--"We are the guys who made the masterpiece ´Kill some youtubers´ !" - The guy from Selfmade Retards, 2017
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Weil das Thema gerade wieder aktuell ist: Satire darf nicht alles, schon aus Rechtsgründen nicht, und darüber hinaus ist auch nicht alles Satire, was sich über etwas oder jemanden lustig macht. Satire hat den Zweck, durch Überspitzung Missstände anzuprangern, der Spott ist also nie Selbstzweck. Das vergessen auch Satiremagazine wie die Titanic schnell, viele ihrer Beiträge sind reinste Provo, Hauptsache es fühlen sich möglichst viele angegriffen. Satire bewegt sich auf einem schmalen Grat, nur zu leicht kann es passieren, dass aus ihr nicht mehr als eine persönliche Abrechnung wird und dann ist sie auch keine schützenswerte Kunst mehr.
Das ist wohl schwer zu entscheiden. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Bekanntheit einer Person auch darüber entscheidet wie viel erlaubt ist. Dieser arrogante eine Kerl namens Böhmermann hatte ja Erdogan krass beleidigt. Weil er bekannt/beliebt war - und auch weil Erdogan unbeliebt war - kam das recht gut an beim normalen Volk. Wobei rechtlich gesehen natürlich es auch teilweise verboten wurde (die krassen Abschnitte).
Ist auf jedenFall interessant. Im Einzalfall können sowas aber halt auch nur Richter entscheiden. Vermutlich wird man - je ausführlicher/ausschweifender man wird mit den Beleidigungen - eher die Grenzen überschreiten. Da man wohl schwer alle möglichen wild zusammengeworfenen Sachen auf irgendwas was man kritisiert beziehen kann.
Bei einem einzelnen Wort geht das schon eher - da man sich ja bei bestimmten Schlagworten was denkt. (Beispielsweise Leute die die Meinungsfreiheit unterdrücken als Nazis darstellen usw. Da hat man dann den Bezug. Wenn man mit reinbringt dass die stinken oder sonstwas dann übertreibt man es schnell.)
Zum Vergleich hier mal von Wikipedia verbotene Teile vom Gedicht von Böhmermann (verbotene Abschnitte in rot):
https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B...4_O_255_16.png
Da merkt man auch, dass er sich krass hat gehen lassen und halt nur mal hetzen wollte, weil es "in" war gegen Erdogan zu sein (Erdogan ist halt nicht beliebt) - und ihm natürlich vorab klar war, dass das Schlagzeilen und Aufmerksamkeit mit sich bringt, nach der er so giert.
Von Entwickler für Entwickler:
Versteckt einfach keinen Pr0n und Gore und bewerbt das in einem Forum mit Minderjährigen, dann können wir über eure Satire auch diskutieren.
Postet stattdessen in einem Forum das Pr0n und Gore erlaubt, dann müsst ihr auch gar nicht darüber diskutieren.
Jaj für alle!
Was ist denn so schlimm an Gore? Es gibt unblutige Gewalt, die viel schlimmer ist als blutiges Gemetzel. Nur weil die Darstellung krasser ist bedeutet das noch lange nicht, dass es schlimmer ist als zb psychische Gewalt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht visualisiert werden kann. Wo wird da die Grenze gezogen? Oder werden Spiele dann im Einzelfall gelöscht und die Entwickler verwarnt? Das fände ich persönlich ganz interessant.
§ 131 StGBZitat
(Wie immer disclaimer: Ich bin kein Jurist!) Zusätzlich:
Es gibt "psychische Gewalt" nicht explizit als Tatbestand, psychische und verbale Gewalt (insgesamt: Bestände eines "weiteren" Gewaltbegriffs abseits von sogenannter materieller Gewalt) wird aber durch unterschiedliche Tatbestände im Recht abgedeckt. Die Entscheidungslage ist meines Wissens hierbei immer noch sehr fallabhängig, beispielsweise bei Verfahren, in denen es um Mobbing geht. Meines Wissens gibt es außerdem juristische Entscheidungen des BVerfG (deren Verbindlichkeit der des Gesetzes entspricht), die Gewalt auch über das klassische Verständnis von "materieller Gewalt" hinaus definiert, also beispielsweise nicht-körperlichen Zwang einschließt.
