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Thema: Nintendo Spiel makern ... und die Rechte?!?

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  1. #1
    Zitat Zitat von Loxagon Beitrag anzeigen
    Viele Firmen klagen aber auch nicht gegen Fangames weil sie wissen dass sie sich damit der Lächerlichkeit preisgeben würden. Und lächerlich wäre es. Rechtlich wären sie zwar im Recht, aber naja ...

    Zumindest SE hat kein Problem damit auch Fans zu belangen und damit zur Lachnummer zu werden.
    Mir ist nur ein Fall bekannt, in dem SQUARE-ENIX gegen ein Fangame vorgegangen ist ... und in dem Fall war dieses fangame ein decompiliertes und verändertes Chrono-Trigger. Und ehrlich ... so dumm muss man auch erstmal sein ... ein Original-Spiel auf basis der original Engine, mit dem Original material und lediglich einer abgeänderten Story herzustellen, um es dann kostenlos zum download anzubieten ... wer da nicht von selber darauf kommt, dass das ärger geben könnte, der gehört einfach bestraft.

    Zitat Zitat von Owly Beitrag anzeigen
    @caesa_andy:
    Insbesondere der fett markierte Satz macht die Sache für mich schwierig. Ich würde meinen, dass z.B. Gottfried Helnweins Micky Maus-Bilder ein Musterbeispiel für diese besondere künstlerische Gedankenführung sind (dabei weiß ich allerdings nicht, ob er die Erlaubnis von Disney hat). Insofern müssen auch legale Werke vorstellbar sein, die eindeutig Mario nutzen, ihn aber instrumentalisieren.
    Insgesamt hat der frühe Fall Giana Sisters sicher schon gezeigt, wie dünn das Eis auch bei Videospielen ist.
    Ich denke nicht, dass das so gemaint ist. Letztlich ist das eine dieser Wackel-Bestimmungen, die jeder Jurist so auslegen kann, wie er will. Aber ich würde meinen, dass in diesem Fall die "Geistige" Schöpfung irrelevant wird, wenn das lettliche Produkt weit genug voneinander abweicht. Als Beispiel würde ich jetzt die Ähnlichkeit zwischen "Der mit dem Wolf tanzt" und "Last Samurai" anführen. beide Filme haben eine gewisse Inhaltliche nähe, untrscheiden sich in der Umsetzung aber ganz gravierend. Prinzipiell würde ich den Absatz einfach dahingenend interpretieren, dass es legal ist, sich von dem Werk eines anderen zu einem eigenen Werk inspirieren zu lassen.

    Zitat Zitat von Das'O' Beitrag anzeigen
    Ich meinte nicht die Schöpfungshöhe des Werkes des Klägers, sondern die des Werkes des Beklagten. Ich könnte mir zB. gut vorstellen, das Jemand eine Parodie auf Mario erstellen könnte und sogar die Original-Mario-Sprites darin verwenden könnte, ohne dafür von Nintendo belangt werden zu können, wenn nur die Schöpfungshöhe der Parodie ausreichen hoch und ausreichend gut erkennbar ist. Aber man begäbe sich mit einer solchen Parodie auf juristisches Glatteis, weil halt nicht vohersagbar ist, wie der Richter das Werk des Beklagten, resp. seine Schöpfungshöhe, einschätzen wird.
    Das würde ich bezweifeln. Mir wäre jedenfalls auch kein konkreter Fall bekannt, in dem eine Filmparodie die selben Charaktere verwendet hätte, wie der Film, den sie parodiert. Die Abweichungen sind oft marginal, aber sie sind eigentlich immer gegeben. Aus ausnahme bilden da möglicherweise Cameos, da bin ich mir nicht sicher, in wie weit das legal ist, Charaktere aus anderen Spielen ohne erlaubniss für Kurzauftritte heran zu ziehen. Aber Mario als Protagonist in einem 3-D Shooter, in dem du auf Aliens ballerst, wird nicht funktionieren ... schöpfungshöhe hin oder her.

