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Thema: [Diskussion]Geistiges Eigentum- Wo fängt Diebstahl an?

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  1. #1
    Was würdet ihr nun an meiner Stelle machen? Ich würde aus höflichkeit den Urheber fragen, dies geht aber in diesem Fall leider nicht.
    Würdet ihr es dann leicht umformulieren und eigene Bilder nehmen und übernehmen? Oder würdet ihr es einfach als ganzes kopieren?Oder einfach drauf verzichten? (Zeit ein eigenes von grund auf zu machen ist nicht da)
    In diesem Fall handelt es sich um nicht Kommerzielle Tutorials die das verbreiten nicht ausdrücklich verbieten. Bei mir ist auch keine Gewinnerzielungsabsicht im Spiel,
    sondern nur der wunsch wertvolle Inhalte für die Com dauerhaft zu sichern und leicht und übersichtlich zugänglich zu machen ohne das es irgendwann gelöscht wird weil ein hoster down geht.

    Zwickmühle Geistiges eigentum in der rpg maker com hätte das thema heissen sollen^^ im allgemeinen ist das thema zu breit gefächert glaube ich.

    Geändert von Bex (12.02.2014 um 13:05 Uhr)

  2. #2
    Einige Behauptungen hier sind echt erschreckend und ich frage mich ernsthaft, wo der ein oder andere die Dinge aufgeschnappt hat, die er in den Raum wirft. Unbedarfte Mitleser nehmen das eventuell noch für bare Münze, da sie sich in ihrem Unwissen darauf verlassen, obgleich es halbgarer Unfug ist. Ich will jetzt auch nicht groß auf das Thema an sich oder eben diese amüsanten Punkte eingehen, besteht das meiste Geschreibsel doch zu einem nicht geringen Teil lediglich aus Paranoia und Panikmache, deren weitere Ausweitung es nicht weiter wert ist forgesetzt zu werden. Jedenfalls für mich. Nichtsdestotrotz musste das am Rande erwähnt werden, besonders nach den eher ausweichenden Antworten auf Bex Frage(n).

    @ Bex:
    Du kannst den Inhalt natürlich kopieren und an anderer Stelle einstellen. Die einzige Bedingung hierzu ist, keine Veränderung daran vorzunehmen oder den Content als Eigenkreation auszugeben, sowie darauf zu achten, ob eine Vervielfältigung dessen ausdrücklich unerwünscht ist oder nicht. Sprich, Du musst, sofern nirgends das Verbreitungsverbot explizit erwähnt wurde, deutlich den eigentlichen Urheber kenntlich machen. Zum Beispiel mit einem am unteren Ende des Contents befindlichen Link hin zur Quelle, von der Du Dich "bedient" hast. Damit stehst Du nicht unter "Plagiatverdacht", bzw. begehst keinen Urheberrechtsverstoß, da auf diesen deutlichen verwiesen wird. Und damit hat sich die Sache auch schon...

  3. #3
    Ähm, nein. urheberechtlich geschützt ist ein Werk bereits durch das reine veröffentlichen automatisch, solange es eine gewisse Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG besitzt und die haben bereits Preislisten und Telefonbücher. Ein gesonderte Kennzeichnung ist nur im Marken- und Patentschutz erforderlich. Zwar kann bei der Erstellung eines eigenen Tutorials auf Grundlage des anderen die Einschränkung des Urheberrechts nach Zitierrecht gemäß § 51 UrhG greifen, wenn die Quelle genannt wird, das ursprünglich Werk behandelt wird und ein weitgehend eigener Sprachgebrauch vorliegt, aber die genauen Bestimmungen dazu, gerade was Internet- zu Internetquelle angeht sind mehr als uneindeutig.

  4. #4
    Vielen Dank Syrex für diese Antwort.
    Ich werde mich dran halten, aber ich werde als erstes immer versuchen mit dem Urheber kontakt aufzunehmen.
    Vielen Dank Syrex, ich war beim lesen der Links nicht sehr schlau geworden da es soviel infos waren und ich nicht wusste wie ich sie zu interpretieren hatte.danke für die antwort.

