Das Musikformat spielt denke ich keine Rolle. Es ist ja nicht nur eine bestimmte Aufnahme, die geschützt ist, sondern quasi die Komposition. Ich meine, dass auch Musikkompositionen x Jahre nach dem Tod des Komponisten verjähren, nur dauert das wohl genauso lange wie bei Büchern.






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. Es ging hier auch nicht um die Verwertung, sondern um die Verjährung – hier sind nicht die Verwerter, sondern die Urheber entscheidend (was übrigens der große Unterschied zum Copyright ist).



. Grauzonen können dazu auch noch bedeuten, dass es Kläger gibt, die eben diese Schwammigkeit für Schadensersatzklagen ausnutzen können. 