Das wäre kein begründeter Verdacht. Das wäre Spionage.
Ein begründeter Verdacht wäre es wenn der Geheimdienst eines anderen Landes den deutschen Geheimdienst auf die Gefahr einer Person aufmerksam macht.
Oder falls die Person selbst Drohungen ausspricht, zum Beispiel auf Facebook, Twitter, persönlich in der Öffentlichkeit, etc.
Das Gericht interessiert sich nicht für die Regeln des Forums. Die Beweislast liegt beim Kläger. Niemand ist dazu gezwungen seine Unschuld beweisen zu müssen.
Solange du gute Gründe für deine Unschuld liefern kannst muss von deiner Unschuld ausgegangen werden.