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Thema: [Diskussion]Geistiges Eigentum- Wo fängt Diebstahl an?

  1. #261
    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Danke für die Antworten hat mir geholfen.
    Vergesst bei euren Antworten aber nicht das hier auch normale Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterwegs sind die bisher einfach absolut nichts mit dieser Matterie zu tun hatten
    und auch nichts drüber Wissen. Mir ist klar geworden das man bei dieser Art von Themen meist kein eindeutiges Ja oder Nein geben kann wenn es sich um Fanspiele etc. handelt.
    Bei Kommerziellen Sachen ist es wesentlich strenger dafür aber klarer verständlich da einheitliche Regelung.

    Wir sollten der Grauzone mal Kuchen und Kekse spendieren, so das sie immer lieb und wohlgesonnen zu uns ist.
    Du hast es mehr oder weniger erfasst: Das Ding ist halt, dass im gesamten Thread sehr gerne verallgemeinert und vom Schlimmsten ausgegangen wurde (sprich: der Thread war sehr sehr Deutsch) und ich verstehe echt ein bisschen dass man sich Sorgen macht - aber wartet doch einfach mal ab bis ein offizielles Statement kommt zu der ganzen Situation, bis die rechtlichen Dinge abgeklärt sind und bis wir alle (ich habe ja auch keinen Plan wo es enden wird!) genau wissen wo es langgeht in der Zukunft. Deshalb die sarkastisch-gallige Antwort.

    Mit Shrimps.

  2. #262
    Alles gut, ihr habt mir ja auch weitergeholfen.

  3. #263
    Am besten du wartest mit dem Tutorial aber sowieso, bis das Forum umstrukturiert wurde. Die ganzen Tutorial-Threads sollten neu aufgelegt werden, da vieles schon veraltet ist.

  4. #264
    Zitat Zitat von IronChef Beitrag anzeigen
    Ähm, nein. urheberechtlich geschützt ist ein Werk bereits durch das reine veröffentlichen automatisch, solange es eine gewisse Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG besitzt und die haben bereits Preislisten und Telefonbücher. Ein gesonderte Kennzeichnung ist nur im Marken- und Patentschutz erforderlich. Zwar kann bei der Erstellung eines eigenen Tutorials auf Grundlage des anderen die Einschränkung des Urheberrechts nach Zitierrecht gemäß § 51 UrhG greifen, wenn die Quelle genannt wird, das ursprünglich Werk behandelt wird und ein weitgehend eigener Sprachgebrauch vorliegt, aber die genauen Bestimmungen dazu, gerade was Internet- zu Internetquelle angeht sind mehr als uneindeutig.
    Ganz so stimmt das nicht. Unbestritten ist das Faktum, dass jedes Werk einen Urheber hat und dieser theoretisch Rechte geltend machen kann. Aber das alleine reicht nicht aus. Ein wichtiger Faktor ist der der Individualität. Das ist bei Bildern der Fall, bei Musik, bei Spielen, usw. da sich alles mehr oder weniger stark voneinander unterscheidet. Gerade im Sprach- und Schriftgebrauch ist das allerdings etwas anders. Denn auch simple Beiträge oder Sätze fallen in der Theorie unter eben dieses Urherberrecht. Doch hier kommt das Interesse der Allgemeinheit ins Spiel, sonst könnte ich jemanden zivilrechtlich verklagen, weil er vielleicht einen Satz fast so ähnlich wie ich wiedergab, etc. Jeder merkt den Unsinn daran und die Wichtigkeit des Allgemeininteresses, sowie dessen entscheidende Rolle bei Urheberrechtsfragen. So werden Anleitungsschriften (wozu man übrigens ein Tutorial zählen kann) und auch Formulare gar nicht vom Urheberrecht anerkannt, selbst wenn eine Schaffenskraft zur Unterteilung oder Strukturierung in Form einer Person dahinter nicht bestritten werden kann. Warum? Es fehlt der Individualitätsfaktor, der den dargestellten Durchschnitt deutlich zu überragen hat, damit er juristische Anerkennung erfährt und somit die Durchsetzung eines Urheberrechts erst in die Nähe der Machbarkeit rückt. Diese "Kleinigkeit" wird in der ganzen Diskussion zumeist ausgeblendet.

