Ergebnis 1 bis 20 von 20

Thema: Indizierung bei RPG-Maker-Spielen?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1

    Indizierung bei RPG-Maker-Spielen?

    Hi,

    ich hab mich gerade gefragt ob man bei der Veröffentlichung von ungeprüften(logisch, wer hat das Geld um zur USK zu rennen wenn man mit Spiel ansich kein Geld verdienen wird) RPG-Maker-Spielen in reiner Download-Form(wie z. B. hier im Forum) sich Gedanken um Jugendschutz machen muss.

    Das keine Pornographie usw. angeboten wird ist klar.

    Aber was würde denn passieren, gemäß dem unwahrscheinlichen Fall einer Indizierung auf Liste A?

    Klar, wenn das Spiel auf Liste B indiziert wird und die Staatsanwaltschaft einen Beschlagnahmebeschluss erwirkt(z. B. wegen STGB 131), hat das strafrechtliche Konsequenzen.

    Aber was ist mit einer reinen, einfachen Jugendgefährdung, also der Liste A?

    Das Spiel darf natürlich nicht mehr öffentlich angeboten werden usw. aber wäre hier evtl. eine Geldstrafe zu erwarten?

    Hat sich einer schon mal mit der Thematik hier beschäftigt?

    Gruß
    Pepo

  2. #2
    Die größte Sorge, die man haben müsste wäre, dass man kein Forum findet um seinen Kram zu verbreiten und soweit ich weiss haben die Makerforen mit mehr als zehn regelmässigen Nutzern kein Interesse sich als Plattform zur Verbreitung von "krassem Scheiss" zur Verfügung zu stellen.

  3. #3
    Ich würde mir darum vorerst keine Gedanken machen. Ich bezweifle, dass alle Indie-Spiele auf Steam von der USK geprüft sind und bevor dieses Forum mit dem Jugendschutz-Thema Probleme bekommt, ist erst einmal Valve an der Reihe. Da bleibt noch genug Zeit zur Diskussion. Allgemein gilt nicht-geprüfte Spiele sind USK 18 afaik.
    Abgesehen davon: wenn du es schaffst, ein Spiel zu erstellen, das gleichzeitig deutlich brutaler als Doom (Indizierung aufgehoben) ist und nicht von den Mods aus dem Forum geworfen wird, hast du schon fast eine Medaille verdient.

  4. #4
    Es gibt zumindest in Deutschland keine automatische Zwangsindizierung die ein spiel "einfach so" treffen kann, das ist ein Mythos.

    Als herstellsteller eines Spiels hast du die möglichkeit, deine Produkte freiwillig vor der Veröffentlichung prüfen zu lassen und erfahrst dann, welche Inhalte bedenklich sind, und welche nicht. Du kannst dann nachbessern, oder es bleiben lasen und die ermittelte Alterseinstufung akzeptieren. Lässt du dein Spiel nicht prüfen, wird dein Spiel in den meisten Medienbereichen automatisch so behandelt, als wäre es indiziert und wird z.B. nicht im stationären Handel offen zum kauf angeboten. Online wird das ganze aber etwas laxer gehandhabt, so das die (kostenfreie) verbreitung ungeprüfter Medien dort zumeist keiner weiteren Kontrolle unterliegt ... allenfalls einer Kontrolle durch den Anbieter der jeweiligen Plattform. Eine Altersrüfung ist somit grundsätzlich freiwillig, der Vorteil ist eben, das sie zuverlässig vor einer Indizierung schützt, denn Medien mit einem USK oder FSK Sigel werden von der BPJM nicht mehr geprüft.
    Steam ist diesbezüglich übrigens ein Schlechtes Beispiel. Die Spiele, die über Steam verkauft werden, sind deshalb nicht geprüft, weil sie pauschal als "Ab 18" gelten. Das Spiel selber hat zwar keine einschränkung, aber der Erwerb eines Steam-Guthabens ist an eine Altersprüfung gebunden. Wir verkaufen bei uns Steamguthaben von 20-50€ und auf jeder Karte prangt ein dickes, rotes "FSK18". Wenn du also auf Steam einen Artikeln kaufst, weist du dich bereits durch die Tatsache, dass du ein Guthaben besitzt, als 18-Jähriger - oder als Minderjähriger mit der Genehmigung eines 18-Jährigen - aus. Das ist zwar nicht wirklich das optimum an Jugendschutz, dem Gesetzgeber reicht das aber normalerweise. Paysave funktioniert so ähnlich. Paysave-Guthabenkarten sind je nach höhe altersgestaffelt. Während 10er Karten keiner Altersbegrenzung unterliegen, können Karten ab 50€ erst ab 18 erworben werden. Der Dienstanbieter kann (muss aber nicht) dies je nach Gesetzeslage als ausreichende Altersprüfung anerkennen.

