Wegen der Rechtslage bzgl. "Arm abhacken":
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html -> Absatz 2 mit dem Beischlaf, ab da ist Vergewaltigung. Das wäre dann ne "normale" mit 2 Jahren Mindeststrafe.
http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html -> Schwere Körperverletzung. Da zählt das mit dem "Arm abhacken" dazu. 1-10 Jahre. Wobei das dann meist - wenn das wissentlich ist und der Arm nicht versehentlich bei ner normalen Körperverletzung noch dazu abgefallen ist - 3 Jahre mindestens nach Absatz 2 sein dürften. Wenn man von dem ausgeht an was ich halt dachte, dass auch absichtlich der "Arm abgehackt" wird. Wäre also höher.
Wobei die Vergewaltigung dann natürlich auch höher gehen kann entsprechend der anderen Paragraphen. Und da hat man sich schon was dabei gedacht, glaube ich. Und nicht weil alle die die Gesetze machten böse Männer sind und es in Wirklichkeit in der USA mit den härteren Strafen viel besser ist. Ich mag unser dt. Strafrecht und finde das gut so - bis auf Ausnahmen in der Anwendung aber das sind dann Fehler von Richtern. Passiert wenn irgendwo Menschen handeln.
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