    Das heißt nicht, dass ich jetzt wegen mangelnder Individualität eine Anleitungsschrift 1:1 kopieren und sie ohne Vermerk des tatsächlichen Urhebers verbreiten darf. Um das nicht unerwähnt zu lassen. Denn dann wäre es eine offensichtliche Verletzung seines Rechts, sofern mir der Urheber das nachweisen kann. Doch sollte ich eine Anleitungsschrift kopieren und den Urheber dessen irgendwo auf gleicher Seite vermerken, fall das nicht schon von Haus aus der Fall ist, verletze ich seine Rechte nicht. Wie gesagt, das wäre nur bei Ausgabe des Werkes als Eigenkreation oder unerlaubter Veränderung des Inhalts der Fall. Oder wenn ausdrücklich die Nichtverbreitung erwähnt wird, ohne sich extra eine Schutzmarke hierzu patentieren zu lassen. Die ist nämlich gar nicht erforderlich, sollte der Urheber unerwünschte Reproduktion in seiner Schrift so zum Ausdruck gebracht haben.

    Weiter muss hier nicht definiert und erklärt werden, denn Bex will weder den Inhalt abändern, geschweige denn das Tutorial als Eigenarbeit deklarieren. Weiterhin fehlt ebenso der Vermerk des Verbreitungsverbotes, womit der Urheber nicht einmal von seinem sogenannten Persönlichkeitsrecht Gebrauch, also eine auf nicht existenten Bestimmungen basierende Forderung geltend machen könnte. Die Bestimmungen müssen von Anfang an klar geregelt sein. Sonst könnte ja jeder ankommen und Person X oder Y wegen Antipathie oder Geldgier aufgrund von bloßen, nicht nachweisbaren Behauptungen verklagen. Ganz so einfach ist das alles zum Glück nicht, wie hier zumeist dargestellt.

    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Hätte ich mich ja in die nesseln gesetzt hätte ich es einfach verändert, ich werds also komplett zitieren. (man darf also ganze werke zitieren?)
    Das kommt darauf an. Ganze Literaturwerke würde ich nicht zitieren, weil sie den mehrfach erwähnten Individualitätsfaktor besitzen und somit der Urheber seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen kann. Einzelne Stellen sind bei Verweis auf die Quelle dagegen unbedenklich. Es sollte sich aber im Rahmen halten. Jedoch geht es Dir ja nur um eine Anleitungsschrift, die unter das Interesse der Allgemeinheit fällt, damit auch verbreitet werden darf - unverändert im Inhalt und mit Verweis auf Quelle, Verfasser, etc. Wie bereits im ersten Beitrag zu diesem Thema geschrieben.

    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Was mache ich wenn ein Urheber nachträglich seine Bedingungen ändert und eine Verbreitung untersagt, ich das aber nicht mitbekomme.
    Dann könnte er mich höchstens bitten es rauszunehmen was ich auch machen würde, da ich die wünsche des urhebers respektiere.
    Richtig. Er kann Dich bei Abänderung seiner Bestimmungen um die Entfernung bitten, da es zum Übernahmezeitpunkt keine solchen gab, die einen genauen Rahmen zogen und er somit keine Grundlage zur Hand hat, auf die er sich berufen und Forderungen geltend machen könnte. Das ändert sich jedoch, sobald Du dieser Weisung nicht folgst. Dann könnten rechtliche Probleme auf Dich zukommen.

    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Aber anzeigen könnte er mich dann nicht oder? zumal das werk schon veröffentlicht war ohne die Einschränkung.
    Nein. Siehe vorherigen Absatz.

    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Kann ich irgendiwe nachweisen das keine verbotsklausel des verbreitens vorgelegen hat? Bei Resourcen mache ich mir da gerne Screenshots von den Using Terms wo man noch das Datum sieht, wie mach ich das aber hierbei? hier gibts keine terms zum lesen und kopieren.
    Ich persönlich würde die komplette Seite von oben bis unten ablichten. So kann am Ende keiner behaupten, der Link zu den Bestimmungen fand sich ganz unten, oben, links oder rechts, da wo Du keinen "Beweis" im Bildformat gemacht hast.

  5. #265
    Du scheinst dich ja mit dem Thema auszukennen - was mich dann aber interessiert ist, wie es in diesem Fall mit der kleinen Münze des Urheberrechtes steht, laut der selbst kleinste Textschnippsel geschützt sind.