Mit der Formulierung "Gewalttätigkeit" in §131 StGB, den Liferipper hier richtig heranzitiert, ist aber explizit körperliche Gewaltanwendung verstanden. (Der Trägermedien-Paragraph im Jugendschutz, §15 JuSchG, insb. Abs. 2, wertet übrigens anders.) Die entscheidenden Tatbestandsmerkmale in §131 StGB sind aber die der Grausamkeit und Unmenschlichkeit, zudem die Verletzung der Menschenwürde in der Darstellung des Vorgangs. Tatmittel ist laut dem Paragraphen ein Trägermedium, das
Diese Tatbestandsmerkmale -- Grausamkeit oder Unmenschlichkeit, zudem Verletzung der Menschenwürde -- sind in aller Regel nicht zu erfüllen, ohne dass diese Darstellungsaspekte sich in psychischer und verbaler Gewalt niederschlagen. Gleichzeitig kann psychische und verbale Gewalt aufgrund des Visualisierungsproblems, das du ja auch ansprichst, kaum ohne die Paarung mit körperlicher Gewalt, sprich Gewalttätigkeit im Sinne des Gesetzgebers, auskommen. Gewaltdarstellungen sind in aller Regel nicht sauber in körperliche und nicht-körperliche Gewalt aufzuspalten -- das hat etwas damit zu tun, dass Darstellung immer im Kontext geschieht (und dass psychische Gewalt ohne die Komponente körperlichen Zwangs beinahe unmöglich ist). Nachweisbar werden die Merkmale Grausamkeit oder Unmenschlichkeit bei Gewaltdarstellungen nur in seltenen Fällen anhand der körperlichen Gewaltausübung selbst. Die Schwere der dargestellten Gewalttat oder das von ihr verursachte Leid ist deshalb zum Beispiel explizit kein Tatbestandsmerkmal, und es gibt, wenn ich mich recht erinnere, mindestens ein Urteil, das einen Schuss in die Brust nach §131 StGB ahndet, weil die Tat entsprechend als gegen die Menschenwürde gerichtet geframed war.Zitat von §131 StGB
Und erst wenn diese Merkmale als erfüllt bewiesen sind, greifen die Tatbestandsmerkmale der Würdeverletzung oder Verherrlichung/Verharmlosung. Sobald die Darstellung übrigens nachweisbaren Aufforderungscharakter besitzt, dürfte sie nach §111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) strafbar sein. Es greifen außerdem weiterhin die Privilegien der Berichterstattung und der Kunstfreiheit, die wiederum von Verfassungsbestimmungen beschränkt werden.
Im TL,DR-Klartext: Gewaltdarstellungen aller Art müssen grausam und unmenschlich sein oder die Menschenwürde verletzen, um rechtswidrig zu sein, was aufgrund nur der körperlichen Gewaltkomponente ohnehin schwer nachzuweisen sein dürfte; dargestellte Gewalt lässt sich nur seltenst in körperlich und nicht-körperlich trennen, also wird mit §131 StGB im Grunde fast eher der psychisch-verbale Gewaltanteil verfolgt, der sich allerdings in körperlicher Gewalttätigkeit niederschlagen muss. Was den Jugendschutz anbelangt, liegt die Latte aber weitaus niedriger (§15 JuSchG Abs. 2) und da wird mindestens implizit auch der erweiterte Gewaltbegriff für jugendgefährdende Darstellungen angewandt.
Es bleibt also im Prinzip bei dem, was Sabaku sagt.
--از جمادی مُردم و نامی شدم — وز نما مُردم بهحیوان سرزدم / مُردم از حیوانی و آدم شدم — پس چه ترسم؟ کی ز مردن کم شدم؟
حمله دیگر بمیرم از بشر — تا برآرم از ملائک بال و پر / وز ملک هم بایدم جستن ز جو — کل شیء هالک الا وجهه
بار دیگر از ملک پران شوم — آنچه اندر وهم ناید آن شوم / پس عدم گردم عدم چو ارغنون — گویدم کانا الیه راجعون
Geändert von Mordechaj (31.10.2017 um 18:47 Uhr)
Die Version mit dem Film ist weg und existiert nur noch auf meinem und paar anderen Rechnern, von daher -> Geschenkt.Zitat
Und Gore...welcher Gore überhaupt? Habe ich was verpasst?
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Wie kommt man überhaupt auf die Idee, dass ein Pornofilmchen in einem RPG-Maker Spiel eine gute Idee ist?
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Fanservice? Just4Fun wie die alten Punker und Rivetheads? Such dir was aus. Die Version ist nunmal weg. Punkt.