    Hätte ich mich ja in die nesseln gesetzt hätte ich es einfach verändert, ich werds also komplett zitieren. (man darf also ganze werke zitieren?)
    Was mache ich wenn ein Urheber nachträglich seine Bedingungen ändert und eine Verbreitung untersagt, ich das aber nicht mitbekomme.
    Dann könnte er mich höchstens bitten es rauszunehmen was ich auch machen würde, da ich die wünsche des urhebers respektiere.

    Aber anzeigen könnte er mich dann nicht oder? zumal das werk schon veröffentlicht war ohne die Einschränkung.

    Kann ich irgendiwe nachweisen das keine verbotsklausel des verbreitens vorgelegen hat? Bei Resourcen mache ich mir da gerne Screenshots von den Using Terms wo man noch das Datum sieht, wie mach ich das aber hierbei? hier gibts keine terms zum lesen und kopieren.

    Wenn ihr mir damit noch helfen könntet wäre ich sehr glücklich und dann wäre es alles.

    Geändert von Bex (12.02.2014 um 14:28 Uhr)

  5. #5
    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Aber anzeigen könnte er mich dann nicht oder?
    Und noch einmal: Angezeigt wird hier keiner ...

  6. #6
    Dann halt eine Unterlassungsbrief mit Mahnkosten von seinem Anwalt. bzweise wenn niemand verklagt wird, warum machen sich die leute hier dann sorgen das der besitzer des ateliers wegen solchen verstössen verklagt werden könnte? oder sind die tutorials von denen ich hier rede und resourcen wie äpfel und birnen?
    Oder ist der Künstler an seine Using Terms gebunden die er beim erstmaligen einstellen ins internet verfasst bzw nicht verfasst hat?
    Mir gehts nur darum das ich mich absichern möchte im zwiefelsfall bzw ich dann nur wissen möchte ob sich da was ändert,
    Screenshots des Originals anfertigen auf denen man alles lesen kann? würd das helfen?

    Geändert von Bex (12.02.2014 um 14:42 Uhr)

  7. #7
    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Dann halt eine Unterlassungsbrief mit Mahnkosten von seinem Anwalt.
    Antwort die ich erst nicht schreiben wollte aber es dann doch tat:
    Sorry, Bex, Whiz wollte es dir eigentlich eher durch die Blume sagen aber: Ja. Ja, sobald du mit Rips makerst machst du dich automatisch strafbar. Du präsentierst dann dein Spiel hier im Forum und wir vom Nazi-Staff schicken einfach so ohne nachzudenken deine IP an Enterbrain. Die schicken sie weiter an die NSA. Die senden sie weiter an den BND. Die senden sie weiter an zehn unabhängige Anwaltskanzlein, die allesamt mit Inkasso Moskau zusammenarbeiten. Die kommen dann bei dir rum, treten deine Tür ein und pfänden deinen MLP-Merch einfach um dir alles zu klauen was dir lieb und teuer ist nur weil wir nichts anderes zu tun haben als sicherzustellen, dass wirklich jeder hier vor Gericht gestellt und ins Gefängnis geschickt wird, wo er für 5 Jahre ohne Unterbrechung in der Knastdusche von einem großen schwarzen Mann namens Bubba in seinen Popo gepimpert wird. Und zwischendrin pfändet irgendein Anwaltsbüro all deinen Scheiß. Und das nur weil du nicht deine eigenen ChipSets pixeln wolltest.

    tl;dr: Enterbrain terks yer jerb.

    Ernsthafte Antwort:
    Nein.