    Zu einer Indizierung kann es hingegen nur dann kommen, wenn ein JUGENDAMT oder ein als solches anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ein Prüfungsverfahren anleitet, was bei einem "kleinen downloadspielchen", von dem fast 100% der Menschen auf diesm Planeten in ihrem ganzen leben niemals hören werden, schonmal eher unwahrscheinlich ist. Das dein Spiel auf die A-Liste kommt ist übrigens vollkommen unmöglich, denn die A-Liste gilt nur für so genannte "Trägermedien", also CD's DVD's, BlueRay und so weiter, und so fort. Im Online-Bereich wird hingegen eher das komplette Online-Angebot "indiziert", was so weit geht, dass die Deutschen Ableger von Suchmaschenen, wie z.B. Google, diese Seite gar nicht mehr Listen dürfen (Der Vorgang enspricht hier also eher einer kompletten Zensierung).
    Wenn du also einer Maker-Spiel produzierst, das im Sinne des Deutschen Jugendschutzes indiziert werden kann, dann würde ein entsprechender Anbieter - z.B. das MMX oder Online-Speicherdienste - Post bekommen, mit der Aufforderung, den Zugang zu diesem Medium wirksam einzuschränken - z.B. durch eine Alterskontrolle, oder die Bereitstellung des Mediums auf ihrer Plattform zu beenden, andernfalls macht sich der Anbieter strafbar.

    Aber wer würde sich die mühe machen, den Zugang zu seinem Forum durch eine Passkontrolle einzuschränken nur um ein popeliges Maker-Spiel zu retten?

  5. #5
    Das ist der springende Punkt: Ein Maker-Spiel, das indizierungswerte Inhalte hat, wird schon vorher von uns Mods abgeschossen.

  6. #6
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    Das ist der springende Punkt: Ein Maker-Spiel, das indizierungswerte Inhalte hat, wird schon vorher von uns Mods abgeschossen.
    Das ist schon richtig Kelven, aber das MMX ist halt nicht die einzige möglichkeit, ein Spiel unter die Leute zu bringen

    Wenn ein Spiel wirklich indiziert ist, darfst du es z:b. auch nicht auf einen Mediafire-Account packen und den Link dahin publizieren, egal ob das Spiel dir gehört, oder nicht
    Aber tatsache ist halt, das der Maker-Markt derart klein ist, dass ein Spiel schon richtig "heftig" sein müsste, um die Aufmerksamkeit aufsich zu ziehen, die für ein BPjM-Verfahren nötig währe.

  7. #7
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    Das ist der springende Punkt: Ein Maker-Spiel, das indizierungswerte Inhalte hat, wird schon vorher von uns Mods abgeschossen.
    Ok, finde durchaus das hier im Forum einige heftige Spiele unterwegs sind her, rein von den behandelten Themen.

    Z. B. von Red Cube "Gods of Ashes". Klar, die Grafik lässt nicht viel zu aber es geht doch schon ganz schön deftig zur Sache.

    Dreamland R wäre auch so ein Spiel, das ich trotz Pixelgrafik härter fand als so manchen neuen Shooter.

    Unbedingt Jugendgefährdend muss das nicht sein, aber wohl auf keinen Fall für junge Jugendliche und Kinder geeignet.

    Geändert von Pepo (27.04.2015 um 16:55 Uhr)

  8. #8
    Dreamland R würde ich nicht als jugendgefährdend einstufen. Für wen das Spiel geeignet ist, ist wieder eine andere Frage, aber das müssen wir ja nicht beurteilen.

  9. #9
    In vampire dawn geht es auch nicht gerade harmlos zur Sache. Kenne aber nicht die ganzen Maker Horrorspiele weil sie mich nicht interessieren....

  10. #10
    Wie kommst du bitte darauf, das "heftig zur Sache gehen" einen Einfluss auf die Alterseinstufung oder gar eine Indizierung hat? Inu-Jasha ist mit sicherheit "heftiger" als so mancher Krimi, trotzdem läuft der Anime im Kinderprogramm.

    Für die Alterseinstufung ist entscheidend, ob das bewertete Medium in der Lage ist, einen schadhaften Einfluss auf die Moralische und ethische Entwicklung einer Person zu nehmen. Ein Film, in dem die Nazizeit als etwas gutes dargestellt wird, würde ganz fix auf dem Index landen, auch wenn in dem Film nicht ein einziger Mensch umkommt.
    Bei Pornographie ist es dasselbe. Pornos sind nicht FSK18, weil man einen Jugendlich vor dem Anblick des Geschlechtsverkehrs schützen will, sondern weil 99% aller Pornos Frauen als dauergeile Nymphomaninen darstellen, die nur darauf warten, das sie jemand "rannnimmt". Weil das mit der realität halt nix zu tun hat, wird der Konsum bei jugendlichen eingeschränkt um zu verhindern, dass sie einen falschen Eindruck von der weiblichen Psyche und dr menschlichen Sexualität bekommen.

