Zitat von
Mog
Eigentlich geht es um etwas anderes: Die Polizei war gerade waehrend einer Amtshandlung. Der angesprochene Paragraph wurde geschaffen, da die Polizisten oft auf eine Art beleidigt wurden, die durch Ehrenbeleidigung und Freunde nicht ganz sicher abgedeckt waren.
Die eigentliche Frage ist, ob der Schas als Beleidigung / Stoerung der Amtshandlung dienen sollte, oder nicht. Und da haette der Pfurzer bei einer Klage wohl die wesentlich-bessere Stellung, als die Beamten. Vorallem, da er nur indirekt beteiligt war.
Die Reaktion der Polizisten ist menschlich, die Tatsache, dass der Kerl zahlt und keine Beschwerde einreicht ist hingegen schwach.