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Thema: Indizierung bei RPG-Maker-Spielen?

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  1. #11
    Zitat Zitat von caesa_andy Beitrag anzeigen
    Wie kommst du bitte darauf, das "heftig zur Sache gehen" einen Einfluss auf die Alterseinstufung oder gar eine Indizierung hat? Inu-Jasha ist mit sicherheit "heftiger" als so mancher Krimi, trotzdem läuft der Anime im Kinderprogramm.

    Für die Alterseinstufung ist entscheidend, ob das bewertete Medium in der Lage ist, einen schadhaften Einfluss auf die Moralische und ethische Entwicklung einer Person zu nehmen. Ein Film, in dem die Nazizeit als etwas gutes dargestellt wird, würde ganz fix auf dem Index landen, auch wenn in dem Film nicht ein einziger Mensch umkommt.
    Bei Pornographie ist es dasselbe. Pornos sind nicht FSK18, weil man einen Jugendlich vor dem Anblick des Geschlechtsverkehrs schützen will, sondern weil 99% aller Pornos Frauen als dauergeile Nymphomaninen darstellen, die nur darauf warten, das sie jemand "rannnimmt". Weil das mit der realität halt nix zu tun hat, wird der Konsum bei jugendlichen eingeschränkt um zu verhindern, dass sie einen falschen Eindruck von der weiblichen Psyche und dr menschlichen Sexualität bekommen.
    Also sind die Stichworte "sexual content" und "nudity" nur Deko? Und sind Schwulenpornos dann für alle Altersklassen geeignet, da da ja keine Frauen falsch dargestellt werden, bzw. wären Pornos mit Siegel von Judith Butler deiner Meinung nach ohne Einschränkung freizugeben? Und warum gilt grünes Blut dann als Zensur und kann das Rating senken?
    Was ich damit sagen möchte: ich wage ganz stark zu bezweifeln, dass es in der Realität so umgesetzt wird/umsetzbar ist. Mag sein, dass das die Idee hinter dem Jugendschutz ist, am Ende des Tages haben die aber ihre Liste mit groben Kriterien, die abgehakt werden. Zeig expliziten Sex oder rohe, blutige Gewalt und das Thema ist durch*. Inuyasha tut nichts dergleichen, andere Mangas und Serien, die das durchaus tun, findest du entsprechend nur eingeschweißt mit Aufkleber in den Regalen. Klar ist die Idee dahinter, Kinder/Jugendliche nicht zu gefährden, aber ganz so einfach wie du es darstellst ist es nicht.

    Was das jetzt für Makerspiele und andere Hobbyprojekte heißt weiß ich nicht, zumal ich mal denke, dass es mit Spielen da anders aussieht als etwa mit Bildern oder Videos, aber als Faustregel würde ich sagen: Wenn es dir ein Bedürfnis ist, schau dir die Kriterien für die Altersfreigaben hierzulande an, schau, was bei deinem Projekt zutrifft und setz einen entsprechenden Hinweis in die Vorstellung (sofern die jeweilige Plattform nicht vorher schon den Riegel vorschiebt). Auf der FSK-Website ist eine kurze Beschreibung, was die jeweiligen Siegel konkret bedeuten und wo sie angebracht sind/sein sollen.

    *Und dann gibt es auch da Ausnahmen. Wie der Baader-Meinhof-Komplex damals als ab 12 eingestuft werden konnte ist mir bis heute schleierhaft.

    Geändert von BDraw (27.04.2015 um 23:18 Uhr)

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