätzlich wird wohl Niemand einem Spiel an den Karren fahren, das auf dem Niveau von FinalFantasy oder Mass effect bleibt. Bussi-Bussi hier, und da liegt mal ne zerfetzte Leiche rum ... das stört niemanden. Ein Spiel, in dem man Gewaltverbrechen gegen zivilisten planen und ausführen muss, würde ich aber nicht makern ...

    Geändert von caesa_andy (01.08.2012 um 14:04 Uhr)

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