Hm... ich bin mir nicht sicher, ob ich das schonmal gemacht habe.
Auf jeden Fall bin ich vor vielen Jahren mal zum Bürgeramt meines Vertrauens hingewackelt, und habe denen erklärt, dass ich relativ permanent für zumindest ein paar Jahre nach Island ziehen werde. Die haben daraufhin mich irgendwie irgendwovon abgemeldet (ins Ausland abgemeldet oder so?), und gemeint, das sei jetzt alles soweit okay, und ich müsse mich nur bei einem Bürgeramt wieder anmelden, wenn ich wieder nach Deutschland zurückkomme. (Was ich inzwischen auch gemacht habe, aus anderweitigen Gründen.)
Außerdem meinten sie, dass ich während meiner Abwesenheit restlos allen Unternehmen und Stellen gegenüber weiterhin auch eine Adresse in Deutschland angeben kann - beispielsweise die meiner Eltern - und dass ich keine Pflicht habe, meine tatsächliche Auslandsadresse selbst gegenüber Banken und so weiter offenzulegen.
Ob das, was die damals getan haben, eine Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland ist, oder ob das nochmal was anderes ist, das weiß ich leider echt nicht. Mit "offiziellem" Krimskrams hab ich's nicht so. ^^