  6. #266
    Zitat Zitat
    Zitat (Knopf im Editor gibts ja nicht und BB Code auswändig kein plan, verschreibe mich gern.
    Erweitertes Antwortfenster, Strg + F5

    So oft, wie das hier in den letzten Tagen auftaucht, sollte ich mir das fast in die Signatur packen...

  7. #267
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    Erweitertes Antwortfenster, Strg + F5

    So oft, wie das hier in den letzten Tagen auftaucht, sollte ich mir das fast in die Signatur packen...
    Das liegt daran, dass einige Leute das Forum mit einem Proxy besuchen, welcher das Fenster für die Beitragsbearbeitung verschwinden lässt. Also entweder man ist paranoid, oder man kann seine Beiträge einfetten. Aber das böse Stasiforum ist in dem Fall mal ausnahmsweise unschuldig

  8. #268
    Danke für die Antwort Syrex das hat mir und bestimmt auch anderen geholfen.
    Liferipper ich habe auf erweiterte antwort geklickt, dann Strg+F5 bekam eine Box wo was stand von Seiteninformationen neu senden, habe auf ok geklickt
    und nach dem laden war es wie vorher. Muss ich wohl doch mal irgendwann BB Code auswendig lernen, denn bei mir wird dieser Editor nicht angezeigt.
    Ich benutze den FireFox Browser und habe Windows7.

  9. #269
    Versuch es mal im Kontrollzentrum unter verschiedene Eintellungen bei dem Punkt "Beitrgs/ Nachrichten Editor"

  10. #270
    Zitat Zitat
    Das liegt daran, dass einige Leute das Forum mit einem Proxy besuchen, welcher das Fenster für die Beitragsbearbeitung verschwinden lässt. Also entweder man ist paranoid, oder man kann seine Beiträge einfetten. Aber das böse Stasiforum ist in dem Fall mal ausnahmsweise unschuldig
    Das liegt weder am Forum, noch an einem Proxy, sondern an vB4. Seit das aufgetaucht ist, verschwinden bei mir regelmäßig (in verschiedenen Foren) die Editorbuttons.

  11. #271

    Hier wird nicht geterrort
    stars5
    Jetzt nochmal wegen diesem Tutorial (Achtung es folgt KEIN Text über Urheberrecht und potentielle Knasterfahrungen), kannst du das vielleicht einfach mal hier reinlinken? Ich meine du hast das doch sicher auf irgendeiner Seite gefunden, die man herzeigen und dann vielleicht jemand hier identifizieren kann.

  12. #272
    Die Proxies werden bestimmt wegen den vielen Zweitaccounts genutzt, damit man die nicht so sehr erkennt. Hm, beim Tutorial könnt ich mir schon vorstellen, dass es Grenzen gibt. Wenn irgendjemand eine kommerzielle Seite betreibt auf der er Tutorials anbietet(da kann schon viel Werbung ausreichen mit der er dann einfach nur Geld verdient), dann würde er ja mit anderen Werken Geld verdienen. Könnte mir kaum vorstellen, dass das erlaubt ist - selbst wenn man volle Quellen und Urheber mit angibt bei einem "Zitat".

  13. #273
    Zitat Zitat von Shieru-sensei Beitrag anzeigen
    Du scheinst dich ja mit dem Thema auszukennen - was mich dann aber interessiert ist, wie es in diesem Fall mit der kleinen Münze des Urheberrechtes steht, laut der selbst kleinste Textschnippsel geschützt sind.
    Das steht teilweise in der Antwort zu IronChef's Zitat. Hier ist ebenfalls eine bestimmte Prägnanz erforderlich, welche den Textschnipsel individuell, besser gesagt, exquisit macht. Etwa durch die persönliche Signatur in der Schrift, einem markanten Satzausbau, usw. Der Schnipsel muss sich quasi vom Durchschnitt unterscheiden, Wiedererkennungswert besitzen. Wenn das nicht der Fall ist, wird er als Allgemeingut ohne besonderen Rechtsanspruch betrachtet. Die kleine Münze des Urheberrechts würde beispielsweise da greifen, wo ich mir einen sehr speziellen Werbeslogan abkopieren und für meine Zwecke verwenden würde. Denn der Bestohlene - und das bringt das Gewicht in die Sache - kann nun argumentieren, durch meine ungefragte Benutzung seines Slogans werbe ich ihm die Kunden ab, oder erziele Gewinn durch eine von ihm erdachte Werbestrategie, wodurch er finanzielle Defizite zu befürchten hat. Eine gerichtliche Entscheidung ist also unausweichlich.

