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Thema: Erotik RPG / Hentai RPG-Game

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat
    Das sind nämlich auch so Sachen, die durch den Jugendschutz verboten sind, falls ihr das noch nicht wusstet
    Ehm, nein.
    Das Verbot der Kinderpornografie resultiert mehr daraus, daß es sich dabei um Missbrauch handelt und die Würde des Kindes verletzt wird - dabei spielt natürlich das besondere Schutzbedürfniss des Kindes eine Rolle, aber eher in der Regel das sexuelle Handlungen an/mit Kindern für den Gesetzgeber prinzipiell einem Missbrauch gleichkommen. Wäre also eher wie Vergewaltigung einzuordnen anstatt Pornographie (die unter den Jugendschutz fallen würde).

    Rechte Propaganda/Naziverherrlichung hat sogar einen eigenen Paragrafen im GG, das hat auch nichts mit dem Schutz der Jugend zu tun, mehr mit dem Schutz unserer Verfassung.

    Einzig übertriebene Gewaltdarstellung ist etwas, das wohl am ehesten unter den Jugendschutz fällt, wobei es hier vermutlich auch Stufen gibt, die generell verboten sind - nicht nur für Jugendliche.

  2. #2

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    Zitat Zitat von MagicMagor Beitrag anzeigen
    Ehm, nein.
    Das Verbot der Kinderpornografie resultiert mehr daraus, daß es sich dabei um Missbrauch handelt und die Würde des Kindes verletzt wird - dabei spielt natürlich das besondere Schutzbedürfniss des Kindes eine Rolle, aber eher in der Regel das sexuelle Handlungen an/mit Kindern für den Gesetzgeber prinzipiell einem Missbrauch gleichkommen. Wäre also eher wie Vergewaltigung einzuordnen anstatt Pornographie (die unter den Jugendschutz fallen würde)

    Stimmt genau.
    Oder darfst du dir Kinderpornos ansehen wenn du 18 bist?
    Das ist wirklich unter aller Sau.

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