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Ritter
Bevor hier weiter in der Sympathie-Ecke herumgeschwurbelt wird, möchte ich gerne noch einen weiteren, etwas neutraleren Punkt einwerfen:
Im Deutschen Recht gibt es den netten §185, der Beleidigung zu einem Straftatbestand im Zivilrecht erhebt. Das heißt, jeder Mensch, der sich durch einen anderen beleidigt fühlt, KANN dagegen klagen. Steht nun - wie in diesem Fall - das MMX als Plattformbetreiber im Zentrum der Angelegenheit, kann im Fall einer Klage sehr schnell das Thema auf den Tisch kommen, ob und in wie fern die moderationspflicht des Dienstanbieters nicht erfüllt worden ist.
Ich weise euch alle darauf hin, dass es erst vor ein Paar jahren zu exakt einem solchen Fall gekommen ist. Ein User wird in einem Internetforum Vulgär und ein anderer Nutzer verklagt daraufhin den Betreiber des Forums, weil die Moderatoren nicht eingeschritten sind. Diese Klage hätte damals um HAARESBREITE zu dem Grundsatzentscheid geführt, dass Forenbetreiber jeden eingehenden Beitrag erst kontrollieren müssen, BEVOR er online gestellt werden darf. Ein solcher Entscheid hätte für Foren wie das MMX das sichere Aus bedeutet.
Die einzige Chance, für die Betreiber von Onlinediensten wie dem MMX, sich vor eben solchen Dingen zu schützen, besteht darin, ihrer Aufsichtspflicht so gut wie möglich nachzukommen. Wenn das wie im Falle von Nonsense unangenehme Konsequenzen hat, ist das leider so. Aber sicherlich besser, als es die alternative wäre.
Berechtigungen
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