    Auch wenn die Untergrenze für die Akzeptanz als kleine Münze des Urheberrechts umstritten ist, das Streitobjekt muss eine Relevanz aufweisen, darf nicht allgemeingebräuchlich sein. Anderfalls wäre die Patentierung ganzer Sätze und Worte, Farbpaletten oder Muster möglich. Ein sehr beängstigender Gedanke, weil wir somit die Verklagbarkeit an jeder Ecke zu fürchten hätten. Um nach dem Maßstab mit einer Klage zu rechnen, muss ich schon grob fahrlässig handeln - ausreichend markanten Content dreist klauen und öffentlich als Eigenwerk ausgeben, wirtschaftliche Interessen damit verfolgen, Veränderungen daran vornehmen und als Eigenkreation ausgeben, etc. Und sogar dann ist von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten, ob der Diebstahl einen Schaden für den Eigentümer zur Folge hatte, hat oder haben wird, oder gegen prinzipielle Grundsätze verstieß (z.B. das Recht am eigenen Bild). Danach wird sich gerichtet, da eine einheitliche Bestimmung bei der Definition "kleine Münze" nicht gegeben ist. Aus diesem Grund, um beim Thema zu bleiben, erwähnte ich den Verweis auf die Ursprungsquelle und das Absehen von Veränderungen des Contents. So bleibt das geistige Eigentum des Urhebers in diesem oder jenen Falle, nach welchem er einzukategorisieren ist, in seinem Ursprung unberührt (worauf diese ganzen Rechtsregelungen eigentlich abzielen).

  14. #274
    Ich bin mir bei diesem Thema noch nicht ganz sicher,
    ich habe mal die Dropboxen hier durchgesehen und sehr viele Spiele gesehen die z.B. Final Fantasy Musik benutzen, ein Beispiel dafür ist zum Beispiel meine geliebte "Alte Macht"-Reihe von 80% der Musik stammen dort aus Final-Fantasy.
    Haben die Ersteller hier je eine Anzeige bekommen?
    Wie groß ist eigentlich die Chance das große Firmen die einzelnen Makermacher anklagen? Gibt es da irgendwelche großen Bedingungen?
    Gibt es auch größere Makerspiele die das Urheberrecht gebrochen haben?
    Wurde überhaupt jemals ein RPG-Maker-Spiel von außen verklagt?

  15. #275
    Zitat Zitat von Nabroleon Beitrag anzeigen
    Ich bin mir bei diesem Thema noch nicht ganz sicher,
    ich habe mal die Dropboxen hier durchgesehen und sehr viele Spiele gesehen die z.B. Final Fantasy Musik benutzen, ein Beispiel dafür ist zum Beispiel meine geliebte "Alte Macht"-Reihe von 80% der Musik stammen dort aus Final-Fantasy.
    Haben die Ersteller hier je eine Anzeige bekommen?
    Wie groß ist eigentlich die Chance das große Firmen die einzelnen Makermacher anklagen? Gibt es da irgendwelche großen Bedingungen?
    Gibt es auch größere Makerspiele die das Urheberrecht gebrochen haben?
    Wurde überhaupt jemals ein RPG-Maker-Spiel von außen verklagt?
    Hier eine kleine Liste.
    Zitat Zitat von Urheberrechtthread aus rpg-studio.org
    Zelda Fangame: the Legend of Hyrule (2009).
    Wurde eingestellt, die komplette Homepage gesperrt. Die Homepagebesitzer mussten 3489,33€ Strafe wegen verbreitung Urheberrechtlich geschützter Spiele zahlen.

    Sonic the Speedrunner (2006).
    Sega verklagte die Entwickler. 2600€ Strafe + 1 jahr auf bewährung

    Tales of Chaos (2007).
    Homepage, Forum, Webserver und Spiel.. WEG..
    5012€ Strafe.

    The One Piece Saga (2005 MMO).
    Eingestellt, gesperrt und mit 4700€ Strafe für jeden beteiligten verurteilt.

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