Und auch seine fenster so haben das die das nicht von vor der haustür sehen können denn die schreiben das auf und dann wars das!
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Falsch. Die können so viel Aufschreiben, wie die lustig sind, denn das ausspionieren ist rechtswidrig. Eine Zwangsanmeldung kannst du vor Gericht widerrufen.
Zitat von Lock2002
das bestimmen die einfach so denn die GEZ is über dem gesetz.
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Wieder falsch. Es gibt einen Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Allerdings hält sich die GEZ nicht an diesen Vertrag, sodas man hier abermals sein Recht einklagen muss.
Ein Student muss eigentlich nichts bezahlen. Auch wenn er zu Hause wohnt.
Wenn ein Student zu Hause wohnt, bekommt er bafög in Höhe von 212 €. Das liegt unter dem Sozialhilfesatz und somit ist er Gebührenbefreit.
Aber hier stellt sich die GEZ meist quer, sodass man selbst hier wieder vor Gericht gehen muss.
Auch wenn man arbeitet und man wohnt noch zu Hause muss man nichts bezahlen. Man muss lediglich nur sagen, dass der Fernseher, den man benutzt, von dem Besitzer/Mieter des Hauses/der Wohnung bereitgestellt wird. Man darf NICHT sagen, dass dies der eigene Fernseher ist und schon ist man aus der Geschichte raus.
Ähm, falsch.
Den Sozialbetrag gibt es schon länger nicht mehr für Studenten, das ist Geschichte.
Und das waren mehr als 220 Euro Bafög, wurde aber abgeschafft.
außerdem nur weil man zu hause wohnt als student, heisst es nicht das man Bafög bekommt.
Ich habe Oktober 05 angefangen zu studieren, noch zu Hause gewohnt und 339 Euro bafög bekommen, musste also zahlen.
"Wenn man arbeite und wohnt zu Hause muss man nichts zahlen"
Falsch!
Wo kriegst du deine Infos her? Besuch mal die GEZ HP oder ruf da an oder konsultier mal deinen Rechtsanwalt.
Jeder der über 18 Jahre alt ist und in seinen privaten Räumen im Elternhaus oder in einer Wohnung ein entsprechendes Empfangsgerät "bereithält" (ob er das nutzt oder nicht ist EGAL, sobald die Möglichkeit besteht musst du zahlen) muss man zahlen, ob Zivi oder Arbeitnehmer.
Nur während der Schule ist man noch befreit.
Und jeder Rechtsanwalt wird dir sagen das du gegen die GEZ nichts tun kannst, ich und meine Freundin hatten das alles schon vor 2 Jahren.
Mal abgesehen davon, wer kann sich bitteschön einen Anwalt leisten als Student wenn er nicht noch bei den Eltern unter nem Rechtsschutzvertrag mitversichert ist?
Jeder der über 18 Jahre alt ist und in seinen privaten Räumen im Elternhaus oder in einer Wohnung ein entsprechendes Empfangsgerät "bereithält" (ob er das nutzt oder nicht ist EGAL, sobald die Möglichkeit besteht musst du zahlen) muss man zahlen, ob Zivi oder Arbeitnehmer.
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Häh? Rundfunkgebühren fallen doch pro Haushalt, nicht pro Person an?
Das ist doch auch der Grund, weshalb man am Zweitwohnsitz ggf. nochmal zahlt und auch von Körperschaften überhaupt Rundfunkgebühr genommen werden kann.
Und ich erwarte von Seiten der GEZ jetzt keine transparente Aufstellung, wofür man etwas (bzw. nichts) bezahlen muss.
Ähm, falsch.
Den Sozialbetrag gibt es schon länger nicht mehr für Studenten, das ist Geschichte.
Und das waren mehr als 220 Euro Bafög, wurde aber abgeschafft.
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Der Sozialhilfesatz hat nichts mit Studieren zu tun
Der ist Festgelegt und liegt bei einem Alleinstehenden, der noch zu Hause wohnt bei ca. 260 €.
Das ist der mindestsatz der jemand zum Leben benötigt und ich bekomm 212 € bafög und somit liege ich unter dem Sozialhilfesatz.
Zitat von Don Cuan
Häh? Rundfunkgebühren fallen doch pro Haushalt, nicht pro Person an?
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Das ist grad das pervse an der Geschichte.
Wenn du zu Hause wohnst du ein einiges Einkommen, über dem Sozialhilfesatz hast, musst du auch GEZ bezahlen.
Es sind nur Ehepartner und Personen, die im Haushalt wohnen, die aber nicht zur Familie gehören, befreit, wenn denen ein Empfangsgerät bereitgestellt wird. Die eigenen Familienmitglieder müssen allerdings zahlen.
Man darf NICHT sagen, dass dies der eigene Fernseher ist und schon ist man aus der Geschichte raus.
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Darum ist das Auto von meinem Bruder,auch über meinem Vater angemeldet,damit er keine GEZ zahlen muss.(autoradio)
Das gleich übrigens auch bei Computermonitoren etc.
Aber das sind nicht die einzigsten Lücken in den dt. Gesetzesbüchern,aber ich will lieber nicht weiter ins Detail gehen ^^