  2. #2
    Zitat Zitat von caesa_andy Beitrag anzeigen
    Das würde ich bezweifeln. Mir wäre jedenfalls auch kein konkreter Fall bekannt, in dem eine Filmparodie die selben Charaktere verwendet hätte, wie der Film, den sie parodiert. Die Abweichungen sind oft marginal, aber sie sind eigentlich immer gegeben. Aus ausnahme bilden da möglicherweise Cameos, da bin ich mir nicht sicher, in wie weit das legal ist, Charaktere aus anderen Spielen ohne erlaubniss für Kurzauftritte heran zu ziehen. Aber Mario als Protagonist in einem 3-D Shooter, in dem du auf Aliens ballerst, wird nicht funktionieren ... schöpfungshöhe hin oder her.

    Ich lass das mal hier, und warte auf die Erklärung, warum die Rechtsabteilungen von Maggi, Kinderschokolade und Brandt Zwieback nicht gegen diesen Missbrauch ihrer Designs Sturm laufen. Immerhin ist es ihr Geistiges Eigentum und sie besitzen das Urheberrecht am Original.

    http://www.spiegel.de/panorama/gesel...-a-514803.html

  3. #3
    Möchtest du mir jetzt erzählen, dass Fangames und maker-Games durch die selbe Pressefreiheit geschützt sind, welcher eine Satire unterliegt?

    Satire ist - übrigens nicht nur beim thema urheberrecht - ein ganz heißes Pflaster. Gegen Satire zu klagen, kann ganz böse nach hinten losgehen, weil man mit jedem Angriff auf die Pressefreiheit den kompletten Journalisten-Stand vor den Kopf stößt.

  4. #4
    Zitat Zitat von caesa_andy Beitrag anzeigen
    Möchtest du mir jetzt erzählen, dass Fangames und maker-Games durch die selbe Pressefreiheit geschützt sind, welcher eine Satire unterliegt?
    Möchtest du jetzt Pressefreiheit gegen Markenrecht und Gebrauchsmuster-Schutz setzen? Schau, ich habe kein Interesse daran, dass wir uns jetzt gegenseitig Paragraphen um die Ohren schlagen. Ich bin kein Jurist, und du vermutlich auch nicht, also lassen wir das.

    Zitat Zitat
    Satire ist - übrigens nicht nur beim thema urheberrecht - ein ganz heißes Pflaster. Gegen Satire zu klagen, kann ganz böse nach hinten losgehen, weil man mit jedem Angriff auf die Pressefreiheit den kompletten Journalisten-Stand vor den Kopf stößt.
    Schön, das du mir am Ende doch Recht gibst. Ein satirisches Spiel oder meinetwegen halt auch eine Parodie in Form eines Spieles,, hätte durchaus Chancen, vor Gericht bestehen zu können. Selbst, wenn ein Original-Mario-Sprite darin Verwendung finden würde. Danke, nichts Anderes hatte ich gesagt.

    Da ich nun das Markenrecht auch schon mit ins Gespräch gebracht habe: Das UrhG ist nicht der einzige mögliche Fallstrick - Verwende doch mal die Farbe Magenta in deinem Spiel. Aber pass auf, dass du dich nicht im Farbton vertust, sonst bist du wegen Verletzung des Markenrechts dran. Verwende hex. #E20074, RGB dec: 226-0-116 und du darfst dich mit der Rechtsabteilung der Telekom herumschlagen.

    Nachtrag:
    Satire ist übrigens nicht nur geschützt, wenn sie in der Presse erscheint, sondern auch wenn sie auf der Bühne oder eben in irgend einen Spiel auftaucht.

    Geändert von Das'O' (23.08.2012 um 17:41 Uhr)

  5. #5
    Ich komm so in den Thread und les die Posts und

    Stellvertretend für den restlichen Unsinn:
    Zitat Zitat
    Da ich nun das Markenrecht auch schon mit ins Gespräch gebracht habe: Das UrhG ist nicht der einzige mögliche Fallstrick - Verwende doch mal die Farbe Magenta in deinem Spiel. Aber pass auf, dass du dich nicht im Farbton vertust, sonst bist du wegen Verletzung des Markenrechts dran. Verwende hex. #E20074, RGB dec: 226-0-116 und du darfst dich mit der Rechtsabteilung der Telekom herumschlagen.
    Wäre mir neu, dass Maker Konkurrenzunternehmen der Telekom sind.

  6. #6
    Zitat Zitat von Wetako Beitrag anzeigen
    Ich komm so in den Thread und les die Posts und

    Stellvertretend für den restlichen Unsinn:

    Wäre mir neu, dass Maker Konkurrenzunternehmen der Telekom sind.
    Schön, dass wir endlich einen Rechts-Sachverständigen hier haben, der dem Bullshit ein Ende machen kann.

    Mich würde mal interessieren, was de Justiz-Fachleute hierzu sagen: http://static2.orf.at/fm4/img/2008-08/332274.jpg

    Zitat zu dem Foto:
    Zitat Zitat
    Seither haben etliche Unternehmen und Betriebe ihre Logos und/oder Werbemittel umfärben müssen - an Absurdität kaum zu überbieten jene gegenüber dem kleinen Online Buchverlag My favourite Book. Die haben es tatsächlich gewagt, in einer ihrer Anzeigen, Magenta zu verwenden, aus Kostengründen, aber das nur nebenbei. Die Deutsche Telekom hat den kleinen Verlag - eine Frau und drei Männer, einer davon Bernd Kreuz - geklagt. Ganz klar eine direkte Konkurrenz - schließlich vertreibt die Deutsche Telekom auch ein Buch - das Telefonbuch ...
    Oh, und hier die ganze Website: http://fm4v2.orf.at/zita/221780/main

    Herr Richter, ich erwarte ihr Urteil.

  7. #7

    Hier wird nicht geterrort
    stars5
    Meine Fresse...also muss man seit neuestem nicht nur aufpassen, keine angebissenen Äpfel und abgerundete Ecken bei meinem Produkt zu verwenden, sonder auch noch auf die FARBE achten?! Seriously?
    Ich dachte eigentlich, es gäbe noch so ein paar Sachen auf der Welt die man mit Geld nicht kaufen könnte.

  8. #8
    Zitat Zitat von Sabaku Beitrag anzeigen
    Meine Fresse...also muss man seit neuestem nicht nur aufpassen, keine angebissenen Äpfel und abgerundete Ecken bei meinem Produkt zu verwenden, sonder auch noch auf die FARBE achten?! Seriously?
    Ich dachte eigentlich, es gäbe noch so ein paar Sachen auf der Welt die man mit Geld nicht kaufen könnte.
    Am Besten verwendest du angebissene Äpfel, abgerundete Ecken, UND die Farbe Magenta in einem Satire-Spiel. Siehst du? Schon ist das Problem gelöst. [/Sarkasmus]

    Aber ernsthaft: Was in den letzten Jahren in den Bereichen Markenrecht, UrhG etc. so abgeht, lässt sich eigentlich nur noch mit Satire ertragen.

  9. #9
    Zitat Zitat von Das'O' Beitrag anzeigen
    Schön, dass wir endlich einen Rechts-Sachverständigen hier haben, der dem Bullshit ein Ende machen kann.

    Mich würde mal interessieren, was de Justiz-Fachleute hierzu sagen: http://static2.orf.at/fm4/img/2008-08/332274.jpg

    Zitat zu dem Foto:


    Oh, und hier die ganze Website: http://fm4v2.orf.at/zita/221780/main

    Herr Richter, ich erwarte ihr Urteil.
    Lies dir doch zumindest die Quellen durch, die du verlinkst.
    Telekom hat die Klage zurückgezogen weil sie eh nicht durchgekommen wäre.

    Geändert von WeTa (23.08.2012 um 19:42 Uhr)

  10. #10
    Zitat Zitat von Wetako Beitrag anzeigen
    Lies dir doch zumindest die Quellen durch, die du verlinkst.
    Telekom hat die Klage zurückgezogen weil sie eh nicht durchgekommen wäre.
    Lol, du empfiehlst das Durchlesen vom Quellen? OK, wie wäre es mir dieser hier, die ich bereits genannt hatte?

    Zitat Zitat
    Sie hätten zwar das Verfahren gewonnen, schreibt Bernd Kreuz auf Reklamehimmel, die Telekom hat jedoch die Klage zurückgezogen, wodurch die Kosten von den jeweiligen Parteien selbst getragen werden mussten. "Das Vergnügen, von der Deutschen Telekom zwar verklagt, gleichzeitig aber von derselben Deutschen Telekom durch einen prozeduralen Winkelzug daran gehindert zu werden, unser Recht zu bekommen, hat uns die Kleinigkeit von 58.241,28 Euro (in Worten: achtundfünfzigtausendzweihunderteinundvierzig) gekostet, Zeitaufwand nicht mitgerechnet.
    Also wenn es mich 58 Mille kosten sollte, dass die Telekomiker ihre Klage zurück ziehen, würde ich mir auch überlegen, ob ich weiterhin bereit wäre, auf meinem Recht zu bestehen.

    Und nun erkläre mir bitte mal, inwiefern ein kleiner Buchverlag ein Konkurrenz-Unternehmen der Telekom ist, denn das war ja deine ursprüngliche Argumentation.

  11. #11
    Ich hab mir nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber zur Magenta-Sache kann ich nur sagen: Die ist uralt und passt hier gar nicht. Klar, das Urheberrecht/Nutzungsrecht ist nachwievor nicht zeitgemäß, aber was das überhaupt hier mit dem Thema zu tun hat, versteh ich nicht. Es geht hier um Geschäftsdarstellungen, nicht um Spiele (und um Gesetzmäßigkeiten in anderen Ländern). Da wird etwas komplett anderes angemeldet und begutachtet: Markenrecht behandelt die Marke, das Aussehen und die Geschäftsausstattung, wird eingetragen und greift bei Firmen; beim Urheberrechtsgesetz geht es um natürliche Personen, die Schöpfungshöhe an einem Werk besitzen (Bilder, Literatur, Software...).

    Tendenziell gilt: Schöpfungshöhe ist sehr relativ. Viele sehen das etwas zu naiv, denn im Endeffekt entscheidet so etwas ein Richter und im Zweifel für den Kläger. Das ist genauso "Wenn es Kunst ist, darf man alles machen", nur gibt es eben kein Maß für Kunst. Ich bin in solchen Fällen immer sehr dafür anwaltlichen Rat einzuholen, denn bei Urheberrecht wird gerne das Ganze zu eng oder zu weit gesehen... Sieht man an diesem Thread ja ganz gut.

    Abgesehen davon, dass ich immer noch nicht ganz verstanden habe, was der Threadersteller überhaupt vorhat und man hier eigentlich nur ins Blaue rät. .

  12. #12
    Zitat Zitat von Wonderwanda Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon, dass ich immer noch nicht ganz verstanden habe, was der Threadersteller überhaupt vorhat und man hier eigentlich nur ins Blaue rät. .
    Genau das ^^


    Generell lässt sich aber glaube ich sagen, benutzt du Grafiken (Rips eben; oder Musik, Sounds, und so weiter) von einem anderen Spiel in deinem eigenen Makerspiel, tust du eigentlich schonmal was illegales -außer der Besitzer der Ressourcen hat sie komplett freigegeben (was zum Beispiel die meisten Spielefirmen sicherlich nicht tun, wie ich vermute) oder du bekommst eine spezielle Erlaubnis.

    Die meisten ignorieren das allerdings gekonnt und werden auch nicht entdeckt und sind es auch nicht wert (immerhin sind die meisten nur einfache kleine Makerspiele).
    Trotzdem bewegst du dich damit im Berreich der Illegalität, und bekommst nur so lange keinen Ärger wie du nicht entdeckt wirst und niemand dich verklagen will -was dir aber auch keiner garantieren kann.

    Sobald du aber was kommerzielles daraus machst, dürfte der ganze Spaß aber auch definitiv vorbei sein, sollte jemand davon Wind bekommen. Selbiges gilt, solltest du zum Beispiel das genaue Spielkonzept oder die Story und dergleichen klauen.


    Du sagst ja nur, dass du ein Fanspiel machen willst, ohne mal mehr Details zu nennen.... da kommt es eigentlich auch schonmal drauf an, was du für Grafiken verwendest, wie das Konzept ist, etc.... denn da wäre es eventuell wirklich besser vorher ne Erlaubnis einzuholen.


    Trotzdem wäre man da aber zugegebenermaßen an dem Punkt zu sagen "Wen juckt's?". Spiele wie "Mario's other Brothers", die man schon als Fangames bezeichnen würde, und so haben da sicherlich auch keine offizielle und schriftliche Erlaubnis, oder?

    Geändert von Nox Ra (24.08.2012 um 03:48 Uhr)

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