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@ Kelven
Wenn das Problem in erster Linie jugendgefährdende Inhalte, gore etc. sind, weshalb formuliert ihr das dann nicht so?
Denn unter "respektlos" kann vieles fallen.
Was ist zB. wenn ein Makerspiel mehrere von einem Retter abhängige, dem europäischen Schönheitsideal entsprechende, flache Protagonistinnen hätte?
Was wenn der Zeichenstil und das Design also die graphische Darstellung von Mann und Frau in Cutscenes und Illustrationen variiert zB. die Männer sind sehr muskulös und grob gezeichnet, die Frauen zart und filigran?
Naja das wäre wohl nicht das dollste Spiel wenn das alles wäre, was es ausmacht.
Aber ich muss sagen, in meinen Skripts kommen solche Stereotypen durchaus vor.
Wenn man jetzt das als real life Statement fehlinterpretiert, wäre das doch schon sehr respektlos und damit gegen die Forenregeln.
Bei mir gibt es nicht einen bishounen (die Männer erinnern eher an westliche Helden), dafür aber lauter Mädels, die durchaus an Anime erinnern. Ist das dann schon Sexismus für euch oder wird das noch toleriert; Nacktheit habe ich keine in meinen Illustrationen, die ich in mein Makergame implementiert habe.
Außerdem gebe ich ja nicht vor, dass das die Realität sei, die ich da darstelle.
Natürlich habt ihr das Recht, zu löschen was ihr wollt, aber wäre es nicht besser, doch etwas konkretere Regeln aufzustellen.
Ich möchte ja nicht provozieren; ich bin nur wirklich daran interessiert, zu wissen ob ihr jetzt in Zukunft ständig Spiele auf ihre faire Darstellung von Gruppen überprüft.
Ihr könnt das natürlich machen, das fänden aber bestimmt einige User sehr enttäuschend.
Geändert von LarryGygax (01.11.2017 um 20:10 Uhr)
Du wirst wegen Animemädchen kein Ärger wegen Sexismus bekommen. Wenn du allerdings deinen Protagonisten ganz ungeniert einen "Polacken" nennst, Gronkh in deinem Spiel umbringen willst und nebenbei noch eine Masturbierende Streamerin in deinem Monstergrafikordner versteckst, dann seh ich da drei Probleme auf einmal. Über Punkt 1 und 2 kann man diskutieren. Es wurde diskutiert und die Community hat selbst Meldungen eingereicht (also nicht nur die Moderation) und nach einigem hin und her entschieden dass das so nix wird.
Das ist ein Weg der alle Instanzen durch laufen hat, und man muss schon echt viel Blödsinn machen um da durchgepeitscht zu werden.
Geändert von Sabaku (01.11.2017 um 20:38 Uhr)
Na aber das ist dann doch ziemlich liberal.
Die von dir genannten Inhalte würde ich auf auf meinem eigenen Board auch nicht haben wollen.
@ Sorata
"lassen. Auch Stereotypen und Klischees werden nicht jedem gefallen.
Damit sollte man als Ersteller dann einfach klar kommen."
Kritik ist doch in Ordnung, auch harsche Kritik oder Bestürzung.
Ich fände es aber schon gut, wenn man die Leute immerhin posten lässt, wenn eben ein paar stereotype bedient werden ein Auge zudrückt.
Aber klar, niemand muss dass dann mögen und darf gerne auch mal eine wütende Kritik schreiben, solange die nicht zu persönlich wird.
Geändert von LarryGygax (01.11.2017 um 20:39 Uhr)
Kelven sprach von Satire. Und wenn man sich den Begriff verinnerlicht, merkt man, dass das hier gängige "lustige" Makergame vieles sind, aber nicht unbedingt dazu da, um "gesellschaftliche Missstände aufzuzeigen", sondern, um derbe Witze zu reißen. Klingt aber natürlich gleich gehobener, wenn man sowas dann "Satire" schimpft.
Kann es dennoch lustig sein? Gut möglich. Aber genauso kann es auch ein totaler Fehlgriff sein, denn nicht jeder Witz muss automatisch jeden Menschen in stürmisches Gelächter ausbrechen lassen. Auch Stereotypen und Klischees werden nicht jedem gefallen.
Damit sollte man als Ersteller dann einfach klar kommen.
Für alles dringlichere sollten die Netiquette und der Jugendschutz eigentlich eindeutig genug sein, ohne dass man es ständig durchkauen müsste.
MfG Sorata