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Ritter
Das Schweizer Rechtssystem kennt so weit ich weiß den Vertragsabschluss durch Händeschütteln ... dabei gilt ein formloser Vertrag als bindend, sobald eine diesbezüglich eindeutige Geste (Kopfnicken etc.) erfolgt...das zur Verfügung stellen der angeforderten Güter dürfte wohl eine ähnlich eindeutige Geste sein.
Ich meine mich erinnern zu können, dass das Deutsche recht etwas ähnliches als formfreien Vertrag kennt, aber ich bin mir nicht ganz sicher. Wenn dem so ist, wäre im Falle eines tatsächlichen Rechtsstreites vermutlich sogar erstmal zu prüfen, ob er mit seiner Rückforderung der scripte nicht bereits euch gegenüber einen vertragsbruch begeht, weil zwischen euch längst ein formloser vertrag bestanden hat.
Aber das kann ich dir nicht sicher sagen ... zur not einen befreundeten juristen Fragen, falls du einen kennst.
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