@Das'O' und caesa_andy: Nee, wie die Rechtslage bei konventionellen Collagen aussieht, ist mir - unsicher und umstritten wie sie ist - klar. Mir geht es um die Annahme, jemand benutzt einen Collage-Stil in seinem Spiel, was ja grundsätzlich nichts neues ist. Wie aber müsste man das Gameplay mit in die Bewertung einbeziehen? Insbesondere dann, wenn es den Kontext, in dem die Grafiken eines Ursprungswerks stehen, nicht ändert. Besteht also rechtlich gesehen ein Unterschied, ob ich Mario-Sprites als Teil eines Collage-Stils in einem Plattformer werwende oder in einem Survival Horror-Spiel?
Eigentlich war mein Beitrag halb scherzhaft gedacht, doch jetzt interessiert mich die Frage wirklich.