Ernsthaft? Sich diese Frage zustellen ist schon ziemlich albern... Ich kann HerrDekay nur zustimmen.
Und da ich als bisheriger stiller Mitleser sicher bin, dass das wieder Potenzial zu einer rieseigen Diskussion hat:

Zitat Zitat von UrhG
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich hab keine Ahnung, wie man auf die Idee kommt, darüber zu diskutieren, was Diebstahl geistigen Eigentums sein sollte... Ich dachte, sowas wüsste jeder, der sein Grundschulabschluss in der Tasche hat...
Alles von wegen, ja aber wenn soundso, dann ist das moralisch vertretbar undsofort undsoweiter, ist subjektiver Mumpitz der nichts zur Sache dazutut. Nur weil ihr kein schlechtes Gewissen bei der Sache habt, heißt es nicht, das ihr es auch dürft. Also ehrlich o.O