    Geändert von T.U.F.K.A.S. (12.02.2014 um 15:02 Uhr)

  8. #8
    Zitat Zitat von steel Beitrag anzeigen
    wo er für 5 Jahre ohne Unterbrechung in der Knastdusche von einem großen schwarzen Mann namens Bubba in seinen Popo gepimpert wird.
    *schnüffel* Oh nein, ...riecht es hier nach Shrimps? *zitter* *mit dem Rücken zur Wand in die Ecke setze*

  9. #9
    Danke für die Antworten hat mir geholfen.
    Vergesst bei euren Antworten aber nicht das hier auch normale Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterwegs sind die bisher einfach absolut nichts mit dieser Matterie zu tun hatten
    und auch nichts drüber Wissen. Mir ist klar geworden das man bei dieser Art von Themen meist kein eindeutiges Ja oder Nein geben kann wenn es sich um Fanspiele etc. handelt.
    Bei Kommerziellen Sachen ist es wesentlich strenger dafür aber klarer verständlich da einheitliche Regelung.

    Wir sollten der Grauzone mal Kuchen und Kekse spendieren, so das sie immer lieb und wohlgesonnen zu uns ist.

  10. #10
    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Danke für die Antworten hat mir geholfen.
    Vergesst bei euren Antworten aber nicht das hier auch normale Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterwegs sind die bisher einfach absolut nichts mit dieser Matterie zu tun hatten
    und auch nichts drüber Wissen. Mir ist klar geworden das man bei dieser Art von Themen meist kein eindeutiges Ja oder Nein geben kann wenn es sich um Fanspiele etc. handelt.
    Bei Kommerziellen Sachen ist es wesentlich strenger dafür aber klarer verständlich da einheitliche Regelung.

    Wir sollten der Grauzone mal Kuchen und Kekse spendieren, so das sie immer lieb und wohlgesonnen zu uns ist.
    Du hast es mehr oder weniger erfasst: Das Ding ist halt, dass im gesamten Thread sehr gerne verallgemeinert und vom Schlimmsten ausgegangen wurde (sprich: der Thread war sehr sehr Deutsch) und ich verstehe echt ein bisschen dass man sich Sorgen macht - aber wartet doch einfach mal ab bis ein offizielles Statement kommt zu der ganzen Situation, bis die rechtlichen Dinge abgeklärt sind und bis wir alle (ich habe ja auch keinen Plan wo es enden wird!) genau wissen wo es langgeht in der Zukunft. Deshalb die sarkastisch-gallige Antwort.

    Mit Shrimps.

  11. #11
    Alles gut, ihr habt mir ja auch weitergeholfen.

  12. #12
    Am besten du wartest mit dem Tutorial aber sowieso, bis das Forum umstrukturiert wurde. Die ganzen Tutorial-Threads sollten neu aufgelegt werden, da vieles schon veraltet ist.

  13. #13
    Zitat Zitat von IronChef Beitrag anzeigen
    Ähm, nein. urheberechtlich geschützt ist ein Werk bereits durch das reine veröffentlichen automatisch, solange es eine gewisse Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG besitzt und die haben bereits Preislisten und Telefonbücher. Ein gesonderte Kennzeichnung ist nur im Marken- und Patentschutz erforderlich. Zwar kann bei der Erstellung eines eigenen Tutorials auf Grundlage des anderen die Einschränkung des Urheberrechts nach Zitierrecht gemäß § 51 UrhG greifen, wenn die Quelle genannt wird, das ursprünglich Werk behandelt wird und ein weitgehend eigener Sprachgebrauch vorliegt, aber die genauen Bestimmungen dazu, gerade was Internet- zu Internetquelle angeht sind mehr als uneindeutig.
    Ganz so stimmt das nicht. Unbestritten ist das Faktum, dass jedes Werk einen Urheber hat und dieser theoretisch Rechte geltend machen kann. Aber das alleine reicht nicht aus. Ein wichtiger Faktor ist der der Individualität. Das ist bei Bildern der Fall, bei Musik, bei Spielen, usw. da sich alles mehr oder weniger stark voneinander unterscheidet. Gerade im Sprach- und Schriftgebrauch ist das allerdings etwas anders. Denn auch simple Beiträge oder Sätze fallen in der Theorie unter eben dieses Urherberrecht. Doch hier kommt das Interesse der Allgemeinheit ins Spiel, sonst könnte ich jemanden zivilrechtlich verklagen, weil er vielleicht einen Satz fast so ähnlich wie ich wiedergab, etc. Jeder merkt den Unsinn daran und die Wichtigkeit des Allgemeininteresses, sowie dessen entscheidende Rolle bei Urheberrechtsfragen. So werden Anleitungsschriften (wozu man übrigens ein Tutorial zählen kann) und auch Formulare gar nicht vom Urheberrecht anerkannt, selbst wenn eine Schaffenskraft zur Unterteilung oder Strukturierung in Form einer Person dahinter nicht bestritten werden kann. Warum? Es fehlt der Individualitätsfaktor, der den dargestellten Durchschnitt deutlich zu überragen hat, damit er juristische Anerkennung erfährt und somit die Durchsetzung eines Urheberrechts erst in die Nähe der Machbarkeit rückt. Diese "Kleinigkeit" wird in der ganzen Diskussion zumeist ausgeblendet.

    Das heißt nicht, dass ich jetzt wegen mangelnder Individualität eine Anleitungsschrift 1:1 kopieren und sie ohne Vermerk des tatsächlichen Urhebers verbreiten darf. Um das nicht unerwähnt zu lassen. Denn dann wäre es eine offensichtliche Verletzung seines Rechts, sofern mir der Urheber das nachweisen kann. Doch sollte ich eine Anleitungsschrift kopieren und den Urheber dessen irgendwo auf gleicher Seite vermerken, fall das nicht schon von Haus aus der Fall ist, verletze ich seine Rechte nicht. Wie gesagt, das wäre nur bei Ausgabe des Werkes als Eigenkreation oder unerlaubter Veränderung des Inhalts der Fall. Oder wenn ausdrücklich die Nichtverbreitung erwähnt wird, ohne sich extra eine Schutzmarke hierzu patentieren zu lassen. Die ist nämlich gar nicht erforderlich, sollte der Urheber unerwünschte Reproduktion in seiner Schrift so zum Ausdruck gebracht haben.

    Weiter muss hier nicht definiert und erklärt werden, denn Bex will weder den Inhalt abändern, geschweige denn das Tutorial als Eigenarbeit deklarieren. Weiterhin fehlt ebenso der Vermerk des Verbreitungsverbotes, womit der Urheber nicht einmal von seinem sogenannten Persönlichkeitsrecht Gebrauch, also eine auf nicht existenten Bestimmungen basierende Forderung geltend machen könnte. Die Bestimmungen müssen von Anfang an klar geregelt sein. Sonst könnte ja jeder ankommen und Person X oder Y wegen Antipathie oder Geldgier aufgrund von bloßen, nicht nachweisbaren Behauptungen verklagen. Ganz so einfach ist das alles zum Glück nicht, wie hier zumeist dargestellt.

    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Hätte ich mich ja in die nesseln gesetzt hätte ich es einfach verändert, ich werds also komplett zitieren. (man darf also ganze werke zitieren?)
    Das kommt darauf an. Ganze Literaturwerke würde ich nicht zitieren, weil sie den mehrfach erwähnten Individualitätsfaktor besitzen und somit der Urheber seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen kann. Einzelne Stellen sind bei Verweis auf die Quelle dagegen unbedenklich. Es sollte sich aber im Rahmen halten. Jedoch geht es Dir ja nur um eine Anleitungsschrift, die unter das Interesse der Allgemeinheit fällt, damit auch verbreitet werden darf - unverändert im Inhalt und mit Verweis auf Quelle, Verfasser, etc. Wie bereits im ersten Beitrag zu diesem Thema geschrieben.

    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Was mache ich wenn ein Urheber nachträglich seine Bedingungen ändert und eine Verbreitung untersagt, ich das aber nicht mitbekomme.
    Dann könnte er mich höchstens bitten es rauszunehmen was ich auch machen würde, da ich die wünsche des urhebers respektiere.
    Richtig. Er kann Dich bei Abänderung seiner Bestimmungen um die Entfernung bitten, da es zum Übernahmezeitpunkt keine solchen gab, die einen genauen Rahmen zogen und er somit keine Grundlage zur Hand hat, auf die er sich berufen und Forderungen geltend machen könnte. Das ändert sich jedoch, sobald Du dieser Weisung nicht folgst. Dann könnten rechtliche Probleme auf Dich zukommen.

    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Aber anzeigen könnte er mich dann nicht oder? zumal das werk schon veröffentlicht war ohne die Einschränkung.
    Nein. Siehe vorherigen Absatz.

    Zitat Zitat von Bex Beitrag anzeigen
    Kann ich irgendiwe nachweisen das keine verbotsklausel des verbreitens vorgelegen hat? Bei Resourcen mache ich mir da gerne Screenshots von den Using Terms wo man noch das Datum sieht, wie mach ich das aber hierbei? hier gibts keine terms zum lesen und kopieren.
    Ich persönlich würde die komplette Seite von oben bis unten ablichten. So kann am Ende keiner behaupten, der Link zu den Bestimmungen fand sich ganz unten, oben, links oder rechts, da wo Du keinen "Beweis" im Bildformat gemacht hast.

  14. #14
    Du scheinst dich ja mit dem Thema auszukennen - was mich dann aber interessiert ist, wie es in diesem Fall mit der kleinen Münze des Urheberrechtes steht, laut der selbst kleinste Textschnippsel geschützt sind.

  15. #15
    Zitat Zitat
    Zitat (Knopf im Editor gibts ja nicht und BB Code auswändig kein plan, verschreibe mich gern.
    Erweitertes Antwortfenster, Strg + F5

    So oft, wie das hier in den letzten Tagen auftaucht, sollte ich mir das fast in die Signatur packen...

  16. #16
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    Erweitertes Antwortfenster, Strg + F5

    So oft, wie das hier in den letzten Tagen auftaucht, sollte ich mir das fast in die Signatur packen...
    Das liegt daran, dass einige Leute das Forum mit einem Proxy besuchen, welcher das Fenster für die Beitragsbearbeitung verschwinden lässt. Also entweder man ist paranoid, oder man kann seine Beiträge einfetten. Aber das böse Stasiforum ist in dem Fall mal ausnahmsweise unschuldig

  17. #17
    Danke für die Antwort Syrex das hat mir und bestimmt auch anderen geholfen.
    Liferipper ich habe auf erweiterte antwort geklickt, dann Strg+F5 bekam eine Box wo was stand von Seiteninformationen neu senden, habe auf ok geklickt
    und nach dem laden war es wie vorher. Muss ich wohl doch mal irgendwann BB Code auswendig lernen, denn bei mir wird dieser Editor nicht angezeigt.
    Ich benutze den FireFox Browser und habe Windows7.

  18. #18
    Versuch es mal im Kontrollzentrum unter verschiedene Eintellungen bei dem Punkt "Beitrgs/ Nachrichten Editor"

  19. #19
    Zitat Zitat
    Das liegt daran, dass einige Leute das Forum mit einem Proxy besuchen, welcher das Fenster für die Beitragsbearbeitung verschwinden lässt. Also entweder man ist paranoid, oder man kann seine Beiträge einfetten. Aber das böse Stasiforum ist in dem Fall mal ausnahmsweise unschuldig
    Das liegt weder am Forum, noch an einem Proxy, sondern an vB4. Seit das aufgetaucht ist, verschwinden bei mir regelmäßig (in verschiedenen Foren) die Editorbuttons.

  20. #20

    Hier wird nicht geterrort
    stars5
    Jetzt nochmal wegen diesem Tutorial (Achtung es folgt KEIN Text über Urheberrecht und potentielle Knasterfahrungen), kannst du das vielleicht einfach mal hier reinlinken? Ich meine du hast das doch sicher auf irgendeiner Seite gefunden, die man herzeigen und dann vielleicht jemand hier identifizieren kann.

Berechtigungen

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