Zitat von sorata08
Das hängt wohl dann davon ab, was bei den "Extras" enthalten ist. Also wenn es eigens gezeichnete Artworks auf den Buttons und dem Cover sind, dann wäre die Argumentation "Material für Geld, Spiel gratis dazu" schon sinnig, aber im Extremfall ist das dann die Auslegungssache vor Gericht (wenn es soweit kommen sollte). Ich denke, hier wäre es angebracht, dem Käufer im Voraus klar zu sagen, für was er nun bezahlen muss und das auch schriftlich festhalten. Da kann sich dann zumindest kein Kläger damit rausreden, er hätte von nichts gewusst.
Ist auf dem Material auch noch Zeug von anderen Machern, wofür man nicht die Erlaubnis hat, ist Geld verlangen nicht rechtens.
Aber bin kein Rechtsexperte, aber mir erscheint das zumindest logisch.
MfG Sorata
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