    Geändert von caesa_andy (27.04.2015 um 22:49 Uhr)

  11. #11
    Zitat Zitat von caesa_andy Beitrag anzeigen
    Wie kommst du bitte darauf, das "heftig zur Sache gehen" einen Einfluss auf die Alterseinstufung oder gar eine Indizierung hat? Inu-Jasha ist mit sicherheit "heftiger" als so mancher Krimi, trotzdem läuft der Anime im Kinderprogramm.

    Für die Alterseinstufung ist entscheidend, ob das bewertete Medium in der Lage ist, einen schadhaften Einfluss auf die Moralische und ethische Entwicklung einer Person zu nehmen. Ein Film, in dem die Nazizeit als etwas gutes dargestellt wird, würde ganz fix auf dem Index landen, auch wenn in dem Film nicht ein einziger Mensch umkommt.
    Bei Pornographie ist es dasselbe. Pornos sind nicht FSK18, weil man einen Jugendlich vor dem Anblick des Geschlechtsverkehrs schützen will, sondern weil 99% aller Pornos Frauen als dauergeile Nymphomaninen darstellen, die nur darauf warten, das sie jemand "rannnimmt". Weil das mit der realität halt nix zu tun hat, wird der Konsum bei jugendlichen eingeschränkt um zu verhindern, dass sie einen falschen Eindruck von der weiblichen Psyche und dr menschlichen Sexualität bekommen.
    Also sind die Stichworte "sexual content" und "nudity" nur Deko? Und sind Schwulenpornos dann für alle Altersklassen geeignet, da da ja keine Frauen falsch dargestellt werden, bzw. wären Pornos mit Siegel von Judith Butler deiner Meinung nach ohne Einschränkung freizugeben? Und warum gilt grünes Blut dann als Zensur und kann das Rating senken?
    Was ich damit sagen möchte: ich wage ganz stark zu bezweifeln, dass es in der Realität so umgesetzt wird/umsetzbar ist. Mag sein, dass das die Idee hinter dem Jugendschutz ist, am Ende des Tages haben die aber ihre Liste mit groben Kriterien, die abgehakt werden. Zeig expliziten Sex oder rohe, blutige Gewalt und das Thema ist durch*. Inuyasha tut nichts dergleichen, andere Mangas und Serien, die das durchaus tun, findest du entsprechend nur eingeschweißt mit Aufkleber in den Regalen. Klar ist die Idee dahinter, Kinder/Jugendliche nicht zu gefährden, aber ganz so einfach wie du es darstellst ist es nicht.

    Was das jetzt für Makerspiele und andere Hobbyprojekte heißt weiß ich nicht, zumal ich mal denke, dass es mit Spielen da anders aussieht als etwa mit Bildern oder Videos, aber als Faustregel würde ich sagen: Wenn es dir ein Bedürfnis ist, schau dir die Kriterien für die Altersfreigaben hierzulande an, schau, was bei deinem Projekt zutrifft und setz einen entsprechenden Hinweis in die Vorstellung (sofern die jeweilige Plattform nicht vorher schon den Riegel vorschiebt). Auf der FSK-Website ist eine kurze Beschreibung, was die jeweiligen Siegel konkret bedeuten und wo sie angebracht sind/sein sollen.

    *Und dann gibt es auch da Ausnahmen. Wie der Baader-Meinhof-Komplex damals als ab 12 eingestuft werden konnte ist mir bis heute schleierhaft.

    Geändert von BDraw (27.04.2015 um 23:18 Uhr)

  12. #12
    Zitat Zitat
    Inu-Jasha ist mit sicherheit "heftiger" als so mancher Krimi, trotzdem läuft der Anime im Kinderprogramm.
    Hier fehlt ein wichtiges Wort: Der Anime lief GESCHNITTEN im Kinderprogramm. Ungeschnitten lief er zur Primetime - zu der auch Krimis laufen.

    Zitat Zitat
    Bei Pornographie ist es dasselbe. Pornos sind nicht FSK18, weil man einen Jugendlich vor dem Anblick des Geschlechtsverkehrs schützen will, sondern weil 99% aller Pornos Frauen als dauergeile Nymphomaninen darstellen, die nur darauf warten, das sie jemand "rannnimmt". Weil das mit der realität halt nix zu tun hat, wird der Konsum bei jugendlichen eingeschränkt um zu verhindern, dass sie einen falschen Eindruck von der weiblichen Psyche und dr menschlichen Sexualität bekommen.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •